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Verkehrsexperte Herbert Fuss empfiehlt, gemeinsame Autofahrten mit Personen außerhalb der Familie und des eigenen Hausstands auf ein Minimum zu beschränken.
Mit Blick auf die steigenden Fallzahlen und den damit einhergehenden Kontakt- beschränkungen rät der ADAC Mittelrhein e.V. auch beim Autofahren zu besonderer Vorsicht. „Wir empfehlen, gemeinsame Autofahrten mit Personen inner- und außerhalb der Familie auf ein Mindestmaß zu reduzieren“, sagt Herbert Fuss, Leiter Verkehr & Technik beim ADAC Mittelrhein e.V. Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – sollten Menschen innerhalb Deutschlands derzeit generell verzichten. Das gilt gleicher- maßen für überregionale tagestouristische Ausflüge und Reisen ins Ausland.
Bei unbedingt notwendigen Autofahrten mit Personen aus fremden Haushalten rät er zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes im Fahrzeug. Dabei muss der Fahrer darauf achten, dass das Gesicht erkennbar bleibt. Ansonsten droht unter Umständen ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. „Eine Ordnungswidrigkeit besteht erst dann, wenn das Gesicht so verhüllt wird, dass es nicht mehr erkennbar ist“, betont Fuss. Dies könne beispielsweise beim Tragen einer Sonnenbrille oder einer Mütze der Fall sein. Darüber hinaus sollten Brillenträger beachten, dass je nach Beschaffenheit des Mund-Nase-Schutzes beim Tragen die Gläser be- schlagen können. Die Masken dürfen die Sicht beim Autofahren nicht beein- trächtigen. Sofern möglich, sollte sich der Beifahrer nach hinten setzen, so dass genügend Abstand zum Fahrer besteht.

Beim Halt an der Tankstelle empfiehlt er, auch als Nicht-Dieselfahrer die
bereitgestellten Diesel-Handschuhe zu verwenden oder eigene Handschuhe mitzuführen und beim Bezahlen im Kassenbereich auf den Mindestabstand von 1,5 Meter zu achten. Zudem gilt an Tankstellen ebenfalls die Maskenpflicht. Fahrten zur Werkstatt, in die Waschanlage oder zum TÜV sind nach wie vor möglich. „Die aktuellen Corona-Regelungen sehen hier keine Schließungen vor. Oberstes Gebot: Vor Ort sollte jeder eine Maske tragen und die Abstandsregeln einhalten“, so Fuss.
Und beim Carsharing gilt: Wer auf Nummer sicher gehen will, kann den Innenraum desinfizieren. Dazu genügen nach Auskunft des Bundesamtes für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) normale Flüssigseifen oder Geschirrspül- mittel. Hier dürfen jedoch keine aggressiven Mittel verwendet werden. Nach eigenen Angaben haben die Carsharing-Anbieter ihre Reinigungsintervalle verkürzt.

Der ADAC leistet trotz der Corona-bedingten Einschränkungen jederzeit zuver- lässig die Pannenhilfe für havarierte Mitglieder. Alle Fahrer des ADAC sind informiert und angehalten, sich an die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Hygienevorschriften zu halten. (Quelle ADAC Mittelrhein)