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Um eine überstandene Infektion mit dem Coronavirus schwarz auf weiß vorweisen zu können, wurden bisher sogenannte Genesenennachweise auf Grundlage des PCR-Testergebnisses ausgestellt. Dieser Nachweis ging genesenen Personen automatisch vom Westerwälder Gesundheitsamt zu. „Dieses freiwillige Serviceangebot wird nun eingestellt. Die Erstellung bindet umfangreiche Ressourcen,“ informiert Sarah Omar, „um auch den digitalen Nachweis zum Hochladen in einer App zu erhalten, war auch bisher der zusätzliche Gang in die Apotheke oder zum Hausarzt notwendig.“

Unter Vorlage einer Bestätigung der Infektion und des Personalausweises können genesene Personen in der Apotheke oder beim Hausarzt einen Nachweis bezüglich des Genesenenstatus in Papierform mit dem entsprechenden QR-Code erhalten. Dieser kann dann in eine App eingelesen werden.
Als Nachweis können genutzt werden (auch ohne zusätzliche Bescheinigung):
• PCR-Befund eines Labors
• PCR-Befund einer Ärztin/eines Arztes
• PCR-Befund einer Teststelle bzw. eines Testzentrums
• ärztliches Attest (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält)
• weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-datum enthalten)

NICHT als Nachweisdokument anerkannt werden beispielsweise:

• ein Antigenschnelltestnachweis
• Antikörpernachweise
• Krankheitsatteste

Der Status „Genesen“ beginnt nach 28 Tagen nach dem ursprünglichen positiven PCR-Test und endet aktuell nach 90 Tagen.

Positiv getestet Personen stehen vor zahlreichen Fragen. Dazu bietet das Gesundheitsamt des Westerwaldkreises zahlreiche aktuelle Informationen online unter www.westerwaldkreis.de. Aber auch auf den Internetseiten des Landes Rheinland-Pfalz (insbesondere unter www.corona.rlp.de) stehen umfangreiche Hinweise zur Verfügung. (Quelle Westerwaldkreis)