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Limburg-Weilburg. Das Gesundheitsamt macht darauf aufmerksam, dass auf der Homepage des Landkreises Limburg-Weilburg eine vorläufige Bescheinigung für positiv getestete Personen zur Verfügung steht. Diese vorläufige Bescheinigung ist gültig zusammen mit einem ersten positiven Testergebnis – egal, ob dies ein Selbsttest, ein Antigen-Test an einer Bürgerteststelle oder ein PCR-Test ist. Die Berechnung der Absonderungsdauer von 10 Tagen beginnt mit dem Abnahmetag des positiven Testergebnisses. Eine Freitestung ist 7 Tage nach dem ersten positiven Test möglich – also am gleichen Tag in der Folgewoche, an dem der erste positive Test erfolgte. Die Coronavirus-Basisschutzverordnung des Landes Hessen verpflichtet nach einem positiven Antigentest zur Durchführung eines PCR-Tests.

Gesundheit Spritze Impfbuch

„Und was nun?“. Diese Frage haben sich in den vergangenen beiden Jahren viele Menschen gestellt, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Aufgrund aktualisierter Absonderungs- und Bekämpfungsverordnungen gab und gibt es immer wieder neue Regeln, die nicht selten für Verwirrung bei den Behörden und bei den Menschen gesorgt haben. Wie das Gesundheitsamt in einer Pressemeldung mitteilt, gibt es ab sofort einen Quarantänerechner, welcher unkompliziert für Information und Aufklärung sorgt. Der Quarantänerechner ist kostenfrei auf der Homepage der Kreisverwaltung abrufbar.

Positiv Getestete, haben laut Behörde so die Möglichkeit, ein Informationsschreiben mit den Daten der Absonderung und weiteren wichtigen Informationen zu erhalten. Wie der Pressemeldung zu entnehmen ist, handelt es sich hierbei um ein schnelles und unkompliziertes Verfahren.
„Die neue Vorgehensweise erspart den Westerwäldern die Wartezeit auf eine Bescheinigung“, freut sich Sarah Omar, die Leiterin des Gesundheitsamtes, über die digitale Unterstützung. Wie Omar ergänzt, sind die Gesundheitsämter seit der Änderung der Landesverordnung zur Absonderung bei Verdacht einer SARS-CoV-2-Infektion vom 17. Februar 2022 nicht mehr verpflichtet, Bürgerinnen und Bürgern die positiv auf das SARS-Cov-2 Coronavirus getestet wurden, eine Absonderungsbescheinigung auszustellen.