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Die untere Naturschutzbehörde des Westerwaldkreises weist darauf hin, dass mit Beginn des Monates März bei Rückschnitt- und Rodungsarbeiten gesetzliche Vorgaben nach dem Bundesnaturschutzgesetzt zu beachten sind.
Bäume, die außerhalb des Waldes oder von gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze dürfen in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Eine Abweichung ist genehmigungsbedürftig. Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind natürlich ausgenommen. Ausnahmen von dem vorgenannten Verbot bestehen auf gärtnerisch genutzten Grundflächen wie Gärtnereien, Baumschulen und auch privaten Gärten und Parkanlagen, die hobbymäßig betrieben werden und im Siedlungs- bzw. Innenbereich liegen.

Nach einem Jahr Corona-Pause soll in diesem Jahr wieder der Ehrenamtspreis der Verbandsgemeinde Wallmerod verliehen werden. Mit dem Ehrenamtspreis werden Menschen aus der Verbandsgemeinde Wallmerod ausgezeichnet, die sich in herausragender Weise für soziale, kirchliche, sportliche oder integrative Belange engagieren. Bis zum 03.03.2021 können Personen oder Initiativen mit einer kurzen Begründung vorgeschlagen werden. Die Vorschläge aus dem vergangenen Jahr behalten ihre Gültigkeit. Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, erfolgt die Preisverleihung bei der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 25.03.2021.