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„Mit Bedauern und Enttäuschung habe ich heute zur Kenntnis genommen, dass Sachsen-Anhalt den Staatsvertrag zur Anpassung des Rundfunkbeitrages nicht ratifizieren wird. Als Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder hätte ich mir gewünscht, dass man im Dialog der Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt eine Lösung gefunden hätte, die am Ende eine Zustimmung zum Staatsvertrag ermöglicht. Nun liegt der Ball leider nicht mehr in den Parlamenten, sondern bei den Rundfunkanstalten, die durch die Nicht-Ratifizierung quasi in die Verfassungsklage getrieben werden“, kommentierte die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsidentin Malu Dreyer, die heutige Entscheidung in Sachsen-Anhalt, die Vorlage zur Zustimmung zum 1. Medienänderungsstaatsvertrag zurückzuziehen.

„12 Landtage haben den Staatsvertrag bereits ratifiziert, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wollen dies morgen tun und Thüringen will in den nächsten Tagen entscheiden. Die moderate Beitragsanpassung um 86 Cent findet also eine breite Zustimmung. Wir Länder kommen damit unserer gemeinsamen verfassungsrechtlichen Verantwortung und Verpflichtung nach, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftssicher aufzustellen. Dass man in Sachsen-Anhalt diese Verantwortung nicht übernehmen kann oder will, enttäuscht daher auch alle anderen Länder,“ so die Ministerpräsidentin weiter.

Zur Debatte der vergangenen Wochen und Tage betonte die Ministerpräsidentin: „Richtig ist, dass es weiterhin Reformbedarf gibt. Es kommt aber sehr darauf an, wie wir die Debatte führen. Wir sollten hier keine Neiddebatte führen. Auch die öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen Tariflöhne zahlen. Sie unterstützen die Produzenten in der Pandemie mit Ausfallfinanzierungen und sie leisten einen Beitrag zu Kultur und Bildung. Gerade in diesem von der Pandemie geprägten Jahr wurden die Nachrichten und Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von den Menschen stark nachgefragt. So wie die Debatte in den letzten Tagen und Wochen geführt wurde, ist sie Wasser auf die Mühlen der Gegner der Demokratie. Sie schadet unserer vielfältigen Medienlandschaft, zu der der öffentlich-rechtliche Rundfunk ohne jeden Zweifel dazugehört.“

Zum weiteren Verfahren erläuterte die Koordinatorin der Rundfunkkommission, Medienstaatssekretärin Heike Raab: „Mit der fehlenden Ratifikation des Staatsvertrages in Sachsen-Anhalt wird dieser am 1. Januar 2021 gegenstandslos. Es bleibt dann zunächst bei einer Beitragshöhe von 17,50 Euro. Für die Rundfunkanstalten bedeutet dies Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe. Wir werden nun im Kreis der Rundfunkkommission der Länder beraten, wie wir mit der Situation weiter umgehen und uns selbstverständlich auch auf das zu erwartende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vorbereiten.“ (Quelle Staatskanzlei Mainz)