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Landtagswahl 2021

„Diese Landtagswahl steht unter besonderen Vorgaben.
Da der Gesetzgeber sich nicht in der Lage sah diese Wahl als reine Briefwahl durchzuführen, werden aufgrund der Gefahrenlage vermutlich wesentlich weniger Bürgerinnen und Bürger überhaupt an der Wahl teilnehmen. Die Menschen haben Angst.“, befürchtet der Ortsbürgermeister Roland Lorenz.

Die Menschen erkennen die konkrete Infektionsgefahr vor den Wahllokalen, in einer „Wartezone“. Hier treffen sie Bekannte, die sie schon länger nicht mehr gesehen haben und kommen ins Gespräch. Man kann davon ausgehen, dass dann auch nicht mehr auf die Abstände geachtet wird.

„Auch gibt es rechtliche Probleme. Was zum Beispiel ist zu tun, wenn ein Wahlwilliger keine Maske trägt oder sich nicht desinfiziert? Einfach diese Maßnahmen ablehnt?

Das Hygienekonzept für Wahlräume sagt hierzu folgendes:
Der Wahlvorsitzende oder sein Vertreter üben das Hausrecht aus und haben diesem den Zutritt zu verwehren. Widersetzt er sich gegen diese Anordnung, so „hat der Wahlvorstand für Ruhe und Ordnung zu sorgen“.
Wie immer dieses „für Ruhe und Ordnung zu sorgen“ aussehen mag. Hier besteht erhebliches Konfliktpotenzial, welches durchaus in Handgreiflichkeiten enden und eskalieren kann.
Ausdrücklich wird der Wahlvorstand befugt, zur Unterstützung bei der Ausübung seines Hausrechtes auch das Ordnungsamt oder/und die Polizei zu verständigen. Wie tröstlich! Die kaputtgesparte Polizei und das personell viel zu schwache Ordnungsamt freuen schon!“, so Lorenz weiter.

Ein weiteres Problem stellt sich mit der Berufung des Wahlvorstandes. Ein Großteil des Gemeinderates in Caan sind sogenannte Risikopersonen und haben auch ihre Teilnahme aufgrund der Gefahrenlage durch die Pandemie bereits abgesagt.

„Sie befürchten eine konkrete Gesundheitsgefährdung!“.

Haftungsfragen müssen dringend geklärt werden.
Was passiert, wenn ein Wähler sich im Wahllokal infiziert?
Ein Mitglied des Wahlvorstandes in Ausübung seines Ehrenamtes an Covid 19 erkrankt?

Lorenz: „Stand heute habe ich 5 Absagen aus dem Gemeinderat. Das bedeutet ich muss 4 Ersatzleute aus der Ortsgemeinde suchen. Sollten sich keine 4 Personen zur Verfügung stellen, haben wir das Problem keinen Wahlvorstand berufen zu können.“. (Quelle Ortsgemeinde Caan)