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Montabaur (ots)

Am 03.03.2021 führte die Polizeiautobahnstation mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei eine gezielte LKW Abstands- und Überholverbotskontrolle auf der BAB 3, Richtungsfahrbahn Frankfurt/Main, im Bereich der Anschlussstelle Montabaur durch. Hierbei wurden insgesamt 16 LKW-Fahrer festgestellt, die das ab dem Dernbacher Dreieck bestehende Überholverbot missachteten. Das Überholverbot war vor zwei Jahren eigerichtet worden, da zwischen dem Dernbacher Dreieck und der Notausfahrt Elgendorf, Fahrtrichtung Frankfurt/Main, eine Steigerung der Unfallzahlen mit LKW-Beteiligung zu verzeichnen war. Zudem wurden in 38 Fällen Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt, da der nach der Straßenverkehrsordnung für LKW über 3,5 t vorgeschriebene Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten wurde. In diesem Zusammenhang darf der Hinweis erlaubt sein, dass zu hohes Tempo und dichtes Auffahren nach wie vor die Hauptunfallursachen (auch wenn 2020 ein Rückgang der Unfallzahlen im hiesigen Zuständigkeitsbereich zu verzeichnen war) darstellen.

Darüber hinaus musste der Fahrer eines Sattelzuges seine Fahrt unterbrechen, da er am Sattelanhänger ein nicht dafür vorgesehenes Widerholungskennzeichen angebracht hatte. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs, Pflichtversicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet. Weiterhin erwartet den 48-jährigen, im Raum Troisdorf wohnenden Fahrer eines Alfa Romeos ein Bußgeld von mind. 500 Euro. Bei ihm war am 03.03.2021 gegen 08.20 Uhr Alkohol in der Atemluft festgestellt worden. Der im Anschluss durchgeführte Alco-Test ergab einen Wert von knapp 0,8 Promille. Außerdem muss er für einen Monat auf seinen Führerschein verzichten. Nicht anders erging es einem 36-jährigen, im Raum Koblenz wohnenden Fahrer eines PKW. Bei ihm konnten Beamte der hiesigen Dienststelle gegen 09.40 Uhr drogentypische Auffälligkeiten feststellen. Der vor Ort durchgeführte Drogenschnelltest verlief positiv auf Kokain. Es erfolgten die Blutprobenentnahme und die Unterbindung der Weiterfahrt, da auch der Beifahrer nicht fahrtauglich war. Bei diesem wurde zudem eine geringe Menge Marihuana aufgefunden und sichergestellt, die entsprechenden Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Fahrzeuginsassen eingeleitet. (Quelle Polizei Montabaur)