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Der 24. Dezember fällt auf einen Sonntag. In den meisten Ländern dürfen Supermärkte an diesem Tag öffnen, in Rheinland-Pfalz nicht. Sonderregelungen gibt es aber für Blumenläden und Tannenbaum-Verkaufsstellen. Die Adventstage stünden unter einem besonderen arbeitsrechtlichen Schutz, sagte eine Sprecherin des rheinland-pfälzischen Arbeitsministeriums. Ohnehin wollten nicht alle Supermärkte von den Sonderöffnungszeiten Gebrauch machen. Die Discounter Aldi Süd und Aldi Nord teilten bereits mit, an Heiligabend nicht zu verkaufen, ebenso Penny. Selbstständige Penny-Händler können allerdings über die Öffnungszeiten selbst entscheiden. Lidl hat bisher keine Angaben gemacht.