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Anlässlich der  5. Sitzung der Kommunalen Flüchtlingsrunde haben Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Integrationsministerin Anne Spiegel und Innenstaatssekretär Günter Kern den Gemeinden, Städten und Landkreisen zugesichert, dass die Landesregierung sie bei der Bewältigung ihrer Aufgaben in der Flüchtlings- und Integrationspolitik weiterhin unterstützen wird. „Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass wir als Landesregierung Sie, als die vor Ort Betroffenen, so gut wie möglich unterstützen, um die große Herausforderung bei der Aufnahme, Betreuung und Integration der Flüchtlinge in den Kommunen zu meistern. Aber auch bei der Aufenthaltsbeendigung von Menschen ohne Bleibeperspektive unterstützen wir die kommunalen Ausländerbehörden durch die Verstärkung der Fachaufsicht bei der ADD und durch die Arbeitsgruppe Rückführungsmanagement, die die Kommunen bei aufenthaltsrechtlichen Fragen berät und qualifiziert.“

Integrationsministerin Anne Spiegel betonte die besondere Bedeutung der intensiven Kommunikation zwischen der Landesregierung und den Kommunen: „Wir wollen unseren regelmäßigen, intensiven Dialog mit den Kommunen auch in Zukunft fortsetzen. Denn wir erreichen die besten Ergebnisse, wenn wir im direkten Austausch sachorientiert kommunizieren und partnerschaftlich zusammenarbeiten. So können wir zusammen dafür sorgen, dass die Integration in Rheinland-Pfalz erfolgreich bleibt.“
In der heutigen Sitzung betonten die Landesregierung und die Kommunen die besondere Bedeutung von integrationsfördernden Maßnahmen. Die Ministerpräsidentin stellte dazu fest: „Wichtig ist mir die Integration in den Arbeitsmarkt. Das Thema der Ausbildungsduldung ist hier ein erster Schritt zur Ermöglichung eines Spurwechsels vom Asylverfahren in den Arbeitsmarkt. Die Ausbildungsduldung wird auch von den Wirtschaftsverbänden als wichtiges Instrument zur Bekämpfung des Fachkräftemangels angesehen. Die Ausländerbehörden sind dabei die entscheidenden Ansprechpartner für die Verbände und die Flüchtlinge und sie kommen dieser Rolle gut nach.“
Integrationsministerin Anne Spiegel hob als wichtigen Baustein der Flüchtlingspolitik in Rheinland-Pfalz das aktualisierte Integrationskonzept „Gemeinsam für Chancengleichheit, Weltoffenheit und Akzeptanz“ hervor, das der Ministerrat im August 2017 beschlossen hat. Denn ein wichtiges Ziel der Integration sei die Einbürgerung der Menschen, die sich dauerhaft im Land ansiedelten. Die Zahl der eingebürgerten Personen in Rheinland-Pfalz ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. 2016 wurden mehr als 6.000 Menschen eingebürgert. Das ist die höchste Einbürgerungsrate der letzten neun Jahre.
Bezüglich des Umgangs mit straffällig gewordenen Asylsuchenden unterstrichen die Ministerpräsidentin und die Integrationsministerin, dass das Land die Ausländerbehörden angewiesen haben, den Aufenthalt von ausreisepflichtigen Straftäterinnen und Straftätern mit besonderer Priorität zu beenden. Zu diesem Zwecke gebe es besondere Absprachen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Beschleunigung der Asylverfahren. Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung die kommunalen Ausländerbehörden durch die Zentralstelle für Rückführungsfragen. Die Ministerpräsidentin und die Integrationsministerin betonten das gemeinsame Interesse der Landesregierung und der Kommunen, die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Zu diesem Zweck hat die Landesregierung den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen Unterstützung zum Beispiel in Form von Fallkonferenzen angeboten.
„Selbstverständlich unterstützen wir die Kommunen auch weiterhin in komplexen oder schwierigen Einzelfällen, z.B. durch Fallkonferenzen. Wo immer nötig, arbeiten wir dann auch mit anderen betroffenen Ministerien oder den Sicherheitsbehörden zusammen“, erläuterte Integrationsministerin Spiegel.
"Über jedes polizeiliche Ermittlungsverfahren wird die zuständige Ausländerbehörde umgehend von der Polizei in Kenntnis gesetzt. Somit haben die zuständigen Stellen das notwendige Wissen, um Personen einschätzen zu können und dementsprechend aufenthaltsbeendende Maßnahmen einzuleiten", ergänzte Günter Kern.
Vonseiten einiger Kommunen ist die Bitte an die Landesregierung herangetragen worden, zu prüfen, ob die Einführung einer Wohnsitzauflage für Asylsuchende möglich sei. Es ist verabredet worden, sich auf Basis aussagekräftiger Zahlen über Wanderungsbewegungen der Flüchtlinge, ein gemeinsames Bild zu machen und bei Bedarf weiter dazu beraten.
Bezüglich der Überwachung wie im Fall des aus dem Landeskrankenhaus geflohenen Abschiebehäftlings ist vereinbart worden zu prüfen, in wie weit das Land die Kommunen bei der Überwachung unterstützen könne.