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Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und insbesondere Cannabisprodukten zur Last. Einer der beiden Angeklagten soll im Jahr 2020 mit bislang unbekannten Mittätern in einer hierfür angemieteten und ausgestatten Halle eine Cannabis-Indoor- Plantage betrieben haben. Der so erwirtschaftete Handelsbestand von mindestens 22 Kilogramm Marihuana mit einem Wert von ca. 100.000 EUR sei anschließend in mehreren Tranchen verkauft worden. Obwohl anschließend bereits mit der Aufzucht neuer Pflanzen begonnen worden sei, seien die Pflanzen allerdings aus unbekannten Gründen nicht zur Erntereife gelangt. Zwischen dem 26.02.2021 und dem 08.09.2021 habe der Angeklagte zudem in 15 Fällen Betäubungsmittel insbesondere in Gestalt von Amphetaminen und Cannabis an einen gesondert verfolgten Dealer weiterverkauft. Ende Juli 2022 habe er sich schließlich gemeinsam mit dem weiteren Angeklagten erneut entschlossen, mit Betäubungsmitteln zu handeln und deshalb habe man am 21.03.2023 einen Bestand von mehr als zwei kg Amphetamin sowie ca. 500 Gramm Marihuana vorgehalten. Zudem habe der zweite Angeklagte zwei verbotene Würgehölzer/Nun-Chakus besessen. (Quelle Staatsanwaltschaft Koblenz)