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Am 9. Juni entscheiden die Limburger in einem Bürgerentscheid darüber, wie es mit dem Taubenbestand in der zentralen Innenstadt weitergeht. Sie können dann zwischen zwei Möglichkeiten wählen: Sie stimmen der Initiative von Taubenschützern zu, wonach die von der Stadtverordnetenversammlung vorgesehene Reduzierung des Bestands durch eine Tötung nicht umgesetzt wird oder sie bestätigen die Entscheidung der Limburger Politik, wonach ein Falkner mit der Tötung beauftragt werden kann. Am 9. Juni finden zeitgleich die Europawahl und die Landratswahl statt.

In einer Sondersitzung haben sich die Limburger Stadtverordneten am Montag, 19. Februar, mit dem Thema beschäftigt.
Das Ergebnis der Abstimmung fiel einstimmig (CDU, SPD, FDP, Grüne) dafür aus, die Limburger per Bürgerentscheid darüber abstimmen zu lassen, wie mit den Tauben in der Innenstadt verfahren werden soll. Der Entscheid ist am 9. Juni, zeitgleich mit der Europa- und der Landratswahl. Die Grünen hatten zunächst einen Änderungsantrag eingebracht, in dem sie sich dafür aussprachen, auf die beabsichtigte Reduzierung des Taubenbestands durch das Töten von Tieren direkt zu verzichten. Der Antrag wurde jedoch von der Mehrheit abgelehnt.

Die Limburger haben am 9. Juni zwei Möglichkeiten, ihr Kreuz zu machen. Entweder stimmen sie dafür, den Beschluss vom November vergangenen Jahres nicht umzusetzen und auf das Töten von Tieren zu verzichten, was die Initiative "Stoppt das Taubentöten" fordert, oder sie bestätigen den Beschluss der Versammlung vom November, der eine Reduzierung des Bestands durch die Beauftragung eines Falkners vorsieht, der die Tiere zunächst betäubt und dann tötet.

Vorausgegangen war der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung ein erfolgreiches Bürgerbegehren, das die Initiative "Stoppt das Taubentöten" durchgeführt hatte. 3.310 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger unterstützten mit ihren Unterschriften das Ansinnen, den Beschluss der Stadtverordneten aufzuheben. Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren müssen in Limburg zehn Prozent der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl unterschreiben, sodass 2672 Unterschriften ausgereicht hätten.

Nach Prüfung der Stadtverwaltung und nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung rechtmäßig. Zur kurzfristigen und effektiven Reduzierung des Bestandes von Tauben durch die gezielte Tötung einzelner Tiere ist eine Genehmigung erforderlich, die nach Prüfung der Voraussetzungen erteilt wird, bestätigt durch die obergerichtliche Rechtsprechung in Hessen.

Der Bürgerentscheid am 9. Juni ist für die Initiatoren erfolgreich, wenn sich eine Mehrheit dafür entscheidet, ihrem Ansinnen zu folgen und mit „Ja“ für eine Aufhebung des Beschlusses stimmt. Die Mehrheit muss dabei mindestens von 25 Prozent der Wahlberechtigten getragen werden. Der Bürgerentscheid muss innerhalb von drei bis sechs Monaten nach der Stadtverordnetenversammlung stattfinden, die über die Durchführung des Entscheids befindet. Um den Bürgerentscheid mit der Europa- und Landratswahl am 9. Juni stattfinden zu lassen, ist deshalb eine Sondersitzung einberufen worden.

Die Limburger Politik hatte sich nach einer Taubenzählung für eine Tötung ausgesprochen, um den Bestand der Tauben in der zentralen Innenstadt möglichst schnell zu reduzieren. Bei ihrer Entscheidung berief sich die Politik u. a. auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel aus dem September 2011 und auf eine Gestattung des Landkreises, die es zwei Falknern erlaubt, die Tiere nach einer Betäubung zu töten. Wird der Beschluss der Limburger Stadtpolitik durch den Bürgerentscheid bestätigt, werden vor einer entsprechenden Beauftragung noch einmal die rechtlichen Voraussetzungen im konkreten Einzelfall geprüft, insbesondere die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme.  (Quelle Stadt Limburg)