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Wissen (ots) - Am Di., 27.11.2018, gegen 07:30 Uhr, befuhr ein 53-jähriger Fahrzeugführer mit einem Sattelzug MAN die Marktstraße aus Richtung "Wisserhof" kommend in Richtung Stadtmitte Wissen und hatte die Absicht, nach rechts auf die B 62 in Richtung Altenkirchen abzubiegen. Bedingt durch die Ladung wich sein Fahrzeug von der zulässigen Höhe (4,0 m zulässig, tatsächliche Höhe 4,30 m) und der zulässigen Breite (zul. 2,55 m, tatsächliche Breite 3,0 m) ab. Diesbezüglich lag auch eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vor. Entgegen der in der Ausnahmegenehmigung beschriebenen und vorgegebenen Route befuhr der 53-Jährige jedoch die o.g. Marktstraße und wollte die dortige, nur 4,0 m hohe Bahnunterführung durchfahren. Hierbei kam es zu einem Anstoß eines geladenen Containers an der Unterführung. Lediglich die Ladung wurde beschädigt (ca. 12.000,-EUR), Sachschaden an der Bahnunterführung entstand nicht. Die Bahnunterführung ist durch Vz. 265 auf eine Durchfahrtshöhe von 4,0 m gekennzeichnet