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„Alle Länder in Deutschland brauchen für die Digitalisierung ihrer Schulen eine finanzielle Sonderanstrengung. Hier ist auch der Bund gefragt und es gab dazu bereits eine gemeinsame Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. Dazu stehen wir“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Anschluss an die Ministerratssitzung, in der die vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung vom rheinland-pfälzischen Kabinett besprochen wurde. Mit der Änderung soll das sogenannte Kooperationsverbot im Bildungsbereich für die Digitalisierung von Schulen gelockert werden.

„Der Bund hat nun aber einseitig in der Fragestellung der Finanzierung bei Finanzhilfen (Art. 104b GG) Änderungen an den besprochenen Regelungen vorgenommen. Der Entwurf für die Grundgesetzänderung ist in dieser Form nicht mit den Ländern verhandelt worden. Die jetzt im Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung greift in das Selbstbestimmungsrecht der Länder ein, deshalb können wir dem so nicht zustimmen“, erläuterte die Ministerpräsidentin.

Der Ministerrat hat deshalb beschlossen, dass Rheinland-Pfalz im Bundesrat unterstützen wird, den Vermittlungsausschuss anzurufen, insbesondere wegen der problematischen Finanzierungsregelung. „Wir hoffen auf eine konstruktive Lösung. Hier geht es nicht mehr nur um besondere Projekte oder gleiche Standards, hier wird die grundgesetzlich festgelegte Kompetenzverteilung einseitig durch den Bund in Frage gestellt", sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.