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20181218 Haushalt VG MontabaurDie Stadt Montabaur wächst beständig, junge Familien ziehen zu und brauchen Kita- und Schulplätze für ihre Kinder. Die Joseph-Kehrein-Schule in der Innenstadt hat ihre Kapazitätsgrenze erreicht und kann nicht erweitert werden; dafür werden mit dem Neubau der Waldschule in Montabaur-Horressen neue Kapazitäten geschaffen. Nun muss die Zuordnung der Wohngebiete zu den beiden Grundschulen neu sortiert werden, damit sich die Schülerzahlen gleichmäßig verteilen. Die Entscheidung über die Schulbezirke trifft die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion; aber die Verbandsgemeinde (VG) Montabaur hat als Schulträger ein Vorschlagsrecht und so befasste sich der Verbandsgemeinderat (VGR) mit dem Thema.

Die Situation
In der Stadt Montabaur steigen die Schülerzahlen stetig; der Trend wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Es gibt es zwei Grundschulen: Die Waldschule im westlich gelegenen Stadtteil Horressen und die Joseph-Kehrein-Schule in der Innenstadt. Diese wird als vierzügige Grundschule geführt. Das Schulgebäude dort kann nicht erweitert werden, weil schlicht kein Platz mehr da ist. Also können dort keine Kapazitäten für weitere Schulklassen geschaffen werden. Der Neubau der Waldschule hingegen wurde „auf Zuwachs“ für eine dreizügige Grundschule konzipiert. Er soll zum Schuljahresbeginn 2020/21 bezugsfertig sein.

Der Vorschlag
Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die Schulbezirke in Montabaur neu zu ordnen. Eine Arbeitsgruppe der Verwaltung, der auch die Schulleitungen angehörten, hat dazu ein Konzept entwickelt, das mit dem Schuljahr 2020/2021 in Kraft treten könnte. Danach würden dem Schulbezirk Waldschule künftig alle Wohngebiete angehören, die westlich der Achse Fürstenweg – Albertstraße – Hunsrückstraße liegen sowie alle Stadtteile (Bladernheim, Elgendorf, Eschelbach, Ettersdorf, Horressen, Reckenthal und Wirzenborn). Kinder, die in diesem Bezirk wohnen und 2020 oder später eingeschult werden, müssten dann die Waldschule besuchen. Entsprechende Bustransfers werden organisiert. Zum Schulbezirk der Joseph-Kehrein-Schule würden alle Wohngebiete östlich der genannten Achse einschließlich Quartier Süd gehören. Die Grenze der Schulbezirke soll in Nord-Süd-Richtung verlaufen in der Mitte von Fürstenweg, Albertstraße und Hunsrückstraße, d.h. die Straßenseiten würden westlich der Waldschule und östlich der Joseph-Kehrein-Schule zugeordnet. Gleiches gilt für die Eschelbacher Straße. Die Kitas in Montabaur wurden bereits über das Konzept informiert, damit auch sie sich frühzeitig darauf einstellen können.

Das Verfahren
Für den Zuschnitt der Schulbezirke ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Koblenz als Schulbehörde zuständig. Sie leitet das Verfahren zur Änderung der Schulbezirke. Dabei werden die schulischen Gremien, die Stadt Montabaur als Sitzgemeinde und die VG als Schulträger beteiligt. Der VGR stellte jetzt den Antrag an die ADD, das Verfahren einzuleiten und die Schulbezirke in Montabaur in der beschriebenen Weis neu zu ordnen. Ziel ist es, das Verfahren bis zum Sommer 2019 abzuschließen, damit die Schulanameldung im Herbst 2019 für die Einschulung 2020 bereits nach dem neuen Zuschnitt der Schulbezirke erfolgen kann.

Der Verbandsgemeinderat
Die Neuordnung der Schulbezirke war bereits im November im Schulträgerausschuss vorberaten und durch die Medien bekannt gemacht worden. Seither haben sich einige betroffene Familien bei der Verwaltung und den Mitgliedern des VGR gemeldet, um ihre Bedenken vorzubringen. Einige nutzten auch die Einwohnerfragestunde im VGR. Viele sehen ein Problem darin, dass durch einen harten Schnitt Geschwisterkinder unterschiedliche Schulen besuchen müssten, was für die Familien eine Belastung darstellen würde. Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich versprach den betroffenen Familien, dass sich die Verwaltung bei der ADD dafür einsetzen werde, dass „moderate Einzelfalllösungen gefunden werden“, um unnötige Belastungen zu vermeiden. Allerdings ist das Thema Geschwisterkinder eine Frage, die im Rahmen der Schulanmeldung individuell mit der jeweiligen Schule und der ADD geklärt werden muss. Die Frage ist also nicht Bestandteil des ADD-Verfahrens zur Änderung der Schulbezirke – sie ergibt sich nur daraus. „Schreiben Sie uns Ihre Bedenken auf. Wir werden ihre Anliegen an die ADD weitergeben“, sicherte der Bürgermeister zu – und sprach damit im Sinne vieler Ratsmitglieder, die zuvor ähnliches gefordert hatten.