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Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Rock&Pop Rheinland-Pfalz unterstützt zukünftig die Auftritte junger Nachwuchs-Musikerinnen und -Musiker. Solo-Künstlerinnen und Künstler sowie Bands können sich für eine Förderung von bis zu 1.200 Euro bei der LAG bewerben. Das Kulturministerium macht die neue Auftrittsförderung für die Rock- und Pop-Musik durch einen jährlichen Landeszuschuss in Höhe von 25.000 Euro in den kommenden zwei Jahren möglich.

„Die Rock- und Pop-Musikszene in Rheinland-Pfalz hat sich in den letzten Jahren enorm entwickelt. Viele junge, exzellente Talente konnten sich bereits in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus etablieren. Wir möchten die Nachwuchs-Musikerinnen und –Musiker stärker unterstützen, ihren eigenen, künstlerischen Weg zu gehen. Die Auftrittsförderung ist hier ein ideales Instrument, den Start einer musikalischen Karriere sinnvoll zu unterstützen“, so Kulturminister Konrad Wolf.

Solo-Künstlerinnen und Künstler sowie Bands können eine Auftrittsförderung von bis zu 200 Euro für Einzelauftritte und bis zu 1.200 Euro für Tourneen erhalten. Eine Fachjury entscheidet nach Antragsstellung über die Vergabe der Mittel. Dieser gehören neben LAG-Vorstandsmitglied Philipp Oppenhäuser und Etienne Emard, dem Geschäftsführer des Landesmusikrats Rheinland-Pfalz, der Journalist Tim Kosmetschke, der Musiker und Bandcoach Ziggy Has Ardeur und Janina Klabes von der „I’m Sound“-Musikinstrumentenversicherung an.

„Wir wissen aus langjähriger Erfahrung, dass junge und talentierte Bands sehr oft eine geringe oder sogar gar keine Gage für ihre Auftritte erhalten. Das ist nicht schön. Um hier die entstehenden Härten einigermaßen aufzufangen, freuen wir uns, dass die Landesregierung diese Auftrittsförderung möglich macht“, ergänzt Markus Graf, Geschäftsführender Vorsitzender der LAG Rock&Pop.

Erster Einsendeschluss für vierteljährliche Vergabe der Förderungen ist der 10. April 2019. Weitere Informationen zur Auftrittsförderung finden sich unter:

https://www.pop-rlp.de/service/auftrittsfoerderung
(Quelle: Pressemitteilung, Staatskanzlei Rheinland-Pfalz)