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Derzeit häufen sich bundesweit Warenbetrugsfälle, in welchen die Geschädigten beim Kauf von Fahrzeugen auf Autoverkaufsplattformen im Internet um ihr Geld betrogen werden. Alle bekannt geworden Fälle ähneln sich in der Tatbegehungsweise, welche sich wie folgt abspielt: Der Käufer zeigt bei einer Autoverkaufsplattform bei dem angeblichen Verkäufer Interesse an dem Kauf des Fahrzeugs. Im Verlauf der Korrespondenz gibt der vermeintliche Verkäufer oftmals an, ehemals in Deutschland gewohnt zu haben und derzeit im Ausland zu leben. Das Fahrzeug mit deutscher Zulassung, das er selbst in Deutschland gefahren habe, möchte er nun aus versicherungstechnischen Gründen kostengünstig verkaufen.

Nach Überweisung des Kaufbetrages oder einer Anzahlung auf ein ausländisches Bankkonto, wird nach Angaben des scheinbaren Verkäufers das Fahrzeug über eine Transportfirma zu dem Käufer versandt. Der Käufer habe nach Ankunft des Fahrzeuges eine gewisse Anzahl an Tagen Zeit das Fahrzeug in Augenschein zu nehmen, zu testen und sich für oder gegen einen Kauf zu entscheiden.

Im Rahmen der Korrespondenz versucht der Verkäufer das Vertrauen des Käufers zu gewinnen. Häufig wird hierzu ein gefälschtes Ausweisdokument an den Käufer übermittelt. Auch wird ein Käuferschutz vorgetäuscht. Die Betrüger nutzen im Rahmen der Verkaufsabwicklung häufig selbst erstellte Homepages z.B. von nichtexistierenden Transportfirmen, oder gefälschte Seiten von anderen Verkaufsplattformen sowie gefälschte Kaufverträge.

Das gekaufte Fahrzeug wird allerdings nie geliefert und die weitere Korrespondenz mit dem Verkäufer bricht ab. (Polizei Koblenz)