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Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen den 43 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen aus dem Rhein-Lahn-Kreis Anklage zum Amtsgericht – Schöffengericht - Lahnstein wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, des unerlaubten Führens einer Schreckschusswaffe sowie des versuchten besonders schweren Falls des Diebstahls erhoben.

In der Anfang Dezember 2019 erhobenen Anklage wird dem Angeschuldigten zur Last gelegt, am späten Nachmittag des 21.08.2019 im Bereich des Kurparks in Bad Ems einen 35jährigen polnischen Staatsangehörigen mit einem Messer und einer unerlaubt mitgeführten Schreckschusswaffe sowie mit Schlägen und Tritten angegriffen und hierbei erheblich verletzt zu haben. Aufgrund der erlittenen Verletzungen wurde der Geschädigte in einem Krankenhaus sieben Tage lang stationär behandelt.

Darüber hinaus soll der Angeschuldigte am 15.07.2019 versucht haben, in eine Arztpraxis in Bad Ems einzubrechen, um dort Medikamente zu stehlen. An der Vollendung der Tat wurde er jedoch durch die alarmierte Polizei gehindert.

Der zunächst in Untersuchungshaft befindlich gewesene Angeschuldigte ist seit Anfang September 2019 in einem psychiatrischen Krankenhaus vorläufig untergebracht. Denn nach dem vorläufigen Ergebnis einer psychiatrischen Untersuchung soll er an einer die Schuldfähigkeit beeinträchtigenden Erkrankung leiden. Der Angeschuldigte räumt die Taten ein. Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. Bitte wenden Sie sich wegen weiterer Einzelheiten zum Verlauf des gerichtlichen Verfahrens an die Pressestelle des Amtsgerichts Lahnstein. (Quelle Landgericht Koblenz)