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Zusätzlich zum Krankenhausinvestitionsprogramm für Einzelmaßnahmen stellt das Land 2019 und 2020 jährlich 54,2 Millionen Euro für die Pauschalförderung bereit; das sind 3 Millionen Euro mehr als in den Vorjahren.

Diese Erhöhung der pauschalen Fördermittel ist unter anderem Gegenstand einer novellierten Landesverordnung, die die pauschalen Fördermittel regelt und kürzlich in Kraft getreten ist. Auf diese Weise konnten den Krankenhäusern zum Auszahlungs-termin Anfang Dezember 2019 zusätzliche Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, gab Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler heute in Mainz bekannt. Insgesamt stehen den Krankenhäusern im Jahr 2019 damit rund 147 Millionen Euro und im Jahr 2020 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit dieser Landesverordnung wird insbesondere die Ausbildungsstättenfinanzierung deutlich erhöht: Die jährliche pauschale Förderung pro besetztem Ausbildungsplatz wird von 150 Euro auf 400 Euro erhöht und damit fast verdreifacht.

„Mir ist es ein großes Anliegen, die investive Förderung der Ausbildungsstätten deutlich zu verbessern, um die Krankenhäuser bei der Ausweitung der besetzten Ausbildungs-plätze zu unterstützen“, sagte die Ministerin. Daher fördere das Land außerdem seit 1. Juli 2019 auch Mieten für Ausbildungsstätten. „Im Jahr 2019 konnten für Mieten bereits 360.000 Euro bewilligt werden. Durch die Erweiterung und Investition in Schulen werden die Ausbildungszahlen in der Krankenpflege oder Physiotherapie steigen und so dem bestehenden Fachkräfteengpass durch Ausbildung entgegengewirkt“, so Bätzing-Lichtenthäler.

In die Novellierung der Landesverordnung war die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz eng eingebunden. „Mir war es wichtig, Vertreter der Krankenhäuser hier von Anfang zu beteiligen, um die entsprechenden Anliegen und die tatsächlichen Entwicklungen berücksichtigen zu können. Ich freue mich, dass in der Landesverordnung einvernehmlich unter anderem mehrere Neuregelungen getroffen werden konnten, die das Verwaltungsverfahren vereinfachen. So leistet diese Landesverordnung auch einen wesentlichen Beitrag zur Entbürokratisierung“, erläuterte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler.

Für die Förderung medizinisch-technischer Großgeräte entfällt durch eine stärkere Pauschalierung das bisherige aufwendige Antragsverfahren. Und durch eine Erhöhung der sogenannten Kostengrenzen können pauschale Fördermittel für Baumaßnahmen mit einem höheren Volumen als bisher verwendet werden. Die Erhöhung der pauschalen Fördermittel trägt darüber hinaus auch dem erhöhten Investitionsbedarf infolge der Digitalisierung Rechnung.

Die pauschalen Fördermittel werden auf alle Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz nach einem vorgegebenen Schlüssel, der die Zahl der behandelten Patientinnen und Patienten und den Versorgungsauftrag der Krankenhäuser berücksichtigt, verteilt. Mit diesen Mitteln finanzieren die Krankenhäuser die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter wie medizinische Geräte und Betten oder realisieren kleinere Baumaßnahmen. Die Krankenhäuser können in eigener Verantwortung entscheiden, wofür sie diese Mittel einsetzen. Ministerin Bätzing-Lichtenthäler ist es wichtig, diese Mittel unbürokratisch zu gewähren. (Quelle Staatskanzlei Mainz)