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Erster Kreisbeigeordneter Jörg Sauer hat Bürgermeister Matthias Schmidt in Elz zwei Zuwendungsbescheide aus dem hessischen Dorfentwicklungsprogramm überreicht. Mit 18.176 Euro wird die städtebauliche Beratung gefördert. 10.200 Euro fließen in das Gesamtkonzept zur Gestaltung der Hauptstraße mit Aufenthalts- und umweltverbessernden Maßnahmen.
Die Gemeinde Elz ist seit Juli 2024 ein anerkannter Förderschwerpunkt im hessischen Dorfentwicklungsprogramm und damit eine von fünf Kommunen des Landkreises Limburg-Weilburg, die derzeit von den vielfältigen Fördermöglichkeiten profitieren können.

Gemeinsam mit den Planungsbüros „HKlinkhart“ und „KUBUS“ sowie unter Einbindung der Bürgerinnen und Bürger wurde ein Kommunales Entwicklungskonzept (KEK) mit Handlungsfeldern und Projektvorschlägen erarbeitet, die im Nachgang weiter konkretisiert wurden. Alle Förderprojekte müssen aus diesem KEK abgeleitet werden. Das KEK sowie alle zugehörigen Unterlagen wurden von der Bewilligungsstelle des Landkreises Limburg-Weilburg anerkannt und von der Gemeindevertretung beschlossen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Konzeptphase konnte somit die aktuelle Umsetzungsphase beginnen, in der sich die Kommune bis Dezember 2030 befindet. Der für die Umsetzung kommunaler Projekte veranschlagte Finanzrahmen beträgt etwa 1,5 Millionen Euro. Die öffentliche Förderquote der Gemeinde Elz beläuft sich auf 60 Prozent der förderfähigen Nettokosten und ist zunächst gültig bis zum 30. Juni 2026.
Für die Förderung im privaten Bereich besteht seit diesem Jahr das Angebot einer Fachberatung für mögliche Sanierungs- und Umgestaltungsvorhaben (Städtebauliche Beratung). Das hierfür von der Gemeinde beauftragte Architekturbüro berät mit Unterstützung der Bewilligungsstelle des Landkreises private Eigentümerinnen und Eigentümer im örtlich abgegrenzten Fördergebiet. Diese Beratung ist kostenfrei und unverbindlich.  Eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Förderung privater Baumaßnahmen findet am 19. August 2025 um 19 Uhr im kleinen Saal des Bürgerhauses in Elz statt. Grundlagen für die Bewilligungen sind die Grundsätze des regionaltypischen Bauens in der Dorf- und Regionalentwicklung, Stand März 2025, und die neue Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation vom 1. Januar 2023. (Kreis Limburg Weilburg)