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AOK Rheinland-Pfalz/Saarland:
Forderung an die Bundesgesetzgebung die Finanzierungsverantwortung für Corona-Testungen nicht auf die GKV umzulegen - Infektionsschutz liegt in der Finanzverantwortung des Staates

Der Verwaltungsrat der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse lobt die Beschlüsse der Politik in der Corona-Pandemie; betrachtet jedoch Teile der gegenwärtigen Bundesgesetzgebung mit Sorge und sieht damit weiteren Handlungsbedarf.

Keine bevölkerungsmedizinische Corona-Testungen zu Lasten der GKV

„In der politischen Diskussion sind gegenwärtig die repräsentativen und bevölkerungsmedizinischen Testungen auf eine Infektion oder Immunität zur weiteren Abmilderung der mit der Corona-Pandemie verbundenen Folgen. Diese werden aus epidemiologischer Sicht von Wissenschaftlern dringend empfohlen. Jedoch wird die Übertragung der Finanzierungsverantwortung für diese Tests einseitig zu Lasten der Beitragszahler der GKV entschieden abgelehnt. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe gehört in die Finanzverantwortung der öffentlichen Hand und darf nicht zur weiteren finanziellen Belastungsprobe der gesetzlichen Krankenversicherung führen. Infektionsschutz und Seuchenbekämpfung gehören zur Gefahrenabwehr, für die grundsätzlich der Staat die Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung trägt“, betont Dietmar Muscheid, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse wird als Einzelkasse mit über 2,3 Millionen Euro auch 2020 erneut der größte Unterstützer der ambulanten Sterbebegleitung in Rheinland-Pfalz sein. Das Volumen nimmt dabei stetig zu - zum Vergleich: Seit 2008 hat sich die Förderung mehr als verfünffacht. In Rheinland-Pfalz sind insgesamt 41 ambulante Hospizdienste in der häuslichen Sterbebegleitung tätig und haben 2019 mehr als 5.000 Patientinnen und Patienten engmaschig begleitet.