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Altenkirchen (ots) - Am frühen Freitagmorgen, 26.07.2019, um 04:45 Uhr geriet in Altenkirchen bei einem kunststoffverarbeitenden Betrieb in der Kölner Straße ein Metallcontainer mit Ölresten in Brand. Die Freiwillige Feuerwehr von Altenkirchen löschte mit 20 Einsatzkräften den Brand. Es trat kein Öl aus, ein Schaden entstand nicht. Für die Bevölkerung bestand keine Gefahr. Im Einsatz befanden sich auch Kräfte der Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes von Altenkirchen. Die Brandursache steht derzeit noch nicht fest
Die derzeitige Hitzewelle setzt den Westerwälder Gärten und Feldern stark zu, die Regentonnen zur Bewässerung sind schon längst leer. „Wir beobachten jetzt vermehrt, dass Bäche aufgestaut werden und man mit Motor- und Elektro-Pumpen Wasser entnimmt“, berichtet Klaus Frensch von der unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung. Das sei ohne behördliche Genehmigung nicht zulässig. Denn durch die ungeregelte Wasserentnahme werde durch Trockenfall das „Ökosystem Bach“ nachhaltig geschädigt. Erlaubt sei lediglich der „Gemeingebrauch“, das heißt die Entnahme zum Beispiel mit Gießkanne oder Eimer.
Wer Eigentümer eines Gewässergrundstückes ist, darf Wasser aus diesem Gewässer für den eigenen Bedarf entnehmen, wenn dadurch keine nachteiligen Veränderungen der Eigenschaften des Wassers, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung und keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes zu erwarten sind. Bei anhaltender Trockenheit und entsprechend niedrigen Wasserständen haben jedoch bereits geringfügige Wasserentnahmen negative Auswirkungen auf die Gewässerökologie.
Der Sommer ist endlich da! Doch die warmen Temperaturen und der fehlende Niederschlag machen den Bäumen, Sträuchern und Beeten in Betzdorf arg zu schaffen. So sehr der Bauhof der Stadt Betzdorf auch bemüht ist: alleine schaffen sie es nicht alle Bäume und Beete ausreichend zu bewässern.
Daher haben die Aktionsgemeinschaft Betzdorf und die Stadt Betzdorf gemeinsam mit der Firma Hagebau 100 Gießkannen erworben und verteilen diese zunächst an die Einzelhändler in der Innenstadt. Mit dieser Aktion soll der Betzdorfer Bauhof unterstützt werden, der bei diesen Temperaturen alleine nicht alle Bäume und Beete ausreichend bewässern kann.
Limburg (ots) - In der Nacht zum Donnerstag sind Unbekannte bei dem Versuch gescheitert, einen Geldautomaten am Kornmarkt in Limburg zu sprengen. Die Täter hatten den Automaten im Vorraum einer dortigen Sparkasse, gegen 03.00 Uhr, bereits für die Sprengung präpariert, als sie gestört wurden und zu Fuß die Flucht ergriffen. Am Tatort ließen die beiden maskierten Täter unter anderem zwei Gasflaschen sowie mehrere Kabel zurück. Der entstandene Sachschaden an dem Geldautomaten wird auf mindestens 1.000 Euro geschätzt. Eine sofort eingeleitete Fahndung, an welcher auch ein Polizeihubschrauber beteiligt war, führte bisher nicht zur Ergreifung der Täter. Mögliche Zeugen oder Hinweisgeber werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei in Limburg in Verbindung zu setzen.
Rund 8.300 Verdachtsfälle wegen Gefährdung des Kindeswohls – 70 Prozent mit konkretem Handlungsbedarf
Im Jahr 2018 haben die rheinland-pfälzischen Jugendämter 8.292 Einschätzungen zur Kindeswohlgefährdung infolge gewichtiger Verdachtsmeldungen abgeschlossen. Laut Statistischem Landesamt Rheinland-Pfalz entspricht dies einem Anstieg um 681 Verfahren bzw. 8,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Lediglich rund eine von vier angestoßenen Gefährdungseinschätzungen (28 Prozent) wurde ohne weitere Maßnahmen beendet. Folglich ergab sich für 72 Prozent (5.989 Fälle) ein weiterer Handlungsbedarf; dies waren 11,7 Prozent mehr Fälle als im Vorjahr.
In der Zeit vom 5. bis 7. August werden auf den Friedhöfen der Stadt Limburg die Grabmale auf ihre Standfestigkeit überprüft. Damit beauftragt ist die Firma Manfred Becker, Ingenieurbüro für Friedhofssicherheit, Bau- und Immobiliensachverständiger. Gemäß der aktuellen Friedhofsordnung der Stadt sind die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen auf den Grabstätten dauerhaft in einem guten und verkehrssicheren Zustand zu halten. Verantwortlich dafür sind bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten die Verfügungsberechtigten, bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten die Nutzungsberechtigten.