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22.09.2026 19°C

Ort Hohr Schulzentrum03Der Kreisausschuss beschließt, die Antragstellung durch den Westerwaldkreis zur Einrichtung der zweiten Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung an der Fachoberschule der Ernst-Barlach-Realschule plus in Höhr-Grenzhausen zu genehmigen. Im Rahmen der Schulstrukturreform 2009 in Rheinland-Pfalz wurde die Möglichkeit eröffnet, an den neu geschaffenen Realschulen plus eine Fachoberschule einzurichten. Dem Westerwaldkreis ist es als einem der ersten Landkreise gelungen, ein Angebot für alle damals möglichen Fachrichtungen (Wirtschaft und Verwaltung, Gesundheit und Soziales sowie Technik) an den Realschulen plus in Hachenburg (2011) bzw. Höhr-Grenzhausen (2012) zu schaffen. Damit konnten wir unser gutes Schulangebot fachrichtungsbezogen und regional abrunden. Die Fachoberschulen ermöglichen das Erlangen der Fachhochschulreife innerhalb von zwei Schuljahren und damit die Berechtigung zu einem Studium an einer bundesdeutschen Fachhochschule. Der Zuspruch zu diesen Bildungsgängen ist leicht schwankend. Während an der Realschule plus und FOS Hachenburger Löwe der Zweig Wirtschaft und Verwaltung kontinuierlich gut nachgefragt wird, ist die Fachrichtung Gesundheit und Soziales etwas schwächer belegt.

Sorgen bereitet eher die Fachrichtung Technik mit dem Schwerpunkt Metalltechnik an der Ernst-Barlach-Realschule plus und FOS in Höhr-Grenzhausen. Trotz vorhandener kompetenter Lehrkräfte und erheblichen Investitionen unsererseits in die technische Ausstattung der FOS, wären die Anmeldezahlen ausbaufähig. Diese Problematik scheint, wie die Zahlen aus den anderen Standorten zeigen, eher systemals standortbedingt zu sein.
Obwohl die diesjährigen Anmeldezahlen stabil sind, dürfte es schwierig werden, mittelfristig die geforderte Zweizügigkeit der Fachoberschule mit der Fachrichtung Technik und dem Schwerpunkt Metalltechnik dauerhaft zu gewährleisten.
Der Kreistag des Westerwaldkreises hatte dieses Problem bereits im Frühjahr 2015 erkannt und im damals wie heute aktuellen Schulentwicklungsplan die Erweiterung der bestehenden Fachoberschule Technik um den Schwerpunkt Technische Informatik angeregt. Unserem entsprechenden Antrag wurde aber zu diesem Zeitpunkt seitens des Landes nicht stattgegeben, da eine solche Fachrichtungskombination nicht vorgesehen war.
In dieser Hinsicht gab es jetzt einen Meinungswechsel im Bildungsministerium. Mit Schreiben vom 18. August 2017 teilte Frau Ministerin Dr. Hubig mit, dass es zum einen künftig keine Einschränkungen mehr bei der Wahl der Fachrichtungskombinationen geben wird. Zum anderen werden die neuen Fachrichtungen Gestaltung sowie Biound Umwelttechnologie eingeführt.
In intensiven Gesprächen mit der Schulleitung ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, das zur langfristigen Sicherung der Fachoberschule das Anbieten der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung als zweites Standbein Sinn macht.
Hintergrund unserer Überlegungen ist die verhaltene Nachfrage von Schülerinnen an der Fachrichtung Technik. Dadurch fällt quasi jeweils der halbe Jahrgang als Interessent an der FOS weg. Es ist schade, dass die Mädchen doch noch Scheu vor dieser früheren Männerdomäne zeigen. Obwohl die Schulleitung versucht, den jungen Damen Mut für den Schritt in diese Richtung zu machen, mangelt es an Bewerberinnen. Anscheinend sind in diesem Punkt noch nicht alle Barrieren in den Köpfen überwunden.
Diesen wohl gesamtgesellschaftlichen Prozess werden wir auch in Höhr-Grenzhausen nicht so bald lösen können. Daher erscheint es zielführend, als zweite Fachrichtung der FOS Wirtschaft und Verwaltung zu installieren und damit den entscheidenden Schritt zum dauerhaften zweizügigen Betrieb der FOS an der Ernst-Barlach-Realschule plus zu setzen.
Dabei wird davon ausgegangen, dass der Bedarf an Absolventen der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung in Richtung qualifizierter Ausbildungsberufe in diesen Bereichen regional dauerhaft groß bleiben wird. Dies dürfte auch für Absolventen der entsprechenden Bachelorund Masterstudiengänge gelten.
Die schulischen Gremien (Schulelternbeirat, Gesamtkonferenz und Schulausschuss) haben dem Vorhaben zugestimmt. Hinsichtlich der Akquirierung von Praktikumsplätzen war die Schulleitung sehr aktiv. Dabei war es erfreulich, zu erkennen, dass die heimischen Betriebe und Verwaltungen unserem Anliegen sehr positiv gegenüberstanden.
Das Bildungsministerium hatte für die notwendige Antragsstellung mit dem 31. Oktober 2017 eine knappe Frist gesetzt. Um diese zu wahren wurde der Antrag gemeinsam durch den Landrat und die Schulleitung am 27. Oktober 2017 eingereicht.
Da die Angelegenheit zur letzten Sitzung des Kreisausschusses am 11. September 2017 noch nicht spruchreif war, wird vorgeschlagen, dass das Gremium die erfolgte Antragstellung in der heutigen Sitzung genehmigt.

Weitere Nachrichten aus dem Westerwald

Verkehrsunfall nach Überholvorgang an unübersichtlicher Stelle

Weidenhahn (ots)

Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur) 

PKW überschlägt sich in Eppenrod mehrfach

Eppenrod/Westerwald (ots)

Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.

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Kreisausschuss bringt mehrere Investitionen auf den Weg

Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.

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Der Ortsgemeinderat hat selbst entschieden


Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.

Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.

Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.

Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.

Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.

Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.

Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.

Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.

Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges) 

Senioren-Rat WW zum Weltaltentag am 1. Oktober

GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN

WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!

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Herbstferien mit der Kreisjugendpflege Westerwald

Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.

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