Rott (ots)
Am Samstag, den 10.07.2021, gegen 23:15 Uhr wurde die PI Altenkirchen drüber informiert, dass ungebetene Gäste auf der Abschlussfeier eines 10. Schuljahres im Waldpavillon in Rott erschienen sind und dort die berechtigten, friedlich feiernden Gäste belästigen würden. Durch die eingesetzten Polizeibeamten wurde festgestellt, dass eine Gruppe von 10 bis 15 Personen am Pavillon erschienen ist, die mitfeiern wollten, ohne geladen zu sein. Aus der Gruppe der Störer taten sich ein 16 Jahre alter Jugendlicher und ein 17-Jähriger besonders hervor, welche sich gewaltsam Zutritt zur Örtlichkeit verschaffen wollten. Hieraus ist es zu einem Handgemenge gekommen, in dessen Verlauf zwei Mädchen, 16 und 17 Jahre alt geschlagen und leicht verletzt wurden. Die Störer werden sich wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruch zu verantworten haben. (Quelle Polizei Altenkirchen)
Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz hat heute auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Mainz unterstützt durch Spezialeinsatzkräfte der Polizei Rheinland-Pfalz und Einsatzkräfte aus Nordrhein-Westfalen sechs Durchsuchungsbeschlüsse im südlichen Nordrhein-Westfalen vollstreckt. Dabei wurden drei Tatverdächtige mit polnischer, deutsch-polnischer und deutsch-kosovarischer Staatsbürgerschaft wegen des Verdachts der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion vorläufig festgenommen. Den Tatverdächtigen wird vorgeworfen, am 10. April 2021 einen Geldausgabeautomaten in Bad Neuenahr-Ahrweiler gesprengt zu haben. Im Zuge der Maßnahmen wurden Beweismittel und Bargeld sichergestellt. Eine richterliche Vorführung der Festgenommenen ist noch heute beabsichtigt.
Die Tat war eine von bislang 13 Sprengungen von Geldausgabeautomaten in Rheinland-Pfalz im Jahr 2021. Der überwiegende Teil dieser Sprengangriffe auf Geldausgabeautomaten wird professionellen Tätergruppierungen aus den Niederlanden zugerechnet. Ob die nun Festgenommenen auch für weitere Sprengungen von Geldausgabeautomaten verantwortlich sind, ist Teil der Ermittlungen.
Durch die Sprengung von Geldautomaten entstehen jährlich erhebliche Sachschäden, welche die Beuteschäden in den meisten Fällen weit übersteigen. Darüber hinaus geht von diesen Taten bei der Explosion durch Trümmerteile und Splitter eine große Gefahr für unbeteiligte Dritte aus.
Presseanfragen sind an die Staatsanwaltschaft Mainz zu richten. (Quelle Polizei Koblenz)
Wittgert (ots)
Bereits am Mittwoch, 07.07.2021 wurde durch die Schwerverkehrskontrolleure der Verkehrsdirektion Koblenz gegen 09:00 Uhr auf der BAB 3, Parkplatz Welschehahn ein Pferdetransport eines deutschen Pferdesportvereins angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Der Transport bestand aus einem 7,5-Tonner LKW mit Anhänger und war mit insgesamt 10 Pferden beladen.
Es wurde festgestellt, dass der aus Südamerika stammende Fahrzeugführer keine Fahrerlaubnis für den von ihm gelenkten Lastzug hatte und zudem keinerlei Lenkzeitnachweise geführt wurden.
Eine anschließende Verwiegung des Gespanns ergab eine erhebliche Überladung des über 30 Jahre alten LKW. Statt der erlaubten 7,5 Tonnen zeigte dieser ein Gewicht von über 9,5 Tonnen und war dementsprechend um über 25 % überladen.
Zur Prüfung der tiertransportrechtlichen Vorschriften wurde das Veterinäramt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in die Kontrollmaßnahme eingebunden. Die Amtstierärzte der Kreisverwaltung stellten im Rahmen ihrer Überprüfung tierschutzrechtliche Verstöße fest. So war auf dem LKW der Raumbedarf nicht eingehalten. Außerdem fehlte die tierschutzrechtlich vorgeschriebene Zulassung des Transportunternehmens sowie der sogenannte Befähigungsnachweis für den Fahrer bzw. Beifahrer.
Die Weiterfahrt wurde aufgrund der vorliegenden Verstöße untersagt. Durch einen Ersatzfahrer wurde der Transport zu einem nahegelegenen Pferdehof verbracht, auf welchem die Tiere versorgt wurden. Der Weitertransport der Pferde wurde auf Anweisung der Amtstierärzte durch die Verantwortlichen selbständig geregelt und ein vorschriftenkonformes Transportmittel sowie ein sachkundiger Betreuer hinzugezogen. (Quelle Polizei Montabaur)
Koblenz (ots)
Am Freitagvormittag werden der Autobahnpolizei Mendig Steinewerfer auf der A61, Fahrtrichtung Süden, zwischen der Anschlussstelle Plaidt und dem Autobahnkreuz Koblenz gemeldet. Eine 59-jährige PKW-Fahrerin befuhr gegen 08:10 Uhr die Autobahn in diesem Abschnitt, als plötzlich von einer Brücke über der Autobahn von einer Gruppe Personen Steine auf die Fahrbahn geworfen wurden. Die Fahrerin des PKW konnte nicht mehr ausweichen, sodass die Steine ihr Fahrzeug trafen und das Glasdach durchschlugen. Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen, unter Einbindung der umliegenden Dienststellen, führten nicht zum Aufgreifen der Tätergruppe. Die Täter warfen die Steine von der Brücke der L123, zwischen den Ortschaften Bassenheim und Saffig. Daher bittet die Autobahnpolizei Mendig Zeugen, die Angaben zu einer verdächtigen Person oder zum Sachverhalt machen können, sich unter 02652-97950 bzw. per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder bei jeder anderen Dienststelle zu melden. Insbesondere sind Zeugen angesprochen, die sich zur Tatzeit auf den angrenzenden Feldwegen oder in dem genannten Streckenabschnitt bzw. auf der L123 befanden. Auch Fahrer, die mit einer Dashcam zur Tatzeit den Streckenabschnitt unabhängig der Fahrtrichtung befuhren, werden gebeten diese Aufnahmen der Polizei zur Verfügung zu stellen. (Quelle Polizei Koblenz)
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.