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29. Kinoprogrammpreis verliehen – Wolf: „Mit den Preisgeldern und einer einmaligen Sonderprämie in Höhe von 200.000 Euro unterstützen wir die prämierten Kinos“

Kulturminister Konrad Wolf hat am Freitagabend die Kinoprogrammpreise in Mainz verliehen. Coronabedingt wurde die 29. Preisverleihung nicht in einem Kinosaal, sondern im rheinland-pfälzischen Kulturministerium durchgeführt. Als Unterstützung für die rheinland-pfälzischen Programmkinos verkündete Wolf eine Sonderprämie von 200.000 Euro für die prämierten Kinos.

„Die Programmkinos sind gerade in den ländlichen Regionen des Landes essenzielle Kulturorte. Es ist ein schönes Zeichen, dass wir über so viele Programmkinos verfügen, die durch ihre regionale Verankerung wichtige Orte des sozialen Lebens sind. Der Kinoprogrammpreis ist deshalb die Auszeichnung für das Engagement um Filme abseits des Mainstreams und für die Bemühung, ein kulturell vielfältiges Programm anzubieten. Es freut mich, dass wir in diesem Jahr zwei neue Kinos im Wettbewerb begrüßen konnten. Das verdeutlicht nochmals, dass das Kino sich als Kulturinstitution nach wie vor großer Beliebtheit erfreut“, so Kulturminister Wolf.

Montabaur. „Wie kann die Diversität im Westerwälder Kulturangebot nach Corona erhalten werden?“ Diese Frage diskutieren die Aktiven der Kleinkunstbühne Mons Tabor e.V. beim nächsten Plenumstreffen (Jahreshauptversammlung) am Samstag, 24.10.2020 in Montabaur. Bei Kaffee und Kuchen geht es um die Weiterentwicklung der Kleinkunstbühne und das Programm für das 34. Veranstaltungsjahr 2021, das noch sehr von der Pandemie geprägt sein wird. Es ist fraglich, ob die über den Westerwald hinaus bekannten Formate des Vereins wie die Weltmusikreihe „Musik in alten Dorfkirchen“, die „Westerwälder Kabarettnacht“ sowie das Festival „Folk & Fools“ und das noch junge Format „Kabarett am Gelbach“ wieder wie gewohnt oder zumindest abgespeckt stattfinden können. Weitere Themen sind die Vorstellung der neu angeschafften Licht- und Tonanlage, das finanzielle Überleben des Vereins und die Planung interner Aktivitäten für die aktiven Mitglieder. Alle Mitglieder und Aktiven der Kleinkunstbühne sind zu dem Treffen willkommen. Gäste können cornabedingt diesmal leider nicht teilnehmen. Wer aber künftig an einer Mitarbeit in der Kleinkunstbühne interessiert ist und mal reinschnuppern will, kann sich gerne melden und kann beim nächsten Treffen dabei sein. Weitere Infos bei Uli Schmidt per Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. (Quelle Kleinkunst Montabaur)

Samstag, 17. Oktober 2020 um 11 Uhr Start in Hillscheid am Hotel Hüttenmühle
Schriftliche Anmeldung wäre wünschenswert
In Hillscheid findet die 3. Samstag-Wanderung eines jeden Monats statt.
Startpunkt ist dabei das Hotel Hüttenmühle (Hüttenmühle 1). Mit dem zertifizierten Wanderführer und Limes- Cicerone Manfred Knobloch geht es auf eine ca. 9 km lange Runde auf den Spuren der Römer im Hillscheider Wald.
Es gilt natürlich die Registrierungspflicht und auch die gebotenen Abstandsregelegungen während den Wanderungen sind einzuhalten.
Eine schriftliche Voranmeldung unter Angabe der Adresse beim Hotel wäre wünschenswert:
Hotel Hüttenmühle, Hüttenmühle 1, 56204 Hillscheid, Tel. 02620-9547560 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Es reicht aber auch, wenn man am Tag 10 Minuten vor Beginn der Wanderung am Startpunkt ist.
Weitere Informationen zu den anderen Wanderungen oder zum touristischen Angebot im Kannenbäckerland findet man auch unter www.kannenbaeckerland.de (Quelle Kannenbäckerland)

20201006 WeihnachtszauberHGIn der Stadt Höhr-Grenzhausen wurde in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder tatkräftig unter Beweis gestellt, dass trotz der Corona-Pandemie vieles unter den entsprechenden Auflagen und Regeln machbar und umsetzbar ist. So soll es auch in diesem Jahr mit dem Weihnachtszauber sein. Quartiersmanagement Höhr, Jugend- und Kulturzentrum „Zweite Heimat“ und der Gewerbeverein Pro Höhr-Grenzhausen haben in Absprache mit der Ordnungsbehörde und der Verbandsgemeindeverwaltung ihr Konzept zur Umsetzung des Weihnachtszaubers entwickelt. Einstimmig hat sich der Vorstand des Gewerbevereins dafür ausgesprochen, das Konzept eines Weihnachtszauber-Dorfs zu verfolgen und auch in diesem Jahr den Weihnachtszauber in der Innenstadt von Höhr zu veranstalten. Wie gewohnt wird dieser am zweiten Adventssamstag stattfinden. Die Änderungen in diesem Jahr liegen auf der Hand und so besteht auf dem abgegrenzten Gelände um den Töpferplatz Maskenpflicht. Die Personendaten werden an den Eingängen erfasst und eine begrenzte Personenanzahl darf das Gelände gleichzeitig besuchen. Ebenso einstimmig hat man sich für eine alkoholfreie Veranstaltung ausgesprochen und die Uhrzeit der Veranstaltung auf 14 bis 20 Uhr für dieses Jahr angepasst. Interessierte Vereine und Standbetreiber, die das Weihnachtszauber-Dorf in diesem Jahr mit ihren Ideen, Waren und Angeboten erstrahlen lassen wollen, können sich gerne bis zum 30. Oktober 2020 unter www.pro-hoehr-grenzhausen.de anmelden.
Die Verantwortlichen sind sich einig und sicher: „Unser Konzept ist sicher und wird allen Besuchern einen stimmungsvollen Weihnachtszauber – auch in diesem Jahr – bieten.“ Anmeldungen für das Weihnachtszauber-Dorf unter www.pro-hoehr-grenzhausen.de (Quelle Quartiersmanagement Höhr-Grenzhausen)

Bretzeln gibt es trotzdem

Traurige Nachrichten gibt es für die Kinder in der Verbandsgemeinde Wallmerod zu vermelden. Wegen der Corona-Pandemie fallen die Martinsumzüge in den Gemeinden aus. Zu diesem Schritt haben sich die Ortsbürgermeister schweren Herzens in der letzten Dienstbesprechung verständigt. Da auch die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung keine Sonderregelung für Martinsumzüge bereithält, war der Schritt unumgänglich. Ein kleines Trostpflaster gibt es aber dennoch: Jedes Kindergarten- und Grundschulkind bekommt trotzdem eine Martinsbrezel! Die Martinsbrezeln werden in den Kindergärten und Grundschulen verteilt oder von den Gemeinden ausgegeben.

Nach der Kirmes trifft es jetzt auch die Martinsumzüge. Auch sie können unter den aktuellen Corona-Vorschriften nicht durchgeführt werden. Bis zuletzt hatten die Ortsbürgermeister noch auf die 11. Corona-Verordnung gehofft. Leider vergebens. Die Corona-Verordnung behandelt die Martinsumzüge wie eine Veranstaltung im Außenbereich. Nach dem dafür geltenden Hygienekonzept muss vor allem eine Zugangskontrolle stattfinden. Das geht nur bei stationären Veranstaltungen auf einem umzäunten Gelände. Nur so können die Kontaktnachverfolgbarkeit und die maximal zulässige Teilnehmerzahl sichergestellt sowie Personen mit Atemwegserkrankungen der Zugang verwehrt werden.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie werden Weihnachtsmärkte in diesem Jahr nicht in der gewohnten Form stattfinden. Das gilt auch für den Limburger Christkindlmarkt. Der Schaustellerverband hat Ende September ein Konzept für den Markt bei der Limburger Stadtverwaltung vorgelegt, was aktuell geprüft wird. Dies berichtete der 1. Stadtrat Michael Stanke auf Anfrage in der Stadtverordnetenversammlung. Er machte dabei auch deutlich, dass die aktuelle Verordnung des Landes Hessen bis 31.10.2020 befristet ist und nicht absehbar ist ob und welche Veränderungen für die Zeit danach wirksam werden. Die Durchführung des Christkindlmarktes wäre nach der aktuellen Verordnung erlaubt, unterläge aber den Abstands- und Hygieneanforderungen, was zu einem deutlich erhöhten Flächen- und Personalbedarf führe, sagte Stanke und versicherte mit den Schaustellern weiter im Kontakt zu sein.
Stanke berichtete auch von einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des heimischen Schaustellerverbandes im Sommer. Dabei machten die Schausteller ihre wirtschaftliche Extremsituation deutlich und die Stadt bot an, einzelne Plätze im Stadtgebiet für Schaustellerangebote zur Verfügung zu stellen. Unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen könnten auf dem Europaplatz zwei Stände stehen und auf dem Neumarkt weitere zwei bis drei Plätze, außer am Samstag, wenn der Wochenmarkt stattfindet. Angesichts der laufenden Saison der Außengastronomie bestehen auf den sonstigen Plätzen im Innenstadtbereich keine Möglichkeiten, zusätzliche Flächen zur Verfügung zu stellen. Denkbar wäre dagegen anzufragen, ob private Stellplätze genutzt werden können, beispielsweise vor größeren Supermärkten. Stanke berichtete, dass bisher keine Anträge zur Nutzung eines Standplatzes in der Innenstadt vorgelegt wurden. (Quelle Kreisverwaltung Limburg)