Koblenz (ots)
Seit Inkrafttreten der neusten Corona-Bekämpfungs-Verordnung führt auch die Polizei Rheinland-Pfalz derzeit verstärkte Pandemie-Kontrollmaßnahmen durch. Die Kontrollen erfolgen jeweils in Abstimmung und enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Ordnungsbehörden.
Im Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz fanden in der vergangenen Woche bereits vermehrt Kontrollen und Fußstreifen sowie Bürgergespräche statt. Obwohl sich die Bürgerinnen und Bürger zum überwiegenden Teil an die bekannten Pflichten halten, werden leider auch immer wieder einzelne Personen oder Personengruppen festgestellt, die gegen die Bestimmungen der Corona-Bekämpfungs-Verordnung verstoßen - beispielsweise Jugendliche oder junge Herauswachsende, die sich in der Öffentlichkeit treffen, aber aus mehr als zwei Haushalten kommen.
Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten versuchen bei ihren Maßnahmen auch immer wieder in erklärenden Gesprächen auf die Notwendigkeit der Einhaltung der Pandemievorschriften hinzuwirken. Leider mussten in den letzten Tagen, besonders häufig dabei am Wochenende, auch vermehrt entsprechende Bußgeldverfahren (insgesamt 283) eingeleitet werden.
Dienstgebiet Polizei Straßenhaus (ots)
Seit dem 01.09.2020 bis zum 06.11.2020 hat die Polizeiinspektion Straßenhaus bereits 102 Wildunfälle im Dienstgebiet aufgenommen. Alleine im Zeitraum von Donnerstag, 05.11.2020, bis zum Morgen des 06.11.2020, wurde die PI Straßenhaus zu 9 Wildunfällen gerufen. Besonders gefährlich sind Strecken, die an Wäldern oder Lichtungen vorbeiführen. Neben Schildern sind Jagdsitze ein mahnendes Zeichen für ein vermehrtes Aufkommen von Tieren. Deshalb der Rat der Polizei: Besser fahren sie - insbesondere in diesem Bereich - vorausschauend und langsam. Falls sie ein Tier auf der Fahrbahn, bzw. am Fahrbahnrand erkennen, sollten sie keine gewagten Ausweichmanöver tätigen und die Spur halten. Das Fahrzeug könnte ausbrechen, in den Gegenverkehr geraten oder die Fahrt am nächsten Baum enden. Das ist meist gefährlicher als den Zusammenstoß mit dem Tier zu riskieren. Nach Möglichkeit sollten Sie Abblenden, kontrolliert abbremsen und hupen! Wo ein Tier ist, könnten weitere sein! Nach einem Zusammenstoß ollten Sie die Unfallstelle absichern (Warnblinker an, Leuchtweste anziehen, Warndreieck aufstellen). Zudem ist es erforderlich, per Notruf (110) oder über die Amtsleitung (Polizeiinspektion Straßenhaus: 026345 / 9520) die Polizei in Kenntnis zu setzen und die Situation zu schildern. Fassen Sie noch lebende Tiere nicht an. Getötete Tiere dürfen nicht mitgenommen werden. Das wäre Jagdwilderei. (Quelle Polizei Straßenhaus)
Corona-Konzert, neue Bühnentechnik und Jahreshauptversammlung
Montabaur/WW. Der zweite Lockdown ist da. Für viele im Kulturbereich ist das eine Schreckensmeldung. Dies gilt auch für die Kleinkunstbühne Mons Tabor. War man gerade dabei sich vom ersten Stillstand seit dem Frühjahr zu erholen, heißt es jetzt wieder: alles herunterfahren, nix geht mehr! Doch nach nunmehr fast 35 Jahren wollen die Kulturschaffenden auch diese bedrohliche Situation überstehen und nach Corona weitermachen – wann auch immer das sein wird. Hoffentlich schon Anfang Dezember!
Kann in dieser schwierigen Pandemiephase kulturell überhaupt sinnvoll geplant werden oder kommt das Kulturangebot für lange Zeit unter die Räder? Diese Frage stellte sich vor wenigen Wochen auch die Kleinkunstbühne Mons Tabor gemeinsam mit der Stadt Montabaur und kam zu dem Ergebnis: es geht und kann in Verbindung mit hohen Hygienestandarts, guter Lüftung und stark reduzierten Plätzen verantwortet werden. Eine erste „Corona-Test-Kulturveranstaltung“ in der Stadthalle Montabaur Ende Oktober mit einem Konzert der Irish-Folker von „Cara“ lief erfolgreich und ohne erkennbare Probleme. Alle Beteiligten waren hoffnungsvoll und motiviert. Doch kaum waren Lautsprecherboxen und Mikros im Saal abgebaut, folgte der Lockdown für die gesamte Kultur! Wie geht es nun weiter bzw. wer macht danach überhaupt noch etwas?
Team erinnert sich an fünf erfüllende Jahre
Westerwaldkreis. Seit 2015 gibt das Selterser Kleiderhaus „Geben und Nehmen“ gute Kleidungsstücke an Menschen in Not weiter. Jetzt, nach fünf Jahren, schließt es seine Pforten. „Seit der Coronapandemie kommen deutlich weniger Menschen zu uns“, sagt Josef Görg-Reifenberg – zwar mit einem weinenden Auge, aber auch mit einem lächelnden. Denn er und seine elf Mitstreiterinnen sind sich heute sicher: die Mission des Kleiderhauses ist erfüllt.
„In den vergangenen Wochen haben wir uns zwei Fragen gestellt“, sagt Görg-Reifenberg. „Warum sind wir angetreten, und was haben wir erreicht? Nun, wir sind angetreten, um zu helfen und um das Viele, was wir haben, umzuverteilen – an die, die wenig haben.“ Die Antwort auf die zweite Frage hängt damit eng zusammen: „Wir haben erreicht, dass die Flüchtlinge 2015 eine Grundausstattung an Kleidung hatten, damit beispielsweise die Kinder im Winter nicht mit Sandalen in die Schuhe gehen mussten.“
Damals ist das Kleiderhaus zur richtigen Zeit am richtigen Platz, glaubt auch Sabine Lass-Schwinn, die zu den Mitbegründerinnen der Einrichtung zählt. Sie erinnert sich noch gut an das turbulente Jahr 2015. Im ehemaligen Dekanat Selters gründet sich ein neuer Flüchtlingshilfekreis, aus dem heraus dann das Kleiderhaus entsteht: eine Gruppe aus mehr als einem Dutzend Männern und Frauen, die in einem alten Gebäude in der Selterser Bahnhofstraße eine Sammelstelle für gute, gebrauchte Kleidung einrichten. Sie geben die Stücke nicht nur an Geflüchtete weiter, sondern auch an Bedürftige aus der Region mit einem Tafelausweis. Außerdem bringen die Ehrenamtlichen warme Kleidung und Schlafsäcke zur Koblenzer Obdachlosenhilfe und sammeln Brillen für die Menschen in ärmeren Regionen.
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.