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IMMER MEHR FLÜCHTLINGE SIND IM WESTERWALD GUT INTEGRIERT

WW. Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten hat in den letzten Jahren seit der „Flüchtlingswelle“ 2015 auch im Westerwaldkreis große Fortschritte gemacht. Bis zum Beginn der Pandemie mit ihren massiven Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung, wuchs der Anteil von Arbeitnehmer/innen und Azubis mit Fluchthintergrund von Jahr zu Jahr. Wie sieht es derzeit bei uns nach 5 Jahren Integrationsbemühungen und einem Jahr Corona aus?

Das Forum Soziale Gerechtigkeit beschäftigt sich schon seit 2015 mit dem Thema und hat jährlich zu Veranstaltungen mit wechselnden Schwerpunkten rund um Asyl und Arbeitsmarkt eingeladen. Dies ist derzeit nicht möglich, deshalb haben die Verantwortlichen nach umfassender Recherche versucht ein regionales Zwischenfazit der vielseitigen Bemühungen von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft nach 5 Jahren zu erstellen.

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Die erfreuliche Tendenz vorweg: die Integrationszahlen steigen auch im Westerwald und im Durchschnitt steht es für geflüchtete Beschäftigte nicht deutlich schlechter um die Arbeitsqualität als für ihre Kollegen/innen. Es gibt aber auch eine weniger gute Wahrheit: viele von ihnen sind auch Jahre nach der Arbeitsaufnahme im Niedriglohnbereich beschäftigt, der nicht zur Sackgasse für die Beschäftigten und ihre Familien werden darf.

Die untere Naturschutzbehörde des Westerwaldkreises weist darauf hin, dass mit Beginn des Monates März bei Rückschnitt- und Rodungsarbeiten gesetzliche Vorgaben nach dem Bundesnaturschutzgesetzt zu beachten sind.
Bäume, die außerhalb des Waldes oder von gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze dürfen in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Eine Abweichung ist genehmigungsbedürftig. Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind natürlich ausgenommen. Ausnahmen von dem vorgenannten Verbot bestehen auf gärtnerisch genutzten Grundflächen wie Gärtnereien, Baumschulen und auch privaten Gärten und Parkanlagen, die hobbymäßig betrieben werden und im Siedlungs- bzw. Innenbereich liegen.