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ADAC Mittelrhein e.V. gibt Tipps für die diesjährige Urlaubs- planung
Die Corona-Pandemie bremst den Tourismus in weiten Teilen komplett aus. Viele Menschen hoffen nun wieder auf einen Urlaub im Ausland. Doch die Lage bleibt unübersichtlich.
Sandra Dany, Leiterin Vertrieb beim ADAC Mittelrhein e.V., gibt Tipps für die Urlaubsplanung in Krisenzeiten. „Grundsätzlich sollten Reisende nur ein Ziel buchen, für das keine Reisewarnung gilt. Um im Fall der Fälle Stornierungskosten zu vermeiden, kann ich nur jedem raten, eine Pauschalreise zu buchen. Dann bekommt man einen Voucher und ist auf der sicheren Seite.“
Der Voucher ist in Höhe des Reisepreises gegen eine Insolvenz abgesichert. Die Ab- sicherung erfolgt über den sogenannten Reisepreissicherungsschein, für den die Reiseveranstalter bei entsprechenden Versicherungsgesellschaften eine Vereinbarung getroffen haben. Denn die Reiseveranstalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Buchungen ihrer Kunden abzusichern. Dies betrifft die Erstattung des gesamten Reisepreises inklusive Anzahlung – egal, ob zum Beispiel eine Flug- gesellschaft ihren Betrieb einstellt oder ein Hotel wegen Insolvenz schließt.

Private und öffentliche Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt 20 und mehr Mitarbeiter beschäftigen, sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wird
diese Vorgabe nicht erreicht, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.

Damit überprüft werden kann, ob die Beschäftigungsquote im Kalenderjahr 2020 erfüllt war, müssen die betroffenen Arbeitgeber bis spätestens 31. März der jeweiligen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Das geht am schnellsten auf elektronischem Weg – mit einer kostenfreien Software. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung; sie kann zudem unter „Service“ als CD-ROM bestellt werden. Mit der Software lässt sich auch die Ausgleichsabgabe berechnen.

Die Beschäftigungspflicht gilt auch für Unternehmen, die von Kurzarbeit betroffen waren.

Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer wählen Arbeitgeber die kostenlose Servicenummer 0800 4 5555 20. (Quelle Arbeitsagentur Montabaur)