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Testungen werden nach den Herbstferien weitergeführt. Warnstufensystem gilt weiterhin.
„Die Testungen an unseren Schulen werden auch nach den Herbstferien fortgeführt. In den ersten beiden Wochen finden dabei zwei Testungen pro Woche statt, um das Einschleppen von Corona durch Reiserückkehrer aufzufangen. Danach werden die Schülerinnen und Schüler einmal pro Woche getestet, und zwar jeweils montags. An den Berufsbildenden Schulen wird der Test an dem Tag stattfinden, an dem die Schülerinnen und Schüler das erste Mal wieder in der Schule sind. Darüber hinaus gelten die Regelungen zur anlassbezogenen Testung von Schülerinnen und Schülern selbstverständlich weiter. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler sich nach dem Auftreten eines positiven Falls in ihrer Lerngruppe weiterhin fünf Tage am Stück jeden Tag mittels Selbsttest auf das Corona-Virus testen und die Maske tragen müssen. Darauf haben wir uns mit dem Gesundheitsministerium verständigt.“ Das kündigte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig am Montagnachmittag in Mainz an.
Mit Blick auf die Testungen seit den Sommerferien verzeichne man eine gute Entwicklung, so die Ministerin: „In den Kalenderwochen 37 bis 39 gab es 2,05 Millionen Tests bei den Schülerinnen und Schülern. Davon wurden 563 Infektionen mittels PCR-Test positiv bestätigt. Das waren insgesamt 0,03 Prozent.“
„In Rheinland-Pfalz gilt mit Blick auf die Maskenpflicht weiterhin das Warnstufensystem, in das auch unsere Schulen integriert sind. In allen Warnstufen gilt die Maskenpflicht im Schulgebäude und auf dem Weg ins Klassenzimmer, in Warnstufe 1 gibt es jedoch keine Maskenpflicht am Platz im Unterricht. In Warnstufe 2 ist eine Maskenpflicht für die weiterführenden Schulen am Platz vorgesehen. In Warnstufe 3 gilt die Maskenpflicht dann auch für die Grundschule im Unterricht. So können wir flexibel auf die jeweilige Situation reagieren“, sagte die Ministerin abschließend. (Quelle Staatskanzlei Mainz)
Am 29. September öffnete das Landesimpfzentrum Westerwaldkreis in Hachenburg das letzte Mal seine Türen. Dann heißt es „zurückbauen und Kisten packen“ – der Rückbau beginnt. Neun Monate war das Impfzentrum in Hachenburg geöffnet. In dieser Zeit erhielten rund 66.000 Menschen die Erstimpfung und 58.000 die Zweitimpfung in Hachenburg. Hinzu kommen noch insgesamt ca. 15.000 Impfdosen, die im Impfzentrum vorbereitet und durch die Mobilen Teams verabreicht wurden.
„Corona hat uns alle vor nie gekannte Aufgaben gestellt. Aber der kurzfristige Auftrag zur Einrichtung eines Impfzentrums im Auftrag des Landes war da schon eine Mammutaufgabe, die erfolgreich bewältigt wurde“, zieht Landrat Achim Schwickert eine erste Bilanz. Innerhalb kürzester Zeit musste der Landkreis ein Gebäude ausfindig machen und zum Impfzentrum umbauen. Der vom Landrat mit der Impfkoordination im Westerwaldkreis beauftragte Burkhard Haubrich, Abteilungsleiter Schulen, Immobilen sowie Leiter der Stabstelle Brandschutz/Rettungsdienst, erklärt: „Pünktlich zu dem vom Land geforderten Termin am 15. Dezember des vergangenen Jahres hatten wir alle Aufgaben erledigt und Betriebsbereitschaft im ehemaligen Gebäude der Graf-Heinrich-Realschule in Hachenburg hergestellt. Aber die Türen blieben zunächst geschlossen.“ Es fehlte der Impfstoff. „Für die Mannschaft des Impfzentrums waren es drei frustrierende Wochen des Wartens, bis am 07. Januar die erste Spritze in Hachenburg aufgezogen werden konnte“, berichtet der Landrat.
Die dunkle Jahreszeit hat begonnen und das Wetter wird trüber. Fast jeder dritte PKW und LKW ist mit defekter oder falsch eingestellter Beleuchtung in der Dämmerung und in der Dunkelheit unterwegs und das kann gefährlich werden.
Aus diesem Grund unterstützt die Polizei Rheinland-Pfalz die Deutsche Verkehrswacht (DVW) und den Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), die jedes Jahr im Oktober auf den Licht-Test aufmerksam machen. Fahrzeuge, die im Oktober beim Licht-Test überprüft werden, sind auf der sicheren Seite, denn defekte Lichtanlagen werden entdeckt und korrigiert. Der Licht-Test ist ein Service, bei dem Kfz-Betriebe kleine Mängel sofort und kostenlos beheben und erst wenn alles in Ordnung ist, wird die bekannte Licht-Test-Plakette 2021 für die Windschutzscheibe ausgehändigt. Nur notwendige Ersatzteile und umfangreiche Diagnosen- und Einstellarbeiten müssen bezahlt werden.
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises bietet am Freitag, den 08. Oktober, von 13 bis 18 Uhr und am Samstag, den 09. Oktober, von 9 bis 18 Uhr kostenlos die Grippeschutzimpfung für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis an. Inmitten der Corona-Pandemie ist die Grippeimpfung wichtiger denn je, um insbesondere Doppel-Infektionen zu vermeiden. Inzwischen hat die STIKO auch ihre Impfempfehlung dahingehend geändert, dass kein Mindestabstand zwischen einer Corona- und einer Grippeschutzimpfung mehr eingehalten werden muss. Somit kann jederzeit vor oder nach der einen Impfung die andere erfolgen.
Die Impfung erfolgt nur nach vorheriger Terminvergabe. Sie können einen Termin online unter www.westerwaldkreis.de > Online-Terminvereinbarung buchen oder alternativ über unsere Hotline (02602 124-567). Dieses Jahr finden die Impfungen im Peter-Paul-Weinert-Saal statt. Der Eingang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes der Kreisverwaltung. Bitte beachten Sie die Beschilderung und halten immer mindestens 1,5 Meter Abstand zu Anderen.
15 Milliarden Euro stehen für Betroffene der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz bereit
„Das Wiederaufbaubeschleunigungsgesetz und die jetzt vorliegende Verwaltungsvorschrift zu den Förderrichtlinien schaffen eine finanzielle Unterstützung für die Betroffenen, um Wiederaufbau und Reparaturen zu stemmen, wie es sie in Rheinland-Pfalz nach einem Hochwasser noch nie gegeben hat“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer, als sie zusammen mit Kabinettsmitgliedern die Förderrichtlinien in Mainz vorgestellt hat. „Mit einem historischen Hilfspaket werden die Menschen in den betroffenen Regionen der Extremwetterkatastrophe finanziell unterstützt. Dazu wird Rheinland-Pfalz 15 Milliarden Euro aus dem nationalen Aufbaufonds 2021 für den Wiederaufbau erhalten. Von Montag an können die Betroffenen erste Förderanträge stellen. Die Wiederaufbauhilfen sollen möglichst schnell und unbürokratisch gewährt werden und dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Der Ministerrat hat eine Verwaltungsvorschrift beschlossen, die das entsprechende Förderverfahren regelt.“
„65.000 Menschen in Rheinland-Pfalz sind von der Flut betroffen. Mehr als 40.000 allein im Ahrtal. Ich bin daher sehr froh, dass ab Montag die Wiederaufbauhilfe beantragt werden kann. Mit dem Sondervermögen und der jetzt vorliegenden Förderrichtlinie haben Privathaushalte, Unternehmen, Landwirtschaftsbetriebe, Winzer und Winzerinnen, Vereine und Kommunen eine Planungsgrundlage“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.