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Symbol TAN Gerat Handy BankkartenMainz (ots) - Endlich Schluss mit Betrug beim Bezahlen im Netz - das ist das Ziel der zweiten europäischen Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive - PSD2). Die Richtlinie betrifft alle Bezahlvorgänge, die im Internet ausgeführt werden und sie muss bis zum 14. September 2019 umgesetzt werden. Einzige Ausnahme sind hier Kreditkartenzahlungen, dafür gibt es eine Übergangszeit. Doch schon vor Umsetzung der PSD2 machen sich nun Betrüger ans Werk und versuchen, Verbraucherinnen und Verbraucher übers Ohr zu hauen. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnen vor den Maschen der Gauner und geben Tipps, wie man sich schützt.

Symbol Frauen mit Laptop auf WieseEine aufregende, neue Zeit beginnt. Aber was bedeutet dies für Ihren Krankenversicherungsschutz?
In Deutschland besteht für alle Studierenden grundsätzlich Krankenversicherungspflicht. Das heißt, Sie müssen für die Immatrikulation an einer Hochschule die Versicherungsbescheinigung einer Krankenversicherung vorlegen. Erst damit können Sie sich an der Uni einschreiben. Während des Studiums gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, gesetzlich krankenversichert zu sein:
• über die Familienversicherung
• über die Krankenversicherung der Studenten (KVdS)
• über eine freiwillige Krankenversicherung für Studierende
Familienversicherung