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Viele Menschen in unserer Gesellschaft haben eine Vorsorgevollmacht erstellt und somit einen anderen Menschen beauftragt im Krankheits- bzw. Vorsorgefall für sie zu handeln und verbindliche Entscheidungen zu treffen. Hiermit übernimmt der Vorsorgebevollmächtigte eine große Verantwortung. Im Ernstfall stellen sich ihm dann viele Fragen: Welche Rechte und Pflichten habe ich bei der Übernahme einer Vorsorgevollmacht?

Mit einem Schlag kann alles anders sein: Nach Unfällen oder Erkrankungen ändert sich das Leben oft dramatisch. Auf Menschen, die von Behinderung bedroht oder betroffen sind, kommen eine Vielzahl von Problemen und Fragen zu. Wie lange bekomme ich Krankengeld? Worauf habe ich Anspruch? Wird meine Versicherung zahlen? Wie sieht es mit meiner Wohnung, meiner Arbeitsstelle, meiner Rente aus? Schwerbehinderten-, Entschädigungs- und Sozialversicherungsrecht sind komplex und schwer durchschaubar. Hier ist kompetente Hilfe unverzichtbar, aber nah erreichbar. 
Der BDH Bundesverband Rehabilitation, der große deutsche Sozialverband, bietet hier Beratung, Hilfe und sozialrechtliche Vertretung direkt in Limburg: im Haus der Kreisverwaltung, Schiede 43, in 65549 Limburg im Gesundheitsamt, 2. OG Zimmer 203, am Freitag, 15.03.2019 in der Zeit von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr. Anmeldungen erbeten unter Telefon: 0151-46 17 83 86