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Symbol CyberkriminalitatMainz (ots) - Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnen vor einer anhaltenden Erpressungsmasche per E-Mail. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten derzeit E-Mails eines unbekannten Absenders. Dieser behauptet, er habe die Geräte der Betroffenen gehackt und via Webcam den Besuch von Porno-Webseiten aufgezeichnet. In den Aufnahmen sei zu sehen, wie die Angeschriebenen sexuelle Handlungen vornehmen. In seiner E-Mail droht der Betrüger, diese Aufnahmen öffentlich zu machen. In dem Schreiben des Erpressers werden Verbraucher zu einer Zahlung von verschieden hohen Geldbeträgen in Bitcoins aufgefordert. Dabei hofft er auf die Scham und Angst seiner Opfer. Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale raten allen Empfängern dieser E-Mail: Auf keinen Fall darauf reagieren!

Was jedoch tun, wenn man eine solche E-Mail im Posteingang findet? Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale geben im Rahmen der gemeinsamen Präventionskampagne "Genug Betrug" einfache Tipps, wie auf solche E-Mails richtig reagiert wird:

Viele Menschen in unserer Gesellschaft haben eine Vorsorgevollmacht erstellt und somit einen anderen Menschen beauftragt im Krankheits- bzw. Vorsorgefall für sie zu handeln und verbindliche Entscheidungen zu treffen. Hiermit übernimmt der Vorsorgebevollmächtigte eine große Verantwortung. Im Ernstfall stellen sich ihm dann viele Fragen: Welche Rechte und Pflichten habe ich bei der Übernahme einer Vorsorgevollmacht?