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Im Bereich des „Jungen Wohnens“ der sozialen Wohnraumförderung wird es rückwirkend zum Jahresbeginn 2023 eine erweiterte Förderung geben. Damit nimmt das Land ergänzend zum Bau und zur Modernisierung von Studierendenwohnheimen sowie dem Erwerb von Belegungsrechten die Förderung von Wohnheimen für Auszubildende auf. Vor dem Hintergrund gestiegener Baukosten und der Notwendigkeit, für junge Menschen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, wird das Förderangebot so nachhaltig gestärkt.

„Rheinland-Pfalz verfügt über leistungsfähige und wettbewerbsfähige Hochschulen, die für innovative Forschung und wegweisende Lehre stehen. Wir haben an den Hochschulen des Landes über 120.000 Studierende, die an den Hochschulorten oder im Umfeld wohnen, leben und arbeiten. Sie brauchen passende Wohnungsangebote. Die Studierendenwerke sind hier wichtige Partner und sie erhalten durch die Förderung des Baus und der Modernisierung von Studierendenwohnheimen finanzielle Hilfestellungen vom Land. Es ist deshalb ein gutes Signal, dass wir von den Studierendenwerken positive Rückmeldungen zu den Anpassungen erhalten haben und bereits einige Projekte in der konkreten Planung sind“, führen Bauministerin Doris Ahnen und Wissenschaftsminister Clemens Hoch aus.

Das erneuerte Förderprogramm sieht vor, dass künftig nicht mehr nach Wohnfläche, sondern mit einer wohnheimplatzbezogenen Festbetragsförderung gefördert wird. Die Höhe des Grunddarlehens ist gestiegen und beträgt je nach Fördermietenstufe bis zu 92.000 Euro für einen Individualwohnheimplatz. Bei Mehrpersonenwohnheimplätzen werden für jeden weiteren Bewohnerplatz bis zu 76.000 Euro gewährt. „Durch diese Anpassung haben wir die Förderung vereinfacht, die baulichen Besonderheiten der Wohnheime berücksichtigt und unmittelbar auf die Baukostensteigerungen reagiert“, so die Bauministerin.

„Die Förderung neuer Wohnheime ist ein wichtiges Instrument, um allen Menschen ein Studium an einer rheinland-pfälzischen Hochschule zu ermöglichen – unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten. Insbesondere in Zeiten steigender Preise sind Studierende darauf angewiesen, dass Mieten bezahlbar sind. Mit Maximalmieten, die der Wohnpauschale des BAföG entsprechen, schaffen wir konsequent Chancengleichheit“, erläutert Wissenschaftsminister Hoch.

Bei Neubauten mit mehr als 60 Wohnheimplätzen wird ein Planungswettbewerb durchgeführt, dessen Kosten als Zusatzdarlehen förderfähig sind. Hierdurch können bestmögliche Lösungen gefunden werden, die nicht nur die bauliche Qualität, sondern auch die Aufgabenstellung und die Kosten im Blick behalten.

Bei der klimagerechten Modernisierung wurden die Darlehen in Höhe der Investitionskosten auf bis zu 100.000 Euro je Bewohnerplatz erhöht. Damit einher geht auch die Erhöhung der Tilgungszuschüsse auf mindestens 35 und bis zu 45 Prozent der ISB-Darlehen.

Ergänzend zur Förderung für Studierendenwohnheime wird auch bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende gefördert. Hierzu erfolgen gemeinsam mit dem rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium noch Gespräche mit den entsprechenden Institutionen und dem DGB, um das Förderprogramm vorzustellen. „Die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum entscheidet darüber, wohin Auszubildende und Studierende gehen und ob sie die Möglichkeit haben, sich auf ihre Ausbildung und ihr Studium zu konzentrieren. Das Programm soll dazu beitragen, dass Rheinland-Pfalz ein attraktiver Ausbildungs- und Studienstandort bleibt. Es greift deshalb die bisherige Förderung für Studierendenwohnheime auf und ergänzt sie um die wichtige Förderung für Auszubildendenwohnheime. ‚Junges Wohnen‘ wird sukzessive dazu beitragen, das Angebot an bezahlbarem Wohnheimplätzen weiter auszubauen“, unterstreicht Ahnen.

Die rheinland-pfälzischen Programme der sozialen Wohnraumförderung werden durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) umgesetzt. (Quelle Staatskanzlei Mainz)