Hilchenbach (ots)
Der 20-jährige Tatverdächtige wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Siegen am heutigen Dienstag (25.08.2020) dem Haftrichter vorgeführt. Der Richter ordnete die Untersuchungshaft an. Der 20-Jährige befindet sich nun in einer Justizvollzugsanstalt. Die Ermittlungen zum Hintergrund und genauen Art und Weise der Tatbegehung dauern an. (Quelle Polizei Straßenhaus)
3000 Euro aus dem Spendenprogramm „evm-Ehrensache“ gehen an Einrichtungen und Institutionen aus der Verbandsgemeinde Hachenburg
HACHENBURG. Über insgesamt 3000 Euro aus der „evm-Ehrensache“ dürfen sich gleich vier soziale Projekte aus der Verbandsgemeinde Hachenburg freuen. Mit ihrem Spendenprogramm unterstützt die Energieversorgung Mittelrhein (evm) jedes Jahr Vereine und Institutionen aus der Region, wenn es um kulturelle, soziale und gemeinnützige Projekte geht. Am Donnerstag, 20. August, übergab Norbert Rausch, Kommunalbetreuer bei der evm, gemeinsam mit Bürgermeister Peter Klöckner, den Spendenbetrag an die Vereine. „Die begünstigten Einrichtungen leisten einen wichtigen Beitrag für das Leben und die Freizeitgestaltung in unserer Verbandsgemeinde“, erklärt Peter Klöckner. „Mit der Spende der evm möchten wir uns für die soziale Arbeit bedanken und das Engagement weiter unterstützen“.Bildunterschrift: Norbert Rausch übergibt den Spendenbetrag zusammen mit Bürgermeister Peter Klöckner an die Spendenempfänger. Zusätzlich gab es noch neue evm-Sitzwürfel.
Quelle: evm/Röder-Moldenhauer
Jeweils 500 Euro gehen an das Reperaturcafé Hachenburg, welches sich dadurch neues Werkzeug und Messgeräte anschaffen kann und den Betriebsrat DRK, für sein Engagement während der Corona-Pandemie. Jeweils 1000 Euro gehen an „die theatermacher“ zur Beschaffung von Kostümen und Kulissenteilen und den Freundes- und Förderkreis Realschule Plus und Fachoberschule Hachenburg für eine deutsch-polnische Schülerbegegnung. (Quelle evm)
Seit fünf Jahren heißt es in der Verbandsgemeinde Montabaur in Kooperation mit dem Land Rheinland-Pfalz: Ich bin dabei! – Mit kreativen Ideen unterstützen und Gemeinschaft stiften
Ich bin dabei! Wenn viele dieses Motto beherzigen, entsteht eine engagierte Wir-Bewegung. Ein schönes Beispiel dafür ist die Ehrenamtsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz, der sich die Verbandsgemeinde Montabaur im Frühjahr 2015 angeschlossen hat. Gut fünf Jahre nach dem Startschuss durch Ministerpräsidentin Malu Dreyer und den damaligen Bürgermeister Edmund Schaaf kann dessen Nachfolger Ulrich Richter-Hopprich nun eine rundum positive Zwischenbilanz ziehen. „Menschen mit Zeit, kreativen Ideen und einer sozialen Ader setzen dieses Potenzial zum Wohl anderer Menschen ein und nehmen sie mit: Das ist das Konzept der Initiative – und es ist voll aufgegangen“, sagt Richter-Hopprich. Den Erfolg macht er auch daran fest, dass keinerlei Vorgaben gemacht geschweige denn Zwang ausgeübt wird. Alle Akteure bestimmen eigenverantwortlich, womit, wann und auf welche Weise sie sich einbringen. Bild (1)
Die Ehrenamtsinitiative „Ich bin dabei“ in der Verbandsgemeinde Montabaur ist fünf Jahre alt. Das feierten gemeinsam (v.l.) die Moderatoren Margit Chiera, Runald Herbertz und Martin N. Annen, die Koordinatorin Judith Gläser und Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich.
Hilchenbach (ots)
Am Montag, 24.08.2020, erschien im Laufe des Nachmittags ein 20-Jähriger in einem Geldinstitut in Hilchenbach. Dort wollte er nach bisherigen Ermittlungen einen Überweisungsträger einlösen. Da dem Mitarbeiter die Unterschrift des auf dem Dokument vermerkten Kontoinhabers seltsam erschien, informierte das Institut die Polizei. Der 20-Jährige entfernte sich zunächst in unbekannte Richtung.
Die Beamten suchten daraufhin die Meldeadresse des 74-jährigen Kontoinhabers in der Vormwalder Straße auf. In dem Haus entdeckten die Ermittler die Leiche eines Mannes, bei dem es sich mutmaßlich um den 74-Jährigen handelt.
Im Rahmen einer intensiven Fahndung der Polizei konnte der 20-jährige Mann aus Hilchenbach nach kurzer Zeit in der Nähe der Vormwalder Straße auf einem Fahrrad aufgegriffen und nach kurzer Flucht gestellt werden.
Die Polizei geht derzeit von einem Gewaltverbrechen aus. Der 20-jährige Tatverdächtige wurde vorläufig festgenommen. Eine Mordkommission der Hagener Kriminalpolizei hat mit der Staatsanwaltschaft Siegen die Ermittlungen zur Tat und zu deren Hintergründen aufgenommen.
Ob und inwieweit sich Opfer und Tatverdächtiger kannten, ist noch Gegenstand der laufenden Ermittlungen. (Quelle Polizei Siegen)
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.