RANSBACH-BAUMBACH. Viele Menschen sieht man nicht in diesen Tagen. Sie sind alle zu Hause. Auch die Straßen sind meist leer. Obwohl – nicht ganz! Die kleinen weißen Autos mit dem roten Caritas-Kreuz sind trotz Corona-Krise täglich im Einsatz. Die Mitarbeiter der Caritas-Sozialstationen arbeiten gerade jetzt noch mehr im Dienste anderer. Dazu gehören auch Monika Piras und ihr Team. Piras leitet seit nunmehr 15 Jahren die Caritas-Sozialstation Wirges-Selters-Kannenbäckerland, die ihren Sitz in Ransbach-Baumbach hat. Die Pflege von kranken und hilfsbedürftigen Menschen stellt sie und ihr Team gerade jetzt vor eine besondere Herausforderung. Foto (2020-04 Monika Piras):
Monika Piras, Leiterin der Caritas-Sozialstation Wirges-Selters-Kannenbäckerland in Ransbach-Baumbach, sorgt mit ihrem Team dafür, dass die Versorgung der Klienten auch während der Corona-Krise wie gewohnt weitergeht. Die gelernte Krankenschwester ist seit 1989 beim Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn tätig und leitet seit nunmehr 15 Jahren die Sozialstation in der Töpferstadt.
Koblenz (ots)
Seit dem 01.04.2020 ist Erster Polizeihauptkommissar (EPHK) Bruno Meder neuer Leiter der Polizeiinspektion Hachenburg. Er trat damit die Nachfolge von EPHK Achim Grahn an, der mit Ablauf März 2020 in seinen wohlverdienten Ruhestand ging.
Achim Grahn wurde 1977 bei der Polizei in Hessen eingestellt und wechselte im Jahr 1982 nach Rheinland-Pfalz zum Polizeipräsidium Koblenz. Nach der Ausbildung zum gehobenen Polizeidienst erfolgte 1989 die Ernennung zum Polizeikommissar. Von 1993 bis 1994 arbeitete er in einer Arbeitsgruppe der Kriminaldirektion Koblenz zur Bekämpfung der fremdenfeindlichen und der rechtsextremistisch motivierten Kriminalität mit. In den folgenden Jahren verrichtete er seinen Dienst in Montabaur, bevor er 2004 bis zu seiner jetzigen Pensionierung die Leitung der Polizei in Hachenburg übernahm. Polizeipräsident Maron dankte Herrn Grahn für seine geleistete Arbeit in und um die Polizei Hachenburg und wünschte ihm viel Glück, Erfolg und Gesundheit für den nun anstehenden neuen Lebensabschnitt.
Landrat Dr. Peter Enders und Bürgermeister Maik Köhler informierten sich
Mudersbach-Birken. Seit vorletzter Woche ist die kreisweit erste so genannte Corona-Ambulanz in Betrieb: Im Bürgerhaus von Mudersbach-Birken (Alte Schulstraße 5) hat die Praxisgemeinschaft Poststraße 7 eine regelmäßige Infektsprechstunde eingerichtet.
Alexander Herweg und Dr. Bastian Braun von der Praxisgemeinschaft informierten Landrat Dr. Peter Enders und Bürgermeister Maik Köhler vor Ort über das Konzept der Einrichtung: Die Idee der Corona-Ambulanz, wie sie die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz vorschlägt, ist es, dass mit dem neuartigen Corona-Virus infizierte Personen, die keine stationäre Behandlung benötigen, abseits der eigentlichen Praxis behandelt werden können, damit sie nicht mit anderen Patienten in Kontakt kommen. Bildzeile:
Im Bürgerhaus Mudersbach-Birken gibt es eine regelmäßige Infektsprechstunde. Arzthelferin Sandra Klippstein und Alexander Herweg (von rechts) von der Praxisgemeinschaft Poststraße 7 informierten Dr. Volker Thielmann von der Kirchener Gemeinschaftspraxis, Landrat Dr. Peter Enders und Bürgermeister Maik Köhler. (Foto: Kreisverwaltung Altenkirchen).
Koblenz (ots)
Im März 2020 ging Kriminaldirektor Wendelin Schmidt in den wohlverdienten Ruhe-stand und übergab die Leitung der Kriminalinspektion Montabaur an seinen Nachfolger, Kriminaloberrat Lars Weiler. Auch die Polizeiinspektion bekam mit dem Ersten Polizeihauptkommissar (EPHK) Martin Velten einen neuen Chef. Der bisherige Leiter, Polizeioberrat Norbert Skalski, übernahm die Leitung der Polizeiinspektion Westerburg.
Aufgrund der Corona-Pandemie fanden die Amtswechsel und Verabschiedungen nur in einem kleinen Rahmen statt. In seiner Ansprache ging Polizeipräsident Karlheinz Maron zunächst auf den Wechsel bei der Polizeiinspektion ein. Der bisherige Leiter, Polizeioberrat Norbert Skalski wurde 1986 in Hessen eingestellt und begann nach seiner Ausbildung im Jahr 1989 ein Jura Studium, welches er 1989 mit dem 2. Staatsexamen abschloss. Im selben Jahr erfolgte die Einstellung als Polizeirat bei der Bundespolizei. Hier übernahm er verschieden Aufgaben und Leitungsfunktionen. 2005 erfolgte dann der Wechsel zur Polizei des Landes Rheinland-Pfalz und die Verwendung im Stab des Polizeipräsidium Koblenz. Anschließend leitete er die Polizeiinspektion Betzdorf und seit 2014 die Polizeiinspektion Montabaur. Polizeipräsident Maron dankte Norbert Skalski für sein Wirken in Montabaur und wünschte ihm für seine Aufgabe in Westerburg viel Glück und Zufriedenheit.
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.