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Limburg-Weilburg. Fünf- bis elfjährige Kinder können ohne vorherige Terminvereinbarung von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr im Impfzentrum des Landkreises Limburg-Weilburg in Dietkirchen, Auf der Heide 3, geimpft werden. Darauf macht Landrat Michael Köberle aufmerksam. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Kinder mit vorheriger Terminvereinbarung im Rahmen von Sonderimpftagen im Landkreis impfen zu lassen. Bitte entnehmen Sie die entsprechenden Sonderimpftage der Homepage des Landkreises. Unter der Rubrik „Terminvergabe“ ist die Buchungsmöglichkeit für Kinderimpfungen dieser Altersklasse an den verschiedenen Impfstellen gesondert ausgewiesen und möglich, Link: Terminvergabe Impfung: Landkreis Limburg-Weilburg (landkreis-limburg-weilburg.de) Bitte beachten Sie, dass nur zu den angegebenen Zeiten und Tagen eine Impfung der Kinder zwischen fünf und elf Jahren möglich ist. Kinder ab zwölf Jahren können jederzeit ohne Termin zu den Öffnungszeiten des Impfzentrums (Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr), in allen ausgewiesenen Impfstellen und bei mobilen Impfeinsätzen geimpft werden.

Kündigung oder Preiserhöhung durch den Energieanbieter

Viele Strom- und Gaskunden sind derzeit von einer Kündigungswelle oder starken Preiserhöhungen von ihrem Energieanbieter betroffen. Zum Glück steht man nicht ohne Strom- oder Gasversorgung da, denn der örtliche Grundversorger muss die Versorgung übernehmen. Aber die Grundversorger haben mit den vielen Neukunden nicht gerechnet und müssen jetzt Strom oder Gas teuer zukaufen. Daher haben sie die Preise für Neukunden teilweise massiv erhöht. Rechtlich ist diese Praxis noch nicht eindeutig geklärt. Die Verbraucherzentralen haben einige Energieversorger bereits abgemahnt. Sie raten außerdem zum Widerspruch gegen die Kündigung oder Preiserhöhung durch den vorherigen Anbieter und stellen dafür Musterbriefe zur Verfügung. Musterbriefe gibt es ebenfalls für eine Schadensersatzforderung wegen der gestiegenen Energiekosten.