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Die wichtigsten Antworten zum Neu-Start der Gottesdienste im Mai

Westerwaldkreis. Ab sofort dürfen in den Kirchen wieder Gottesdienste gefeiert werden – auch in denen des Evangelischen Dekanats Westerwalds. Trotzdem sind die Zusammenkünfte anders als vor der Corona-Krise. Denn es gibt strenge Regeln, was die Gläubigen dürfen und auf was sie vorerst verzichten müssen. Der Präses des Evangelischen Dekanats Westerwald, Bernhard Nothdurft, und der Stellvertretende Dekan Benjamin Schiwietz beantworten die wichtigsten Fragen zu Gottesdiensten in der Corona-Zeit.

Die im Februar 2020 beschlossenen neuen Regeln der Straßen-Verkehrsordnung (StVO) und höhere Bußgelder für Verkehrsverstöße sind seit 28. April in Kraft. Darauf weist der ADAC Mittelrhein e.V. hin.
Auch an Bushaltestellen ist künftig noch mehr Vorsicht geboten. „Wer an einer Haltestelle einen Linienbus mit eingeschalteter Warnblinklichtanlage nicht mit der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit von vier bis sieben Kilometer pro Stunde passiert, dem droht beispielsweise bei mehr als 28 km/h ein vierwöchiges Fahrverbot sowie ein Punkt in Flensburg. Das gilt übrigens auch für den Gegenverkehr,“ erläutert Herbert Fuss, Leiter Verkehr und Technik des ADAC Mittelrhein e.V. Ähnliches gelte auch für verkehrsberuhigte Bereiche.