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Der Bürgerdialog „Mobilität Am Meilenstein“ geht in seine nächste Runde. Am Freitag, 14. Januar 2022, sind die Bewohner und Bewohnerinnen des Wohnquartiers „Am Meilenstein“ von 17.30 Uhr an zur digitalen Veranstaltung eingeladen. Gemeinsam mit dem Quartiersmanagement Südstadt und Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung sollen Themen erörtert werden, die beim ersten Dialogforum benannt, bisher aber noch nicht vertieft wurden.
Seit Wochenbeginn ist die Verstärkung der Bundeswehr für das Altenkirchener Gesundheitsamt tätig: Drei Soldaten und zwei Soldatinnen des Zentrums Operative Kommunikation der Bundeswehr aus Mayen werden beim Gesundheitsamt eingearbeitet. Sie unterstützen dort das Team des Gesundheitsamtes bei der Kontaktermittlung und -nachverfolgung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die Unterstützung durch die Bundeswehr wurde zunächst bis Ende Januar gewährt. Landrat Dr. Peter Enders berichtete anlässlich der Begrüßung im Kreishaus auch von eigenen Bundeswehreinsätzen. Er begrüße es sehr, dass die Bundeswehr angesichts der Pandemie diese Amtshilfe ermögliche. Enders dankte Oberstleutnant der Reserve Hans-Jürgen Merten vom Kreisverbindungskommando der Bundeswehr für dessen Unterstützung bei der Vorbereitung des Einsatzes. Bildzeile: Das Kreisgesundheitsamt Altenkirchen wird jetzt durch Soldaten des Zentrums Operative Kommunikation der Bundeswehr aus Mayen unterstützt. (Quelle Kreisverwaltung Altenkirchen)
Die Landesregierung verlängert das Soforthilfeprogramm „Schutzschild für Vereine in Not“, wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer heute mitteilte. „Vereine sind ein wichtiger Bestandteil unserer Zivilgesellschaft. Sie sind unverzichtbar für ein lebendiges Gemeinwesen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Mit dem ‚Schutzschild für Vereine in Not‘ haben wir im Mai 2020, auf dem Höhepunkt des ersten Lockdowns, ein Instrument geschaffen, um Vereine in Existenznot vor der drohenden Insolvenz zu schützen. Es wurde bis Ende 2021 verlängert. Jetzt ist es an der Zeit, den Vereinen rechtzeitig zu signalisieren, dass diese Hilfen auch im kommenden Jahr angeboten werden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Es sei angesichts der aktuellen Corona-Lage absehbar, dass Vereine auch im kommenden Jahr vor finanzielle Probleme gestellt werden. Das gelte umso mehr, wenn bestehende Rücklagen aufgezehrt sind und die Situation erneut Einschränkungen erfordern sollte. Dann könnten Einnahmen wegbrechen, während Verpflichtungen und Ausgaben weiterbestehen.
Mit einer Strafanzeige ist Verantwortlichen der Forstverwaltung bzw. der insoweit zuständigen Aufsichtsbehörden zur Last gelegt worden, Baumbestand im Waldgebiet „Montabaurer Höhe“ rechtswidrig abgeholzt zu haben. Die Anzeigeerstatter haben insofern namentlich den Vorwurf der Gefährdung eines Schutzgebiets gemäß § 329 Absatz 4 des Strafgesetzbuchs (StGB) erhoben.
Mangels zureichender konkreter Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten hat die Staatsanwaltschaft Koblenz mit Verfügung vom 09.12.2021 nach § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung von der Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens abgesehen.
Die Vorschrift des § 329 Absatz 4 StGB stellt eine erhebliche - unter Verletzung gesetzlich näher definierter verwaltungsrechtlicher Pflichten begangene - Schädigung des betreffenden Lebensraums oder Lebensraumtyps unter Strafe.
Am 06.08.2021 hat die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung im Amt - jeweils begangen durch Unterlassen - mitgeteilt. In der in diesem Zusammenhang durchgeführten Pressekonferenz vom gleichen Tag hatte die Staatsanwaltschaft angekündigt, die Medien und die Öffentlichkeit fortlaufend über den Gang der Ermittlungen zu unterrichten, soweit dies ermittlungstaktisch und unter Berücksichtigung der für beide Beschuldigte geltenden Unschuldsvermutung rechtlich möglich ist.
Foto: Symbolbild
Dieser Zusage und dem skizzierten Rechtsrahmen entsprechend sollen mit dieser Presseerklärung die bisher vorgenommenen Ermittlungsschritte sowie das weiter geplante Vorgehen dargestellt werden.
Altenkirchen (ots)
Am Montag 20.12.2021, kam es in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu einem Einbruchsdiebstahl aus einem Klein-Lkw der Marke Mercedes Benz. Das Fahrzeug war zu dieser Zeit im rückwärtigen Bereich der Realschule plus in Altenkirchen abgestellt. Nach bisherigen Erkenntnissen schlugen bislang unbekannte Täter die Scheibe der Beifahrertür ein. Anschließend öffneten sie die Tür und entwendeten aus einer in der Mittelkonsole liegenden Geldbörse Bargeld. In diesem Zusammenhang wird seitens der Polizei nochmals darauf hingewiesen, keine Wertgegenstände in einem abgestellten Fahrzeug zu belassen. Sachdienliche Hinweise zum vorliegenden Sachverhalt sind an die PI Altenkirchen zu richten. (Quelle Polizei Altenkirchen)