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Stadtrat und Verbandsgemeinderat haben Bauleitverfahren eingeleitet

Deutlich größer und vielfältiger soll das Factory Outlet Centers (FOC) in Montabaur werden. Nach den Plänen des Investors soll die Verkaufsfläche mehr als verdoppelt und neue Anbieter hereingeholt werden. Bereits 2019 hatten der Stadtrat und der Verbandsgemeinderat von Montabaur dem Vorhaben grundsätzlich zugestimmt, verbunden mit der Zusage, Baurecht schaffen zu wollen. Dazu muss die Stadt einen Bebauungsplan aufstellen und die Verbandsgemeinde (VG) ihren Flächennutzungsplan entsprechend anpassen. Beide Verfahren wurden vor Weihnachten von den Gremien förmlich eingeleitet. Viele offene Fragen werden in den Verfahren gutachterlich untersucht und Punkt für Punkt in den Räten entschieden. Parallel dazu wurde auf Landesebene ein entsprechendes Raumordnungsverfahren angestoßen, in dem auch die Auswirkungen auf die Kommunen in der Region untersucht werden.

20211224 FOCErweiterung

Bild
Die Grafik zeigt aus der Vogelperspektive, wie das erweiterte FOC und das neue Parkhaus aussehen könnten. (Bild: Architekten Graf+ Graf)

Das Bauvorhaben
Das FOC wurde 2015 im ICE-Park Montabaur eröffnet. Einige Nachbarkommunen hatten im Vorfeld gegen das Bauvorhaben geklagt, weil sie die Konkurrenz für den Einzelhandel in ihren Innenstädten befürchteten. Im Rahmen der Gerichtsverfahren wurden so genannten Verträglichkeitsstudien erstellt. Im Ergebnis wurde die Verkaufsfläche auf 10.000 Quadratmeter begrenzt, die Sortimentsliste auf FOC-typische Waren beschränkt Mögliche Erweiterungen in der Zukunft wurden jedoch nicht ausgeschlossen. Zunächst hat diese Flächenbegrenzung jedoch dazu geführt, dass das Fabrikverkaufszentrum im nationalen und europäischen Vergleich sehr klein und - nach Auffassung des Investors - auf Dauer nicht konkurrenzfähig ist. Deshalb will der Investor, die Fashion Outlet Grundbesitz GmbH, die Verkaufsfläche nun auf 21.800 Quadratmeter erweitern. Dazu sollen beiderseits der Straße Allmannshausen (K82) neue Gebäude entstehen, ein Teil des heutigen Parkplatzes würde überbaut und ein zusätzliches Parkhaus errichtet. Insgesamt wird das FOC-Areal aber nur etwa 10% größer sein als bisher. Im Zuge der Erweiterung möchte das FOC-Management auch eine interne Umstrukturierung vornehmen und die Sortimente umverteilen. Diese Entwicklung wollen Stadt und Verbandsgemeinde grundsätzlich unterstützen.

Altenkirchen. Die Kreisverwaltung Altenkirchen hat mit Datum vom 23. Dezember eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Durchführung von und Teilnahme an für den 27. Dezember im Kreisgebiet öffentlich angekündigten, aber unangemeldeten so genannten „Montagspaziergängen“ untersagt. Auch „jede weitere thematisch vergleichbare, nicht ordnungsgemäß angemeldete und behördlich bestätigte Ersatzversammlung im Landkreis Altenkirchen wird am vorbezeichneten Tag ebenfalls ganztägig verboten“, heißt es wörtlich in der Allgemeinverfügung. 

„Nach den Erfahrungen von Polizei und Ordnungsbehörden nicht nur im Kreis Altenkirchen bei den bisherigen Veranstaltungen dieser Art stehen diese nicht im Einklang mit dem Versammlungsgesetz und den Corona-Bekämpfungsverordnungen, da die Abstandsregeln und Maskenpflicht nicht eingehalten werden.

Wissen - Am Mittwochnachmittag, 22.12.2021, zwischen 12:30 und 13 Uhr, wurde in Wissen ein grün-schwarzer Motorroller der Marke Piaggio entwendet. Der Motorroller mit dem Kennzeichen 453 NDS war in der Löhgartenstraße zwischen geparkten Autos abgestellt.

In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch, 21. auf 22.12.2021, wurde in Wissen ein Quad gestohlen, das in der Brixiusstraße in einem Carport geparkt war. Das Quad ist in Camouflage lackiert, am Heck ist ein Koffer montiert, an der Front eine Seilwinde. Wer Hinweise zu dem Diebstahl geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizeiwache Wissen unter der Telefonnummer 02742/ 9350 zu melden. (Quelle Polizei Wissen)

(wie) Bei einer Auseinandersetzung wegen eines angefahrenen Werbeschildes kam es am Dienstagmorgen in Hadamar zu Handgreiflichkeiten. Ein 37-Jähriger beschädigte beim Rangieren mit seinem Auto ein Werbeschild in der Krämergasse. Dadurch kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Fahrer und dem 36-Jährigen Besitzer des Schildes. Der Streit soll dann in ein Handgemenge und Schläge ausgeartet sein. Hierbei wurde der Autofahrer derart verletzt, dass er in einer Klinik behandelt werden musste. Der 36-Jährige Schildbesitzer soll vom 37-Jährigen bedroht worden sein. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise unter der Rufnummer 06431/9140-0. (Quelle Polizei Limburg)

Die evm springt ein und übernimmt die Ersatzversorgung – schnelle Unterstützung für Betroffene
KOBLENZ. Kurz vor Weihnachten erhalten Kunden der Stromio GmbH schlechte Nachrichten: Der Energiediscounter hat die Stromlieferung mit Ablauf des 21. Dezember eingestellt. Im Netzgebiet der Unternehmensgruppe Energieversorgung Mittelrhein (evm-Gruppe) sind das rund 4.500 Kunden. „Die Betroffenen müssen sich keine Sorgen machen, über die Feiertage im Dunkeln zu sitzen. Wir übernehmen und versorgen sie zuverlässig mit Strom“, erklärt evm-Unternehmenssprecher Christian Schröder, „Wir raten allen Betroffenen dringend, die Zeit der Ersatzversorgung so kurz wie nötig zu halten. Wir bieten an, einen regulären Stromliefervertrag mit uns abzuschließen, der dann auch rückwirkend zum Start der Ersatzversorgung beginnen kann. Hierzu erhalten die betroffenen Kunden bald ein entsprechendes Schreiben inklusive Angebot.“

Siegen-Wittgenstein (ots)

In den letzten Tagen ist es vermehrt zu unangemeldeten Versammlungen in Form von so genannten "Spaziergängen" gekommen. Dabei geben die Teilnehmenden zumeist ihren Protest gegen die Corona-Schutzmaßnahmen kund.

Unser Rechtsstaat erlaubt nicht nur, sich friedlich und ohne Waffen öffentlich zur Meinungskundgabe zu versammeln, er stellt auch eine ungestörte Durchführung sicher.

Um dies zu ermöglichen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Versammlungen mit einem Vorlauf von 48 Stunden angemeldet werden müssen.

Nicht angemeldete Versammlungen können unangenehme Folgen nach sich ziehen.

Zum einen droht ein Strafverfahren bei einer Nichtanmeldung, zum anderen können Störungen durch Versammlungsgegner oder Gefahren durch den Straßenverkehr nicht vermieden werden.

Aus diesem Grund appellieren wir Versammlungen unbedingt bei der Polizei anzumelden. (Quelle Polizei Siegen-Wittgenstein)