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Um Kosten zu sparen, erhalten die Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer in der Stadt Limburg für das Jahr 2022 in der Regel keine neuen Jahresbescheide über die zu entrichtende Grundsteuer und die Niederschlagswassergebühren. Darauf weist der Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn hin. Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sind seit dem Jahr 2016 in Limburg stabil und nicht mehr geändert worden. Auch die Höhe Niederschlagswassergebühr ist unverändert geblieben. Ändern sich die Besteuerungsgrundlagen, gehen neue Bescheide zu. Die Zahlungstermine bei einer vierteljährlichen Zahlungsweise sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, bei einer jährlichen Zahlungsweise gilt der 1. Juli als Termin. Die Mitarbeiter/innen der Steuerabteilung stehen unter den Rufnummern (06431) 203-255, 203-302 und 203-407 bei Fragen gerne zur Verfügung. (Quelle Stadt Limburg)
Höchstenbach (ots)
Im Zeitraum, Mittwoch 15.12.2021, 18 Uhr bis Donnerstag, 16.12.2021, 06 Uhr wurden an der evangelischen Kirche und an der Mehrweckhalle in Höchstenbach mehrere Farbschmierereien mit blauer Farbe angebracht/aufgesprüht. (Quelle Polizei Hachenburg)
Nister (ots)
Am Donnerstag, dem 16.12.2021 befuhr ein 24-jähriger Lkw-Fahrer um 10.20 Uhr die B414 in Fahrtrichtung Bad Marienberg. Nach der Einmündung Schneidmühle wollte er nach rechts den Fahrsteifen wechseln, übersah aber hierbei eine 59-jährige Pkw-Fahrerin, welche den Fahrsteifen, im toten Winkel, ebenfalls in Fahrtrichtung Bad Marienberg befuhr. Das Fahrzeug der 59-jährigen geriet bei dem anschließenden Zusammenstoß ins Schleudern und in den Gegenverkehr. Dabei kamen zwei entgegenkommende Fahrzeuge ebenfalls zu Schaden. Die 59-jährige Fahrerin wurde vorsorglich in ein Krankenhaus verbracht. An allen Fahrzeugen entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 40.000 Euro. (Quelle Polizei Altenkirchen)
Moschheim (ots)
Am Mittwoch, 15.12.2021, gegen 12:27 Uhr, befuhr ein 33jähriger Pkw-Fahrer die L300 aus Moschheim kommend in Fahrtrichtung Wirges. Aufgrund starker Alkoholeinwirkung kam er in einer Linkskurve mit seinem Fahrzeug nach rechts von der Fahrbahn ab und verunfallte in einem Feld. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme wurden bei dem Beschuldigten deutliche Anzeichen für Alkoholbeeinflussung festgestellt, ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,02 Promille. Gegen den Beschuldigten wurde ein Verfahren eingeleitet, ihm wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein wurde zum Zwecke der vorläufigen Entziehung sichergestellt. Durch den Unfall entstand ein Sachschaden im mittleren vierstelligen Bereich, Personen wurden bei dem Unfall nicht verletzt. (Quelle Polizei Montabaur)
Mit der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung und dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze und die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit bis zum 31. März 2022 verlängert.
Unternehmen haben bis zum 31. März 2022 Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer können bis zum 31. März 2022 unterstützt werden.
Mit Beginn des Jahres 2022 können sich Kundinnen und Kunden mit ihrem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion arbeitslos melden. Dieser neue eService macht ein persönliches Erscheinen für die Arbeitslosmeldung nicht mehr erforderlich.
Mit der elektronischen Arbeitslosmeldung können sich Kundinnen und Kunden im Bereich der Arbeitslosenversicherung rund um die Uhr und ortsunabhängig arbeitslos melden. Ab dem 1. Januar 2022 ist die online-Arbeitslosmeldung der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt. Bisher war ein persönliches Erscheinen erforderlich.
Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online-Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt mit Hilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion.
Alternativ zur Online-Meldung bleibt die Möglichkeit einer persönlichen Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit weiterhin bestehen.
Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung gibt es unter www.arbeitsagentur.de. (Quelle Arbeitsagentur Montabaur)