Mainz (ots)
Die positive Entwicklung der letzten Jahre mit einem kontinuierlichen Rückgang der Straftaten setzt sich weiter fort. Laut Polizeilicher Kriminalitätsstatistik (PKS) 2021 gingen die Straftaten mit 217.305 Fällen im Vergleich zum Vorjahr (2020: 230.304) um 12.999 Fälle zurück, eine Abnahme von 5,6 Prozent. Ohne Berücksichtigung der ausländerrechtlichen Verstöße waren in der Gesamtschau im Jahr 2021 insgesamt 211.521 Taten und damit 14.340 (-6,3 Prozent) weniger als im Vorjahr zu verzeichnen. "Seit 1992 ist das der niedrigste Wert. Gleichzeitig stieg die Gesamt-Quote der von der Polizei aufgeklärten Fälle mit 66,7 Prozent auf den höchsten Wert seit 50 Jahren und damit auf den historischen Höchststand seit Einführung der Statistik. Das ist auch im Bundesvergleich ein sehr guter Wert und Beleg für die erfolgreiche Polizeiarbeit in Rheinland-Pfalz", sagte Innenminister Roger Lewentz
Neues Buch über die Region von Daniel Robbel und Horst Hohn – Landräte und „Wir Westerwälder“-Vorständin begeistert
Vom Boller Mosch in Mehren über die Wüstung Rockenfeld und das August-Sander-Haus in Hasselbach bis zum schiefen Turm von Dausennau: Der Westerwald ist weit mehr als ein Landstrich, in dem vor lauter Bäumen der Wald nicht zu sehen ist und in dem sich Fuchs und Hase gute Nacht sagen. Der Westerwald liegt im Herzen Europas, seine Menschen sind herzlich, kreativ, manchmal sonderlich, aber auch weltoffen und gleichzeitig stolz auf ihre besondere Region. Zwischen Rhein und Dill sowie Sieg und Lahn gibt es viel zu entdecken, sowohl für Besucher als auch Einheimische. Die vier genannten Punkte sind da nur ein kleiner Ausschnitt. Gleich „111 Orte im Westerwald, die man gesehen haben muss“ haben Daniel Robbel und Horst Hohn in ihrem neuen Buch zusammengetragen und mit amüsanten Anekdoten angereichert. Das 240 Seiten starke Werk ist jetzt im Emons Verlag erschienen.

Foto / Quelle: Wir Westerwälder
Hatten in dem Buch von (stehend von links) Horst Hohn und Daniel Robbel bei der Vorstellung gleich viel zu schmökern und zu entdecken: (von links) Die Landräte Dr. Peter Enders und Achim Hallerbach sowie „Wir Westerwälder“-Vorständin Sandra Köster.
(wie)Am Samstagnachmittag kam es in Limburg zu einem Schusswaffengebrauch durch einen Polizeibeamten. Die Polizei wurde gegen 14:10 Uhr in die Straße "Am Kissel" gerufen, da dort ein Mann an einer Wohnungstür randalieren würde. Der offensichtlich Betrunkene solle durchweg gegen die Tür schlagen. Eine Streife der Limburger Polizei eilte zu der Wohnung und traf den beschrieben Mann an der dortigen Anschrift an. Nach ersten Ermittlungen ist der 27-Jährige im Hinterhof, mit einem Messer in der Hand bewaffnet, aggressiv auf die Polizeibeamten zugegangen. Im weiteren Einsatzverlauf schoss ein Beamter dem 27-Jährigen einmal ins Bein. Anschließend konnte der Mann festgenommen werden und wurde nach direkter medizinischer Versorgung in ein Krankenhaus gebracht. Die Kriminalpolizei Wiesbaden hat die Ermittlungen übernommen, die von der Staatsanwaltschaft Limburg geleitet werden. Weshalb der Mann die Polizei angegriffen hat, ist, wie auch der genaue Tathergang, Teil der Ermittlungen. (Quelle Polizei Limburg)
Hilchenbach- Allenbach (ots)
Am Freitagmorgen (11.03.2022) ist es zu einem schweren Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 508 in Hilchenbach-Allenbach gekommen.
Ersten Erkenntnissen nach geriet eine 65-jährige Hyundai-Fahrerin aus bislang ungeklärter Ursache auf den Gegenfahrstreifen. Ein 26-jähriger, entgegenkommender Audi-Fahrer nahm dies wahr und wich der 65-Jährigen aus. Im selben Moment stellte auch die Hyundai- Fahrerin fest, dass sie sich auf dem falschen Fahrstreifen befand und korrigierte ihre Fahrtrichtung zurück auf ihren Fahrstreifen, wo sich allerdings der 26-Jährige befand. Es kam zum Frontalzusammenstoß der beiden Fahrzeuge.
Die 65-Jährige verletzte sich bei dem Unfall. Ein Rettungswagen brachte sie in ein Krankenhaus.
An beiden Fahrzeugen entstanden erhebliche Sachschäden. Ersten Schätzungen nach belaufen sich diese auf ca. 65 000 Euro. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit. Für die Dauer der Unfallaufnahme war die B508 voll gesperrt.
Die 65-Jährige erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes zum Rechtsfahrgebot. Das Kreuztaler Verkehrskommissariat hat die weiteren Ermittlungen zur Unfallursache bereits aufgenommen. (Quelle Polizei Montabaur)
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.