Sobald sich die Temperaturen der Acht-Grad-Marke nähern, beginnen die ersten Frösche und Kröten ihre riskante Wanderung über Westerwälder Straßen. Insbesondere regnerisches und feuchtes Wetter lösen vor allem in den Abendstunden den Wanderbetrieb aus. Um die Verluste zu begrenzen werden Maßnahmen wie Straßensperrungen zur Hauptwanderzeit, das Aufstellen von Krötenzäunen und Hinweisschilder ergriffen.
Auch in diesem Jahr werden aus Gründen des Amphibienschutzes die nachfolgenden genannten Straßenabschnitte gesperrt:
Niederfischbach (ots)
Ergänzend zu den von der Polizeiinspektion Betzdorf am 20.02.2022, um 08:08 Uhr und 12:32 Uhr herausgegebenen Pressemitteilungen wird mitgeteilt, dass die Ermittlungen der Kriminalpolizei Betzdorf im Alten- und Pflegeheim Haus Mutter Teresa abgeschlossen sind. Als Brandausbruchsstelle konnte das Bett des verletzten Bewohners ausgemacht werden. Ein technischer Defekt konnte ausgeschlossen werden. Es liegen Hinweise darauf vor, dass der Bewohner trotz ausdrücklichem Verbot in seinem Zimmer geraucht hat und dabei die Matratze in Brand geraten ist. Der Bewohner wurde mit schweren Brandverletzungen in eine Verbrennungsklinik geflogen und wurde zunächst in ein künstliches Koma versetzt. (Quelle Polizei Betzdorf)
Beratung, Workshops und Vorlesungen
Los geht’s am 3. und 23. März 2022
Unter dem Dach der „Wir Westerwälder“ unterstützen die drei Landräte gemeinsam mit den Wirtschaftsförderungen der Landkreise Altenkirchen, Neuwied und Westerwaldkreis die anstehenden Projekte #MINT-schnuppern und #MINT-Mentoring der Hochschule Koblenz.
„Das Thema MINT ist für unsere Region in zentraler Lage von Europa ein sehr wichtiges Thema. Der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften in MINT-bezogenen Berufen ist sehr groß. Junge Frauen haben daher sehr gute Berufsaussichten in dieser innovativen Branche mit vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten. Uns ist es ein großes Anliegen, dass junge Frauen die vielen Chancen vor Ort kennen, erkennen und für sich nutzen können. Dabei möchten wir unterstützen und sind überzeugt, dass die jungen Frauen in unserer Region viele interessante Möglichkeiten haben, ihre beruflichen und privaten Perspektiven zu entwickeln,“ fasst Achim Hallerbach, Landrat des Kreises Neuwied stellvertretend für seine Amtskollegen Achim Schwickert (Westerwaldkreis) und Peter Enders (Altenkirchen) das gemeinsame Engagement der drei Landkreise zusammen, jungen Mädchen und Frauen für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik näher zu bringen und sie dafür zu begeistern. „Daher unterstützen wir sehr gerne die Hochschule Koblenz, die in Kooperation mit dem Ada-Lovelace-Projekt (ALP), der MINT-Region Neuwied und dem Bildungsbüro Neuwied sowie der Agentur für Arbeit Neuwied die zwei innovativen Bildungsangebote #MINTschnuppern und #MINTmentoring entwickelt hat“, so Sandra Köster, Vorständin der „Wir Westerwälder“-AöR.
#MINTmentoring für Frauen mit Berufsabschluss und ohne Abitur
Das kostenfreie Probestudium an der Hochschule Koblenz richtet sich an MINT-interessierte Frauen ohne Abitur und mit Berufsabschluss. Studentinnen der MINT-Fächer und Mentorinnen des Ada-Lovelace-Projekt begleiten die studieninteressierten Frauen, berichten über ihren eigenen Werdegang und beantworten Fragen rund ums Studium. Die Möglichkeit der Teilnahme an online- Vorlesungen der Bachelor-Studiengänge im laufenden Studienbetrieb besteht. In Workshops und Präsentationen können Einblick in den Studienalltag gewonnen werden. Das Programm findet parallel neben dem Berufsalltag und an Wochenenden statt.
Anmeldeschluss: 28.02.2022
#MINTschnuppern für Oberstufenschülerinnen
Das kostenfreie Probestudium richtet sich an Schülerinnen der Jahrgangsstufen 11 und 12, die sich für naturwissenschaftlich-technische Fragestellungen interessieren und einen Einblick in die MINT-Studiengänge gewinnen möchten. Zu diversen MINT-Schwerpunktthemen lädt die Hochschule Koblenz die Schülerinnen ein, an echten Vorlesungen im laufenden Studienbetrieb, an Übungen und an Praktika teilzunehmen. Schülerinnen kommen in Kontakt mit Professoren und Professorinnen, können sich mit Studierenden austauschen und erfahren, wie praxisnah die Lehre an der Hochschule Koblenz ist. #MINTschnuppern findet jeweils freitags nachmittags und/oder samstags statt.
Anmeldeschluss: 06.03.2022
Mehr Informationen und Anmeldung der Projekte unter: www.hs-koblenz.de/alp (Quelle Wir Westerwälder)
Altenkirchen (Westerwald) (ots)
In den frühen Morgenstunden des 20.02.2022 kam es zu einer 30-minütigen Verfolgungsfahrt im Bereich der VG Hamm (Sieg). Ein weißer Nissan Micra, der der Streifenwagenbesatzung zuvor durch überhöhte Geschwindigkeit aufgefallen war, missachtete die Anhalte- und Sondersignale des Streifenwagens und versuchte sich der Verkehrskontrolle durch Flucht zu entziehen. Die Verfolgungsfahrt verlief kreuz und quer durch die Ortschaften Fürthen, Hamm (Sieg), Etzbach, Au (Sieg), Oppertsau und Pracht. Der Flüchtende konnte schließlich in Niederhausen gestellt werden. Zu Personen- und Sachschäden kam es glücklicherweise nicht. Wie sich herausstellte war der 54-jährige Fahrzeugführer und alleiniger Insasse des PKW nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und wies einen Atemalkoholwert von 1,37 Promille auf. Entsprechende Strafverfahren wurden gegen ihn eingeleitet. (Quelle Polizei Altenkirchen)
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.