Koblenz (ots)
Im Verlauf des Samstagnachmittags und des frühen Abends fanden in Koblenz mehrere angemeldete Versammlungen - im Schwerpunkt gegen die Aufzüge von Gegnern der Coronamaßnahmen statt. Diese Versammlungen verliefen ohne besondere Vorkommnisse.
Allerdings trafen sich trotz des Versammlungsverbots der Stadt Koblenz erneut auch eine geringe Anzahl von Personen aus dem Spektrum der Gegner gegen Coronamaßnahmen. In mehreren Kleingruppen Koblenz zogen diese Personen - dieses Mal unter den Vorwand eines Einkaufsbummels - durch verschiedene Straßen der Innenstadt.
Die Polizei hat sämtliche dieser verbotenen Ansammlungen und Aufzüge gestoppt und gemeinsam mit der Versammlungsbörde unterbunden. Die Personalien der Teilnehmer-/innen wurden erhoben und die Betroffenen erhielten einen Platzverweis. Alle Personen erwartet außerdem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz bzw. gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung. Es drohen Bußgelder von bis zu 500 EUR.
Fünf Personen kamen den während des Tages ausgesprochenen Platzverweisen der Polizei nicht nach. Sie mussten zur Durchsetzung des Platzverweises in polizeilichen Gewahrsam genommen. (Quelle Polizei Koblenz)
Omikron-Welle erreicht Westerwaldkreis mit voller Wucht
Gesundheitsamt muss Abläufe anpassen – Infizierte können nicht mehr angerufen werden
Die Entwicklung hat sich bereits in der letzten Woche abgezeichnet: Die Omikron-Welle hat auch den Westerwaldkreis erreicht. Mehrere hundert positive Fälle pro Tag bringen das Gesundheitsamt an die Kapazitätsgrenze und machen eine Anpassung der Verfahrensabläufe nötig.
„Aufgrund der Vielzahl der Fälle ist es uns bis auf weiteres nicht mehr möglich, alle positiv getesteten Personen telefonisch zu kontaktieren“, sagt Sarah Omar, Leiterin des Westerwälder Gesundheitsamtes. Vielmehr sendet das Gesundheitsamt den infizierten Personen, deren PCR-Befunde dem Gesundheitsamt übermittelt wurden, unaufgefordert die Isolationsbescheinigung zu. Der aktuell zeitlich massiv verzögerte Versand der Bescheide soll durch die Umstellung beschleunigt werden.
Unterstützung der Schulen in der Pandemie
„Kinder und Jugendliche haben durch die Corona-Pandemie enorme Einschränkungen hinnehmen müssen. Es ist deshalb umso wichtiger, dass wir ihnen jetzt so viel Normalität wie möglich und vor allen Dingen so viel Präsenzunterricht wie möglich bieten. Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter spielen hierbei eine wichtige Rolle. Sie ergänzen die Teams an den Schulen und unterstützen die gesamte Schulgemeinschaft, vor allem unsere Schülerinnen und Schüler. Auch 2022 beteiligt sich das Land deshalb mit insgesamt rund zehn Millionen Euro an der Finanzierung der Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen“, kündigte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig heute in Mainz an.
Es bleibt dabei: Der Kreis Altenkirchen untersagt weiterhin unangemeldete und nicht genehmigte so genannte „Montagsspaziergänge“. Eine neue Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung vom 21. Januar bestätigt die Regelung der vergangenen Wochen: Demnach sind die Durchführung von und Teilnahme an dem für den 24. Januar in der Kreisstadt geplanten und angekündigten, aber erneut unangemeldeten Montagspaziergang, untersagt. Gleiches gilt für jede weitere thematisch vergleichbare, nicht ordnungsgemäß angemeldete und behördlich bestätigte Ersatzversammlung im Landkreis bis zum 30. Januar. Die Argumentation bleibt dabei naturgemäß die gleiche: Weil die Veranstaltungen in Altenkirchen bislang weder angemeldet noch genehmigt waren und viele ungeimpfte Personen teilgenommen haben, verstoßen sie laut Kreisverwaltung gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung und das Versammlungsgesetz, bergen zudem – auch mit Blick auf die regional wie bundesweit weiter steigenden Infektionszahlen – große Ansteckungsrisiken. Die Veranstalter der unangemeldeten „Spaziergänge“ umgehen demnach bewusst das Anmelde-Erfordernis und damit verbundene Auflagen. Angemeldete Veranstaltungen hingegen können unter Auflagen durchgeführt werden und fanden bereits statt. Es stehe, so die Kreisverwaltung, jedem Versammlungsteilnehmer frei, bereits jetzt geplante und als „Spaziergänge“ bezeichnete Veranstaltungen anzumelden. Die Kreisverwaltung weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Verstöße gegen die Allgemeinverfügung konsequent kontrolliert und geahndet werden. Dabei drohen in der Regel Bußgeldbeträge von mindestens 200 Euro. Die neue Allgemeinverfügung wird mit Datum vom 21. Januar auf der Website des Kreises (https://www.kreis-altenkirchen.de) veröffentlicht, sie tritt am 24. Januar in Kraft. (Quelle Kreis Altenkirchen)
Im Leben läuft nicht immer alles wie geplant. Persönliche Krisen, Konfliktsituationen und schwierige Lebenslagen können jeden treffen. Menschen, die daraufhin psychisch erkranken, sowie deren Angehörige und Freunde stehen jedoch nicht allein da. So bietet zum Beispiel die Regionale Diakonie Westerwald seit mehr als 20 Jahren Hilfe in der Kontakt- und Informationsstelle für psychisch kranke Menschen (KIS) an.
Weiterlesen ...Regionaler Runder Tisch Rhein-Westerwald informiert
Die Nachricht erschütterte vor einigen Wochen weit über den Westerwaldkreis hinaus: Eine Frau aus Ebernhahn wurde ersten polizeilichen Ermittlungen zufolge durch Schläge mit einem Hammer getötet. Dringend tatverdächtig ist ihr Ex-Ehemann. Dieser mutmaßliche Femizid geschah mitten unter uns und bewegte auch die Mitglieder des Regionalen Runden Tischs Rhein-Westerwald (RRT) zutiefst.
Dieser besteht aus rund 60 Mitgliedern von hilfs- und fachbezogenen Dienstleistungen für Frauen und Kindern mit Gewalterfahrungen aus dem Westerwaldkreis sowie den Landkreisen Altenkirchen und Neuwied. Bei der jüngsten Sitzung waren sie sich mit Blick auf die erschreckende Tat einig: Fakten rund um das Thema Femizid sind in Deutschland zu wenig bekannt und es besteht dringende Notwendigkeit, diese stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken.
Der Kreisvorstand der FDP Westerwald hat am 22. Juli 2026 einstimmig Forderungen zur geplanten gesetzlichen Kapitalrente beschlossen. Sie soll die bestehende gesetzliche Rente um eine zusätzliche, am Kapitalmarkt finanzierte Vorsorge ergänzen, sie aber nicht ersetzen. Auf Antrag des stellvertretenden Kreisvorsitzenden Patrick Häbel fordert der Verband eine weltweit gestreute Geldanlage, eine Kostenobergrenze von 0,5 Prozent pro Jahr, persönliche Rentenkonten und die Vererbbarkeit des angesparten Vermögens.
Die zusätzlichen Beiträge sollen überwiegend in Aktien von Unternehmen aus verschiedenen Ländern und Branchen fließen. Die breite Streuung soll das Risiko verringern. Staatsanleihen, politisch ausgewählte Projekte oder die Finanzierung öffentlicher Haushalte sollen dagegen nicht zum Schwerpunkt der Anlage werden.
Kingdom Honey SDN BHD ruft "Royal Honey - The Ultimate Power Source" auch aus Rheinland-Pfalz zurück. Grund: Das Produkt enthält die nicht deklarierten Arzneimittel Sildenafil und Paracetamol. Bei Sildenafil handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel zur Behandlung von Erektionsstörungen, in Lebensmitteln ist es nicht zugelassen. Aufgrund von Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder Nebenwirkungen ist Sildenafil nur unter ärztlicher Aufsicht einzunehmen. Bei Paracetamol handelt es sich um Arzneimittel zur Schmerzlinderung und Fiebersenkung. Auch dieses ist in Lebensmitteln nicht zugelassen. Betroffen von diesem Rückruf sind die 12x20-Gramm-Packungen mit der Kennzeichnung EAN: 9 555755 800036. Die Vertriebswege sind nicht bekannt. Es wird jedoch von einem bundesweiten Vertrieb ausgegangen.
Free & Easy ruft ein 5-teiliges Knetset in verschiedenen Varianten auch aus dem rheinland-pfälzischen Handel zurück. Grund: Das Produkt enthält ein Gemisch der Konservierungsstoffe Methylisothiazolinon (MI) und Methylchloroisothiazolinon (MCI) in einer Konzentration, die den gesetzlichen Grenzwert überschreitet. Hautkontakt mit Produkten, die MCI und MI enthalten, kann bei sensibilisierten Personen allergische Reaktionen wie Kontaktdermatitis hervorrufen. Betroffen von diesem Rückruf sind die Packungen mit der Chargennummer 503037, mit der Action-Artikelnummer 3202336 und mit den EAN-Codes 8720573841573 und 8720573952385. (LUA)
Eine Woche voller Abenteuer und Gemeinschaft
Westerburg / Emmerichenhain (shg) Hinter den „Ferienhelden“ liegt eine vollgepackte Woche: Bei den Sommerferienspielen der Evangelischen Kirchengemeinden erlebten insgesamt 42 Grundschulkinder in Westerburg und in Emmerichenhain eine gemeinsame Zeit voller Aktionen, Ausflüge und dem Schließen neuer Freundschaften. In Westerburg drehte sich inhaltlich alles um die biblische Geschichte von Rut, einer mutigen Frau, die ihren eigenen Weg geht. In Emmerichenhain standen die Geschichten von David, Jonathan und Saul im Mittelpunkt, in denen es um Freundschaft, Mut und Vergebung ging. An beiden Orten brachten die Teams die Erzählungen morgens als kurzes Theaterstück auf die Bühne, bevor die Kinder die Themen in kreativen und spielerischen Aktionen vertiefen konnten.
Weiterlesen ...Im Insolvenzverfahren des Vereins Familienferiendorf Hübingen e.V. haben das PLUTA Team und der Vorstand gemeinsam mit den Unterstützern ein wichtiges Etappenziel für die Sanierung erreicht. Die erforderliche Summe von 350.000 Euro für das Rettungskapital wurde erfolgreich eingeworben. Die entsprechende Frist ist inzwischen abgelaufen. Das Geld soll als Planzahlungen für die Insolvenzgläubiger und als Liquiditätsüberbrückung verwendet werden, damit das Familiendorf über die umsatzschwächeren Wintermonate kommt.
Insolvenzverwalter Philip Konen von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH sagt: „Das Familienferiendorf hat genug Geld eingesammelt und sein Ziel voll erreicht. Damit können wir nun den Insolvenzplan finalisieren und zeitnah beim Amtsgericht einreichen.“
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