Koblenz: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im Fall krimineller Vereinigung
Westerwaldkreis: Johanniter spenden Schutzanzüge für obdachlose Menschen
Koblenz: Zoll warnt vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland
Nach der Revision gegen ein Urteil des Koblenzer Landgerichts, hat der Bundesgerichtshof die Urteile gegen drei Angeklagte wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung im Wesentlichen bestätigt. Die Strafen liegen zwischen einem Jahr und drei Monaten sowie zwei Jahren und neun Monaten Haft. Die Vollstreckung der Strafen gegen zwei Angeklagte wurde zur Bewährung ausgesetzt. Aufgrund geänderter Rechtsprechung wurden die Schuldsprüche in einem Punkt leicht angepasst: Die Angeklagten sind nun jeweils nur in einem Fall der Mitgliedschaft schuldig, was die Strafhöhe jedoch nicht verändert.
Der Johanniterorden hat 15 hochwertige Schutzanzüge an das Housing-First-Projekt im Westerwaldkreis gespendet. Die multifunktionalen Anzüge dienen gleichzeitig als Schlafsack, Jacke, Schutz für die Beine und Rucksack. Sie sollen vor allem Menschen schützen, die derzeit keine Wohnung haben und im Freien oder in unbeheizten Unterkünften übernachten müssen. Housing First bietet den Betroffenen Wohnungen an, ohne vorherige Bedingungen, um ihnen eine stabile Lebensgrundlage zu geben. Im Kreis nehmen sechs von zehn Verbandsgemeinden an dem Programm teil.
Zum Jahreswechsel warnt der Zoll Koblenz vor nicht zugelassenem Feuerwerk, das im Ausland oder online angeboten wird. Alle in Deutschland verkauften Produkte müssen das CE-Zeichen tragen. Nicht konforme Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen verursachen. Allein 2024 wurden über sieben Tonnen illegaler Pyrotechnik sichergestellt. Der Zoll appelliert, nur geprüfte Produkte zu nutzen und auf illegales Feuerwerk zu verzichten. Für bestimmte Feuerwerkskategorien ist zudem eine behördliche Erlaubnis erforderlich.
Koblenz (ots)
In der Nacht vom 25. auf den 26.12.2025 um ca. 03:45 Uhr sollte ein BMW X5 in der Koblenzer Innenstadt einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Anstatt auf die Anhaltesignale zu reagieren, beschleunigte der 26-Jährige Fahrer sein Fahrzeug stark und versuchte sich der Kontrolle zu entziehen. Die anschließende Verfolgungsfahrt zog sich über die Pfaffendorfer Brücke auf die B42, durch den Stadtteil Pfaffendorf bis das flüchtige Fahrzeug schließlich auf Grund überhöhter Geschwindigkeit verunfallte und in der Emser Straße mit einem Baum kollidierte. Alle Insassen des vollbesetzten PKW setzten ihre Flucht zu Fuß fort und entfernten sich getrennt voneinander vom Fahrzeug. Die Verfolgung des Fahrzeugführers erstreckte sich über Gärten und Privatgrundstücke ehe er durch die Polizei gestellt und fixiert wurde. Bei der Flucht verletzte sich der Fahrzeugführer und musste anschließend in ein Krankenhaus verbracht werden. Zwei weitere Insassen des Fahrzeuges konnten im Nachgang ebenfalls in Pfaffendorf durch die Verstärkungskräfte der Polizei angetroffen und kontrolliert werden. Beim Fahrzeugführer ergaben sich Anzeichen auf eine Fahruntüchtigkeit, sodass eine Blutprobe entnommen wurde. Außerdem war er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Nach aktuellen Ermittlungsstand gibt es keine Hinweise auf mögliche Gefährdungen unbeteiligter Verkehrsteilnehmer im Laufe der Verfolgungsfahrt. (Polizei Koblenz)
Tatzeit: 25.12.2025, 06:07 Uhr Hergang: Durch die Rettungsleitstelle in Montabaur wurde die Polizei in Hachenburg darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Freiwillige Feuerwehr der VGV Hachenburg, Ortsgruppe Hattert, mit starken Kräften bei der Bekämpfung eines Brandes in einem Einfamilienhaus eingesetzt ist. Es wären aber keine Personen mehr im Anwesen.
Nach Beendigung der Löschmaßnahmen konnte festgestellt werden, dass der Brand aus bisher ungeklärter Ursache im OG des Hauses ausgebrochen war. Zwei Bewohner wurden durch Rauchgasintoxikation leicht und ein Bewohner schwer verletzt. Sie wurden in das Krankenhaus eingeliefert.
Das Haus ist momentan nicht mehr bewohnbar.
Der Sachschaden ist erheblich und kann erst nach endgültiger Begehung geschätzt werden. (Polizei Montabaur)
Mainz (ots)
Nur noch wenige Tage bis Silvester. Aus diesem Anlass gibt das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) wichtige Hinweise zum sicheren Umgang mit Feuerwerk, um Verletzungen und Unfälle rund um den Jahreswechsel zu vermeiden.
Sicherheit beim Abbrennen von Feuerwerk
Beachten Sie stets die Gebrauchsanleitung Ihres Silvesterfeuerwerks. Zünden Sie Feuerwerkskörper nur auf ebenem Untergrund und sorgen Sie für einen stabilen Stand. Für Raketen sollten geeignete Abschussvorrichtungen verwendet werden - ein Getränkekasten ist deutlich sicherer als einzelne, lose Flaschen. Halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Personen, Gebäuden, Fahrzeugen und Tieren. Achten Sie außerdem darauf, dass sich keine Hindernisse wie Bäume oder Balkone in der Flugbahn befinden. Beim Anzünden dürfen sich keine Körperteile über dem Feuerwerkskörper befinden. Feuerwerk der Kategorie F2 ist ausschließlich im Freien erlaubt.
Nachhaltiges Neubaugebiet „Am Sonnenbach“ in Selters ist fast ausverkauft
Inzwischen sind nur noch zwei Grundstücke für Einfamilienhäuser im Selterser Neubaugebiet „Am Sonnenbach“ zu haben. Aber die Verkaufszahlen sahen zeitweise ganz anders aus.
Anfang 2023 war das Interesse an den Bauplätzen zunächst enorm – noch bevor die ersten Bagger anrückten. Rund 175 Familien bekundeten ernsthaftes Interesse an einem Grundstück. Bei zwei Informationsveranstaltungen in der Festhalle informierten sich die Besucher über das nachhaltige Energiekonzept mit Kalter Nahwärme.
Große Freude bei Wäller Helfen e. V.: Das Projekt „Wäller Wunschwichtel“ erhält eine Förderung in Höhe von 10.000 Euro durch die G. und I. Leifheit Stiftung aus Nassau. Die Stiftung engagiert sich seit vielen Jahren in den Bereichen Soziales, Bildung, Kultur, medizinische Forschung und deutsche Geschichte und setzt damit das soziale Vermächtnis ihres Gründers Günter Leifheit fort.
Bereits als Unternehmer hatte Günter Leifheit ein besonderes Gespür für die Bedürfnisse seiner Mitmenschen. Er fühlte sich dem Wohlergehen seiner Mitarbeitenden verpflichtet und half dort, wo Unterstützung benötigt wurde. Dieser Gedanke lebt bis heute in der Arbeit der Stiftung weiter, die zahlreiche soziale Projekte unterstützt und insbesondere in Nassau und Umgebung mit dem Netzwerk „Sozialkompass“ nachhaltige Strukturen geschaffen hat.
Weiterlesen ...Vom 27. Juli bis voraussichtlich 4. September wird zur Verkehrssicherung im Rahmen anstehender Arbeiten die K 82 am Bahnübergang Staudt voll gesperrt. Die Umleitung verläuft über die K 145 Richtung Wirges, K 142 „Steinerne Brücke“, L 300 bis zum Knoten K 82 und umgekehrt.
Dörnberg (ots)
Am Montag, 20. Juli, befuhr ein 20-jähriger Mann aus dem Rheingau-Taunus-Kreis gegen 14:25 Uhr mit seinem Motorrad die Bundesstraße 417 von Holzappel in Richtung Laurenburg. Auf der kurvenreichen Strecke verlor der Mann in einer Linkskurve, vermutlich aufgrund zu hoher Geschwindigkeit, die Kontrolle über sein Motorrad, kam nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte letztlich mit einem Felshang. Hierbei erlitt der 20-Jährige schwere Verletzungen und wurde durch den Rettungsdienst in eine Wiesbadener Klinik verbracht. Besonders bitter: der junge Mann hatte erst wenige Stunden zuvor seine Motorrad-Fahrerlaubnis erhalten. (Polizei Montabaur)
Viele Betzdorfer haben in den vergangenen Tagen sehnsüchtig zum Biergarten an der Stadthalle geblickt. Wie schön wäre es, dort einen lauen Sommerabend an der Heller zu verbringen und dabei mediterranes Flair zu genießen. Am Freitag, 1. August, wird dieser Wunsch Wirklichkeit: Florian Schneider lädt erstmals zu einer „Spanischen Nacht“ in den Biergarten der Stadthalle ein.
Weiterlesen ...Die Jütro Tiefkühlkost GmbH ruft "„Freshona Bio Beerenmischung erntefrisch tiefgefroren" auch aus den rheinland-pfälzischen Lidl-Filialen zurück. Grund: Es wurden Noroviren nachgewiesen. Eine Norovirus-Erkrankung äußert sich meist innerhalb von 10 bis 50 Stunden nach der Infektion plötzlich mit heftigem Durchfall und schwallartigem Erbrechen, gelegentlich auch Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach wenigen Tagen wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder und ältere Menschen können durch einen Flüssigkeitsmangel aufgrund der starken Brechdurchfälle schwerere Krankheitsverläufe mit ausgeprägtem Schwächegefühl und Schwindel entwickeln. Betroffen von diesem Rückruf ist die 300-Gramm-Packung mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 17.04.2028 und 18.04.2028 sowie mit den Chargennummern L180426H3, L180426L3, L190426L3 und L190426N3. (LUA)