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Die Stadt Limburg ist bemüht, die Belastung durch die Luftschadstoffe zu reduzieren. Hierbei geht es vor allem um Stickstoffdioxid, der zulässige Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (Jahresmittelwert) wird an verschiedenen Messstellen in der Innenstadt noch deutlich überschritten. Neue Ladestationen für E-Fahrzeuge in den Ortsteilen und bessere Bedingungen für den Radverkehr sollen weitere Verbesserungen bringen. „Verbesserungen zu erreichen ist nicht einfach, denn damit verbundene Änderungen bedürfen einer langen Vorbereitung und wenn wir auf Fördergelder hoffen, dann müssen die notwendigen Verfahren durchlaufen werden“, macht Bürgermeister Dr. Marius Hahn deutlich. Doch es geht vorwärts. Der Magistrat hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, einen Antrag auf Förderung eines Radverkehrskonzepts zu stellen. Gleichzeitig nahm der Magistrat Vorschläge für Ladestation-Standorte in allen Stadtteilen zur Kenntnis und leitete sie an die Ortsbeiräte weiter.

Wegraine als Lebens- und Rückzugsraum
Wegraine sind typische Rückzugsorte für allerlei Arten: für Wildbienen oder Schmetterlinge, denen anderswo die Blüten fehlen, für Wiesenpflanzen auf der Flucht vor zu viel Dünger, für Insekten, die in abgestorbenen Pflanzenstengeln überwintern, aber auch für Feldhasen, die diese als Deckung nutzen. Je mehr Leben im Wegrand ist, umso mehr gibt es ein Gleichgewicht zwischen den Arten, was sich wiederum auf die Bestände von Schädlingen in den benachbarten Nutzflächen regulierend auswirkt.

Die Naturschutzbehörde des Westerwaldkreises appelliert daher an Landwirte und die Ortsgemeinden, die bunten Wegränder als Lebensraum für unsere vielfältigen Arten zu belassen. In der Zeit von Oktober bis Februar eines jeden Jahres bieten sich optimale Termine für Pflegearbeiten, auch im Einklang mit den Vorgaben des Naturschutzrechts an.

Die siebte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz bringt Gaststättenbetreiber in ein Dilemma: Einerseits sollen sie die Kontaktdaten sämtlicher Gäste erfassen und für einen Monat nach dem Besuch des Gastes aufbewahren. Andererseits müssen natürlich auch hierbei die Grundsätze des Datenschutzes beachtet werden. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, hier einige praktische Hinweise:

„Die Umsetzung komplexer, aber auch wichtiger Hygienemaßnahmen kann nicht über Nacht erfolgen“, erklärt Fabian Göttlich, Geschäftsführer Interessenvertretung der IHK Koblenz, mit Blick auf die achte Corona-Bekämpfungsverordnung. „Nach neun Wochen teilweiser oder gänzlicher Schließung sind die Hygienevorschriften binnen 24 Stunden für die Betriebe kaum umsetzbar. Das muss beim nächsten Lockerungsschritt zum 10. Juni für Thermen, Hallenbäder, Saunen besser geregelt werden“.

Unternehmen aus Rheinland-Pfalz, die neue Produkte, Produktionsprozesse, technologieorientierte Dienstleistungen oder anspruchsvolle IT-Vorhaben für technische Anwendungen in Forschungs- und Entwicklungsprojekten entwickelt haben und damit Erfolge erzielen konnten, sind wieder dazu aufgerufen, sich bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) für die SUCCESS-Technologieprämien zu bewerben. Besonders zukunftsweisende Ideen und innovative Produkte werden im Oktober 2020 mit Einzelprämien von bis zu 15.000 Euro gewürdigt und der Öffentlichkeit vorgestellt. Zudem wird in diesem Jahr eine ebenfalls mit 15.000 Euro dotierte Sonderprämie zum Thema „Additive Fertigung“ vergeben.
Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme am Wettbewerb „SUCCESS 2020“ endet am 31. Juli 2020. Ihre Bewerbung reichen Sie bitte direkt bei der ISB ein, die Bewerbungsunterlagen sind auf der Internetseite der ISB abrufbar unter www.isb.rlp.de. (Quelle IHK Koblenz)