Service & Lebenshilfe – Ihre Unterstützung bei Radio Westerwald
In unserem Bereich „Service und Lebenshilfe“ bieten wir Ihnen nützliche Informationen, Tipps und Unterstützung zu Themen, die den Alltag erleichtern. Von Gesundheit und Notfalltipps bis zu wichtigen Telefonnummern und allgemeinen Lebenshilfe-Themen – Radio Westerwald sorgt dafür, dass Sie immer gut informiert sind, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie nach wichtigen Kontaktadressen suchen oder praktische Hinweise für den Alltag benötigen, hier finden Sie die Hilfe, die Sie suchen.
Private und öffentliche Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt 20 und mehr Mitarbeiter beschäftigen, sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wird diese Vorgabe nicht erreicht, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.
Damit überprüft werden kann, ob die Beschäftigungsquote im Kalenderjahr 2022 erfüllt war, müssen die betroffenen Arbeitgeber bis spätestens 31. März der jeweiligen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Das geht am schnellsten auf elektronischem Weg – mit einer kostenfreien Software. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung; sie kann zudem unter „Service“ als CD-ROM bestellt werden. Mit der Software lässt sich auch die Ausgleichsabgabe berechnen.
Die Beschäftigungspflicht gilt auch für Unternehmen, die von Kurzarbeit betroffen waren.
Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer wählen Arbeitgeber die kostenlose Servicenummer 0800 4 5555 20. (Quelle Arbeitsagentur Montabaur)
Arbeitgeber sind ab Anfang Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.
Für Kundinnen und Kunden der Agenturen und Jobcenter gilt diese Neuerung ab dem 1. Januar 2023 allerdings nicht. Sie müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Rheinland-Pfalz unterstützen die gesundheitsbezogene Selbsthilfe 2022 mit über drei Millionen Euro
Über drei Millionen Euro stellten die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) den Selbsthilfeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz bei der pauschalen Förderung im Jahr 2022 zur Verfügung. Insgesamt erhielten vier Selbsthilfekontaktstellen, 27 Selbsthilfeorganisationen und rund 440 Selbsthilfegruppen finanzielle Unterstützung. Sie sichert die Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, beispielsweise für Büroausstattung, Telekommunikation und Raumkosten. Zusätzlich flossen weitere Fördermittel im Rahmen der kassenindividuellen Förderung an die Selbsthilfe. Die Selbsthilfekontaktstellen im Land dienen als Anlaufpunkte für Selbsthilfegruppen und ihre Mitglieder. Sie unterstützen unter anderem bei der Beantragung der Fördermittel.
Limburg ist Kooperationspartner eines Programms des Europäischen Sozialfonds, mit dem Personen unterstützt werden sollen, die am stärksten benachteiligt und besonders von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind. Das teilte Limburgs 1. Stadtrat Michael Stanke der Stadtverordnetenversammlung mit.
Um die Aufnahme in das Programm mit entsprechender Förderung hatte sich der Caritasverband in diesem Jahr gemeinsam mit dem Landkreis Limburg-Weilburg und der Stadt Limburg als gleichberechtigten Kooperationspartnern beworben. Unter der Projektbezeichnung „Solidarität mit obdachlosen Menschen“ wurde das Interessenbekundungsverfahren des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im vergangenen Sommer erfolgreich durchlaufen.
„Impfung ist die effektivste Schutzmaßnahme gegen Grippe“
Das Gesundheitsamt bietet den Bürgerinnen und Bürgern des Westerwaldkreises weiterhin die Möglichkeit sich gegen Grippe und auch gegen das Coronavirus impfen zu lassen.
Die Grippewelle ist bereits in vollem Gange, derzeit wird eine hohe Anzahl an Grippefällen verzeichnet. Üblicherweise sind die meisten Fälle zu Beginn des Jahres zu erwarten, so dass eine Impfung noch durchaus sinnvoll ist.
Nach einer erfolgten Grippe-Impfung dauert es circa 10 bis 14 Tage um einen ausreichenden Schutz aufzubauen. Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sollten sich folgende Personengruppen gegen Grippe impfen lassen: