Zur Unfallzeit befuhr ein 23 - jähriger Mann aus der Gemeinde Weilmünster mit einem Pkw Skoda Fabia die Bundesstraße 8, aus Richtung Niederselters kommend, in Fahrtrichtung Oberbrechen. Zwischen den beiden Ortschaften geriet er aus bislang unbekannter Ursache auf die Gegenfahrspur, wo er frontal mit dem entgegenkommenden Pkw Mercedes C-Klasse eines 31 - jährigen Mann aus der Gemeinde Selters kollidierte. Eines der beteiligten Fahrzeuge geriet infolge des Unfalls in Brand und musste durch die sofort verständigte Feuerwehr gelöscht werden. Der Fahrer des Skoda wurde schwer verletzt mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus verbracht. Auch dessen Beifahrer wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus eingeliefert. Die Insassen des beteiligten Mercedes, ein 31 - jähriger Mann und ein 5 - jähriges Kind, wurden glücklicherweise nur leicht verletzt und konnten nach ambulanter Behandlung das Krankenhaus wieder verlassen.
Die Bundesstraße musste für die Dauer der Unfallaufnahme voll gesperrt werden. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 20.000 EUR geschätzt. (Quelle Polizei Limburg)
Angepasste Tarife gelten ab dem 1. November – Mehrwertsteuersenkung wird weitergegeben
KOBLENZ. Die Bundesregierung hat bekanntlich zwei neue Umlagen eingeführt, die zur Sicherstellung der Erdgasversorgung in Deutschland beitragen sollen: die Gasspeicher- und die Gasbeschaffungsumlage. Außerdem steigt die Bilanzierungsumlage. Diese Umlagen reicht die Energieversorgung Mittelrhein (evm) eins zu eins an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Aus diesem Grund ändern sich die Erdgastarife der evm. „Diese Preisänderung greift erst zum 1. November und damit einen Monat später als bei nahezu allen anderen Anbietern. Um unsere Kunden in dieser schwierigen Lage zumindest etwas zu entlasten, übernehmen wir die Oktober-Umlage für sie“, erklärt evm-Unternehmenssprecher Christian Schröder.
Mit der Gasspeicher- und der Gasbeschaffungsumlage will die Bundesregierung die erheblichen Mehrkosten solidarisch auf alle umlegen, die mit Erdgas versorgt werden. Auf der anderen Seite will sie die Kostenbelastungen durch eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19 auf 7 Prozent abfedern. Durch diese Reduzierung fällt die umlagenbedingte Erhöhung der Gastarife bei der evm deutlich geringer aus. Im Bereich der Grundversorgung (Tarif Normalgas) bedeutet dies konkret: Der Arbeitspreis steigt zum 1. November brutto von derzeit 14,90 Cent auf 16,66 Cent pro Kilowattstunde, also um rund zwölf Prozent. Christian Schröder betont: „Darin sind lediglich die neuen Gasumlagen sowie die bundesweite Erhöhung der Bilanzierungsumlage enthalten. Die Senkung der Mehrwertsteuer gibt die evm selbstverständlich zum 1. Oktober an ihre Kunden weiter.
Über die Preisanpassung informiert die evm ihre Kunden in einem Brief, der in diesen Tagen verschickt wird. Darin sind die Änderungen detailliert erläutert. Außerdem ist darin die neue Höhe des monatlichen Abschlags aufgeführt, der erstmals zum 1. November greift. (Quelle evm)
Altenkirchen (Westerwald) (ots)
Am Morgen des 15.09.2022 gegen 00:40 Uhr kam es in der Parkstraße in Altenkirchen zu einem Brand in einem Mehrfamilienhaus. Die Freiwillige Feuerwehren Altenkirchen und umliegender Gemeinden waren mit starken Kräften im Einsatz und konnten den Brand unter Kontrolle bringen. Die weiteren Maßnahmen werden noch bis in den Tag andauern.
Drei anwesende Bewohner des Hauses konnten aus dem Gebäude gerettet werden. Sie wurden mit teils schweren Verletzungen in Krankenhäuser - teilweise auch in Spezialkliniken - verbracht.
Das zweistöckige Mehrfamilienhaus wurde durch den Brand vollständig zerstört und es entstand ein hoher, sechsstelliger Sachschaden. Durch die Kriminalpolizei wurden die Ermittlungen zu der Brandursache aufgenommen. (Quelle Polizei Montabaur)
Montabaur (ots)
Montabaur - Ein 30jähriger Mann aus der VG Montabaur befährt bei starkem Regen mit seinem Fahrrad die L313 von Montabaur kommend in Fahrtrichtung Wirzenborn. Ein 63jähriger Mann, ebenfalls aus der VG Montabaur, fährt mit seinem PKW hinter dem Radfahrer. Beim Überholvorgang kollidierte er mit dem rechten Außenspiegel mit dem Lenker des Fahrrades, wodurch der Radfahrer zu Fall kam und sich verletzte. Der Radfahrer trug keinen Helm, wodurch er sich Kopfverletzungen zuzog und ins Krankenhaus verbracht werden musste. (Quelle Polizei Montabaur)
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.