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Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
Wirges (ots)
Heute Nachmittag kam es gegen 16:05 Uhr zu einem Verkehrsunfall mit zwei Beteiligten Fahrzeugen auf der BAB 48 im Bereich des Dernbacher Dreiecks in Fahrtrichtung Frankfurt. Zum Unfallzeitpunkt herrschte dort stockender Verkehr. Der Fahrer eines PKW schätzte die Situation falsch ein und fuhr, vermutlich aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit, einem Fahrzeuggespann, bestehend aus PKW und Anhänger, hinten auf. Hierdurch wurden zwei Insassen in dem Gespann leicht verletzt. An allen Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden. Die Überleitung der BAB 48 auf die BAB 3 in Fahrtrichtung Frankfurt musste für die Dauer der Unfallaufnahme und Bergungsarbeiten voll gesperrt werden. Im Einsatz waren neben dem Rettungsdienst und der Freiwilligen Feuerwehr Ransbach-Baumbach auch die Polizeiautobahnstation Montabaur. (Polizei Montabaur)
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Limburg: Stadt legt Widerspruch gegen FOC-Erweiterung ein
Pottum/Stahlhofen: Kreisstraße 54 am Wiesensee wird saniert
Bannberscheid: 60 neue Bauplätze im Neubaugebiet Am Heidchen
Die Stadt Limburg hat Widerspruch gegen die Baugenehmigung für die Erweiterung des Factory-Outlet-Centers in Montabaur eingelegt. Der Magistrat stimmte dem Schritt einstimmig zu. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hatte die Baugenehmigung im Februar erteilt. Geplant ist, die Verkaufsfläche von bisher rund 10.000 Quadratmetern um weitere rund 9.800 Quadratmeter zu vergrößern. Limburg sieht darin eine mögliche Belastung für den örtlichen Handel und die Innenstadt. Bürgermeister Hahn fordert auch andere betroffene Kommunen auf, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.
Die Kreisstraße 54 zwischen Pottum und Stahlhofen am Wiesensee wird auf einer Länge von rund 1,2 Kilometern saniert. Die Bauarbeiten haben planmäßig begonnen und sollen bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Während der Arbeiten kommt es zu Veränderungen bei den Verkehrsflüssen. Die laufende Schlammumlagerung im Wiesensee wird durch die Sanierung nicht beeinträchtigt. Die Maßnahme betrifft damit die Straße, nicht die laufenden Arbeiten im See. Verkehrsteilnehmer müssen sich im Bereich der Strecke auf veränderte Verkehrsbedingungen einstellen.
In Bannberscheid hat die Erschließung des Neubaugebiets Am Heidchen begonnen. Auf einer Fläche von rund 5,4 Hektar entstehen insgesamt 60 Bauplätze. Die Grundstücke sind zwischen rund 480 und 720 Quadratmeter groß. Die Ortsgemeinde besitzt 35 der Bauplätze und bietet diese für 150 Euro je Quadratmeter an. Bewerbungen für die gemeindeeigenen Grundstücke sind noch bis Ende Oktober möglich. Die Vergabe soll nach einem Punktesystem erfolgen und ist für Dezember vorgesehen.
Die Stadt Limburg hat Widerspruch gegen die Baugenehmigung für die Erweiterung des FOC in Montabaur eingelegt. Der Magistrat sieht mögliche Auswirkungen auf den örtlichen Handel und die Innenstadt.
Der Magistrat der Stadt Limburg hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, gegen die erteilte Baugenehmigung zur Erweiterung des Factory-Outlet-Centers (FOC) in Montabaur Widerspruch einzulegen. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hatte die Baugenehmigung im Februar dieses Jahres erteilt. Vorgesehen ist, die bisherige Verkaufsfläche von rund 10.000 Quadratmetern um weitere rund 9.800 Quadratmeter zu vergrößern.
„Wir haben fristwahrend Widerspruch gegen die Baugenehmigung eingelegt und setzen damit ein klares Zeichen für den heimischen Handel und unsere Innenstädte. Die Erweiterung des FOC stellt aus unserer Sicht eine erhebliche Belastung für den Handel und die ansässigen Geschäftsbetriebe in der Region dar. Der Handel trägt maßgeblich zur Belebung und Attraktivität unserer Innenstädte bei. Das gilt es zu bewahren“, erklärt Bürgermeister Dr. Marius Hahn.
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Kreis Altenkirchen: Kunden nach Sanierungsverfahren der Autohaus-Gruppe Wahl verunsichert
Westerwaldkreis: Lütkefedder als neuer Landrat vereidigt
Rheinland-Pfalz: Sommerferien bringen weniger Staus auf Autobahnen
Nach dem Sanierungsverfahren der Siegener Autohaus-Gruppe Wahl sorgen bereits geleistete Anzahlungen auch bei vielen Kunden im Westerwald für Unsicherheit. Betroffen sind auch Autohäuser in Betzdorf, Montabaur und Koblenz. Eine allgemeingültige Aussage zu den Ansprüchen der Kunden kann die Unternehmensgruppe derzeit nicht treffen. Entscheidend ist unter anderem, ob ein Fahrzeug bereits geliefert wurde oder noch aussteht. Auch die rechtliche Einordnung der jeweiligen Zahlung spielt eine Rolle. Die Wahl-Gruppe befindet sich mit 6 operativen Gesellschaften in einem Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung.
Im Westerwaldkreis ist Klaus Lütkefedder offiziell zum neuen Landrat ernannt und vereidigt worden. Er folgt auf Achim Schwickert, der nach 17 Jahren als Landrat in das Innenministerium von Rheinland-Pfalz gewechselt ist. Lütkefedder war zuvor 17 Jahre Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wallmerod. Bei seiner ersten Rede als Landrat kündigte er an, viel im Westerwald unterwegs sein zu wollen. Er will unter anderem Gemeinden, Schulen und Feuerwehren besuchen und sich vor Ort ein Bild machen. Seine Ernennungsurkunde gilt für acht Jahre. Schwickert wurde bei der Sitzung des Kreistags für seine langjährige Arbeit gewürdigt.
Auf den Autobahnen in Rheinland-Pfalz hat es während der Sommerferien weniger Staus gegeben als im Vorjahr. Der ADAC registrierte insgesamt rund 4.500 Kilometer Stau und etwa 2.800 einzelne Staus. Im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres waren es noch knapp 5.000 Kilometer. Besonders stark belastet war die A61 mit rund 2.100 Staukilometern. Es folgten die A65 mit rund 700 und die A3 mit rund 360 Kilometern. Der längste Stau wurde auf der A3 zwischen Bad Honnef, Linz und Idstein mit 24 Kilometern registriert.
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Bellingen: Feuerwehr sichert verunglücktes Auto im Graben
Hachenburg: Kreisverkehr am Burggarten wird abgelehnt
Rheinland-Pfalz: Tourismus wächst weiter
Bei Bellingen ist ein Autofahrer nach einem Unfall auf der K 8 verletzt worden. Der Wagen war zwischen Bellingen und Rotenhain frontal mit einem Baum zusammengestoßen und in einem Graben zum Stehen gekommen. Weil das Fahrzeug weiter abzurutschen drohte, wurde die Feuerwehr Langenhahn mit technischem Gerät nachalarmiert. Die Einsatzkräfte sicherten den Wagen gegen weiteres Abrutschen und ermöglichten dem Rettungsdienst die Versorgung des Fahrers. Der Mann wurde anschließend in ein Krankenhaus gebracht. Nach ersten Erkenntnissen war zuvor ein Wildtier mit dem Auto kollidiert und bei dem Zusammenstoß gestorben. Die K 8 blieb für rund zwei Stunden vollständig gesperrt.
In Hachenburg ist der geplante Kreisverkehr am Burggarten abgelehnt worden. Rund 60 Menschen hatten zuvor bei einer Kundgebung für den Erhalt des Burggartens und der alten Bäume demonstriert. Kritisiert wurde vor allem, dass die geplante Lösung aus Sicht der Initiatoren Barrierefreiheit und Radverkehr nicht ausreichend verbessert hätte. Nun sollen nach den Vorstellungen der Kritiker Alternativen geprüft werden. Diese sollen einen sicheren Fuß- und Radverkehr ermöglichen und gleichzeitig den historischen Burggarten erhalten.
Der Tourismus in Rheinland-Pfalz entwickelt sich nach Einschätzung der CDU-Landtagsfraktion positiv. Steigende Gästezahlen, mehr Übernachtungen und eine hohe Zufriedenheit der Besucher sprechen demnach für die Attraktivität des Landes. Gleichzeitig sollen touristische Angebote stärker miteinander verbunden und digital besser sichtbar gemacht werden. Nach Ansicht der CDU bleibt es wichtig, in Qualität, moderne Angebote und touristische Betriebe zu investieren.