Am Montag, 9. April 2018, ist es wieder soweit: Gegen 11 Uhr schlagen Smartphones und Handys im Westerwaldkreis Alarm. Die Voraussetzung: Die Nutzer haben sich bei dem Katastrophenwarnsystem angemeldet und können den neuerlichen Probealarm empfangen. Die Anmeldung und Nutzung des Systems ist kostenlos und freiwillig.
Seit September 2015 sendet der Westerwaldkreis im Katastrophen- oder Gefahrenfall offizielle Warnungen und Verhaltensinformationen kostenfrei und direkt auf das Mobiltelefon betroffener Bürgerinnen und Bürger. Die dafür eingesetzte Smartphone-App heißt KATWARN. Das Besondere daran: KATWARN sendet Warnungen ortsgenau, das heißt nur an die Menschen, die wirklich betroffen sind.
Im März ist die Zahl der arbeitslos gemeldeten Menschen in Rheinland-Pfalz deutlich zurückgegangen. Das teilten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler anlässlich der Bekanntgabe der aktuellen Arbeitsmarktzahlen mit. Danach waren im März in Rheinland-Pfalz 103.267 Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind rund 4.200 weniger als im Februar und rund 9.500 weniger als noch im Vorjahresmonat. Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 4,7 Prozent. Im März des Vorjahres lag sie bei 5,1 Prozent.
„Trotz der im Ländervergleich guten Situation auf dem Arbeitsmarkt in unserem Land hat die Unterstützung von Jugendlichen beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf für uns höchste Priorität. Diese Schwelle ist nicht nur von entscheidender Bedeutung für die berufliche Entwicklung junger Erwachsener, sondern auch für die Vermeidung von Arbeitslosigkeit und Armut sowie für die Fachkräftesicherung“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler gab in diesem Zusammenhang bekannt, das Arbeitsministerium habe im Zuge eines im Januar veröffentlichten Aufrufs nun 49 Projekte für eine Förderung ausgewählt: 31 „Jobfüxe“ werden die Schülerinnen und Schüler in rheinland-pfälzischen Schulen mit Bildungsgang „Berufsreife“ beim nahtlosen Übergang in Ausbildung unterstützend begleiten. Zusätzlich werden 18 „Jugendscouts“ sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte Jugendliche bei der beruflichen und sozialen Integration unterstützen.
Bätzing-Lichtenthäler: „In vielen Fällen ist die Unterstützung der Jobfüxe entscheidend für einen erfolgreichen Berufseinstieg. Die Jobfüxe erarbeiten zum Beispiel mit den Schülerinnen und Schülern berufsrelevante Informationen, führen Einzelfallberatungen durch, helfen bei der Suche nach Praktika und bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, trainieren Vorstellungsgespräche und unterstützen sie in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit bei der Suche nach Ausbildungsstellen. Sie sind dabei auch Ansprechpartner für die Betriebe und Kammern.“
Aufgabe der Jugendscouts sei es vor allem, im Sinne der aufsuchenden Arbeit Jugendliche ohne Schulabschluss, arbeitslose, leistungsschwache, psychisch belastete oder sonst schwer vermittelbare Jugendliche sowie Ausbildungsabbrecherinnen und Ausbildungsabbrecher unter 25 Jahren vor Ort zu erreichen und ihnen den Weg in für sie geeignete Aktivierungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote aufzuzeigen. Die Jugendlichen sollen während des gesamten Eingliederungsprozesses umfassend betreut werden, so Bätzing-Lichtenthäler.
Die Projekte starten ab dem 1. Juli 2018 und werden mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und mit bis zu 20 Prozent der pauschalierten Kosten aus arbeitsmarktpolitischen Landesmitteln finanziert.
Hachenburg (ots) - Am 26.03.18 erhielt der 64-jährige Geschädigte bei der Nutzung seines Laptops einen Warnhinweis angezeigt, der angeblich von der Firma Microsoft stamme. Demnach sei sein PC von Viren befallen und er solle eine Servicehotline anrufen. Dem kam der 64-Jährige nach und sollte dann, für die anstehende "Komplettreinigung" seines Computers, 199,- Euro überweisen. Nachdem der Geschädigte auch dies getan hatte, wurden heimlich weitere Programme, vermutlich Schadsoftware, auf den Laptop aufgespielt. Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um eine gängige Betrugsmasche.
Nach dem Mord an Gerd Michael Straten, dessen Leiche am vergangenen Freitag auf dem Hauptfriedhof in Koblenz, nahe des Pulverturms gefunden wurde, hat die Polizei am Nachmittag weitere Ermittlungsergebnisse bekanntgegeben. Mittlerweile bestätigte die Polizei dass der Obdachlose enthauptet wurde. Derzeit suchen in der eingerichteten SoKo "Hauptfriedhof" 35 Polizisten nach dem oder den Tätern. Die Koblenzer Polizei sucht weiterhin Zeugen der Tat die Angaben zu Kontaktpersonen machen können oder auffälige Feststellungen im Bereich des Hauptfriedhofes gemacht haben. Außerdem ist die Polizei an Hinweisen zu eventuellen Streitigkeiten zwischen dem Opfer und anderen Personen interessiert. Hinweise nimmt die Kriminaldirektion Koblenz oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.