Westerwald-Derby in der Oberliga Südwest: Die Reserve des TTC Zugbrücke Grenzau empfängt am Samstag (18. November) den TuS Weitefeld-Langenbach zum nächsten Heimspiel. Die Partie in der Zugbrückenhalle beginnt um 19 Uhr. Die Gäste reisen als klarer Favorit ins Brexbachtal an, dennoch wollen die Gastgeber versuchen, es dem TuS möglichst schwer zu machen.
Mit drei Siegen und drei Niederlagen ist Weitefeld-Langenbach in die neue Saison gestartet. Nach einem 6:9 in heimischer Halle gegen den bis heute ungeschlagenen TV Nassau (6:9) feierte der TuS schon am zweiten Spieltag bei der DJK Heusweiler das erste Erfolgserlebnis der neuen Saison (9:1). Es folgten Niederlagen bei der TSG Kaiserslautern II (6:9) und gegen den TSV Wackernheim (7:9) sowie Heimsiege gegen den TV Limbach (9:7) und den VfR Simmern (9:4).
KOBLENZ. Die Unternehmensgruppe Energieversorgung Mittelrhein (evm-Gruppe) ist von externen Fachleuten auf Herz und Nieren überprüft worden. Und nachdem rund 600 Fragen ausführlich beantwortet wurden und sich die Prüfer persönlich von Struktur, Fachkompetenz und Arbeitsweise überzeugt haben, hat es die Unternehmensführung jetzt schwarz auf weiß: Das technische Sicherheitsmanagement der evm-Gruppe erfüllt weiterhin uneingeschränkt alle Anforderungen.
Zertifikatsübergabe bei der evm-Gruppe (von links): Wolfgang Scheurer, Professor Peter Missal, Dr. Andreas Hoffknecht, Jürgen Zimmer, Heinz Flick, Wolfgang Kochhan, Marian Schmidt und Klaus-Horst Schnorr. Foto: evm
Mehr Platz für die Kleinsten! Den brauchen die Ortsgemeinden Gackenbach und Horbach und werden deshalb ihre gemeinsame Kindertagesstätte Buchfinkennest in Horbach erweitern. Der traditionelle Spatenstich gab den Startschuss für den Anbau, den sich die beiden Ortsgemeinden rund 520.000 Euro kosten lassen. „Das Buchfinkenland ist attraktiv für junge Familie. Wir haben seit mehreren Jahren hohe Geburtenraten“, freut sich Hans-Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister von Gackenbach und als solcher Vorsitzender des Kindergartenzweckverbandes. „Es stehen mehr als 20 Kinder auf der Warteliste. Die meisten sind zwei Jahre oder jünger. Bisher mussten wir da absagen“, ergänzt Kita-Leiterin Ellen Meuer, die auf die Kita-Erweiterung gedrungen und nun bei der Planung mitgearbeitet hat. Foto OG Gackenbach: Mit dem traditionellen Spatenstich fiel der Startschuss für den Erweiterungsbau an der Kita Buchfinkennest in Horbach. An den Spaten waren (v.l.) Christoph Büttner, Ortsbürgermeister von Horbach; Andree Stein, Erster Beigeordneter der VG Montabaur; Kita-Leiterin Ellen Meuer, Hans-Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister von Gackenbach: Architekt Björn Merzbach und Klaus Holl, Geschäftsführer der Baufirma Nink
Die Zahl der jungen Menschen, die eine duale Ausbildung absolvieren möchten, bleibt unverändert hoch. Die Betriebe haben deutlich mehr Lehrstellen angeboten. Zugleich wird es immer schwieriger, sie mit geeigneten Bewerbern zu besetzen: Diese Bilanz zieht die Agentur für Arbeit Montabaur für das Ausbildungsjahr, das am 1. Oktober 2016 begann und am 30. September 2017 endete. In diesen zwölf Monaten nahmen 2.495 Jugendliche mit Ausbildungswunsch die Vermittlung der Arbeitsagentur und der Jobcenter Westerwald und Rhein-Lahn in Anspruch. Das ist ein minimaler Rückgang um 3 Bewerber gegenüber 2015/16. Im selben Zeitraum meldeten die Betriebe 1.895 freie Ausbildungsstellen. Hier ist ein Anstieg von 76 zu verbuchen. Am Stichtag 30.09. waren lediglich 38 Personen unversorgt. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Minus von 16. Auf der anderen Seite standen 259 unbesetzte Lehrstellen; und dies bedeutet ein Plus von 135.
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.