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Ab dem 1. Oktober 2020 müssen alle Registrierkassen und elektronischen Kassensysteme bei Händlern und Dienstleistern mit einer „zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung“ (TSE) ausgestattet sein. Rheinland-Pfalz hat nun – wie auch Nordrhein-Westfalen und Hessen – eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2021 beschlossen. Voraussetzung: Die TSE ist bei einem Kassenfachhändler bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt und/oder der Einbau wurde verbindlich in Auftrag gegeben. (Quelle IHK Koblenz)

20200723 CaritasWerkstattenAuf dem Weg zurück zur Normalität
WESTERWALDKREIS/RHEIN-LAHN-KREIS. „Ich bin froh, dass ich endlich wieder arbeiten darf“, sagt Christoph Schneider sichtlich glücklich und widmet sich sofort wieder den kleinen Kartons, die vor ihm auf dem Tisch stehen. Gekonnt verpackt er Zapfhahnzähler und versieht jeden einzelnen mit einem Etikett. Schneider ist Beschäftigter in den Caritas-Werkstätten Westerwald-Rhein-Lahn und eigentlich am Standort in Montabaur tätig. Aktuell allerdings arbeitet er quasi im „Homeoffice“. Christoph Schneider lebt im Haus St. Marien, dem Caritas-Wohnheim für Menschen mit Behinderung in Höhr-Grenzhausen. Dort hat er im Moment auch seinen Arbeitsplatz - in einer extra eingerichteten Außen-Arbeitsgruppe der Caritas-Werkstätten. Den Bewohnern der Einrichtung, die sonst in den Werkstätten in Montabaur und Nauort tätig sind, wird so weiterhin die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht.