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Limburg (ots) - Bei einem Brand in einem Einfamilienhaus in Dorndorf ist gestern am frühen Abend einer ersten Schätzung zufolge ein Sachschaden in Höhe von rund 100.000 Euro entstanden. Menschen kamen bei dem Feuer glücklicherweise nicht zu Schaden. Gegen 17.45 Uhr wurde zunächst eine starke Rauchentwicklung in dem Gebäude bemerkt und die Feuerwehr verständigt. Die umliegenden freiwilligen Feuerwehren kamen zum Einsatz und bekämpften das Feuer. Ersten Ermittlungen zufolge ist der Brand offenbar im Bereich einer Küche im ersten Stock des Hauses ausgebrochen. Hinweise zur Brandursache liegen derzeit noch nicht vor. Dazu sind weitere Untersuchungen notwendig. Da das Haus vorübergehend unbewohnbar ist, verbrachten die Bewohner des Hauses die Nacht bei Angehörigen.

Koblenz (ots) - Am heutigen Vormittag, 12.03.2019, 09.35 Uhr, wurde die Koblenzer Polizei darüber in Kenntnis gesetzt, dass beim Finanzamt Koblenz per E-Mail eine Bombendrohung eingegangen ist. Die E-Mail ist unterschrieben mit "NationalSozialistischeOffensive" und wurde über einen E-Mal-Provider im Darknet versandt. Die Gruppierung versendet seit mehreren Monaten mit unterschiedlichen Absende-E-Mailadressen korrespondierende Droh-E-Mails an Behörden und Institutionen im Bundesgebiet, ohne das ein schädigendes Ereignis eintrat. Der Inhalt der E-Mails ähnelt sich jeweils im Sprachgebrauch. Aufgrund der Erkenntnislage nahm das LKA eine Bewertung vor, wonach in Bezug auf diese E-Mails, wie sie auch dem Finanzamt Koblenz zuging, der Eintritt eines schädigenden Ereignisses ausgeschlossen werden kann. Im Verlauf der polizeilichen Maßnahmen wurden mehrere Räume des Finanzamts durchsucht und der Publikumsverkehr vorübergehend eingestellt. Die Durchsuchungsmaßnahmen waren um 10.52 Uhr beendet. Es konnten keinerlei verdächtigte Gegenstände gefunden werden. Die Ermittlungen nach dem Verfasser dauern an.

Koblenz (ots) - Am Montag, 11.03.2019, 15.55 Uhr meldete sich ein Verkehrsteilnehmer bei der Polizei, der mit seinem Fahrzeug auf der BAB 61 zwischen Moseltalbrücke und dem Koblenzer Kreuz von einem anderen Fahrzeugführer ausgebremst und gefährdet wurde. Der Fahrer dieses Fahrzeuges klappte während dieses Vorfalls die Sonnenblende herunter, an der dann ein eingeschalteter LED-Leuchtbalken mit der Aufschrift: "Polizei - Einsatz", sichtbar wurde. Bei dem Fahrzeug handelte es sich um einen dunklen Mazda mit Düsseldorfer Kennzeichen. Dem Anrufer kam dieses Verhalten verdächtigt vor, verständigte, wie angeführt die Polizei und folgte dem vermeintlichen Polizeibeamten bis in die Koblenzer Innenstadt. Im Saarplatzkreisel wurde der Pkw von Polizeibeamten gesichtet. Der Düsseldorfer bog nun unvermittelt in die Baedecker Straße ab, fuhr rechts ran und flüchtete, zunächst unerkannt, zu Fuß. Als der Fahrzeugführer um 17.50 Uhr zu seinem Fahrzeug zurückkehrte, konnte eine Kontrolle der Person erfolgen. Hierbei stellte sich heraus, dass dieser nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Der Leuchtbalken an der Sonnenblende wurde sichergestellt. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.

Anfang des Jahres entfernten Arbeiter Bäume und Sträucher auf dem alten Friedhof auf dem Domplateau. Es war der Auftakt für die Neugestaltung des Areals. Nun hat der Magistrat zwei Aufträge vergeben: Der Auftrag für den Landschaftsbau umfasst rund 366.500 Euro, zudem wurde noch ein Auftrag über Planungsleistungen für Geländer und Toranlagen in Höhe von rund 25.000 Euro vergeben.

„Ein guter Anfang für die Fort- und Weiterentwicklung des Domplateaus sowie der städtischen Grünlagen ist mit der Vergabe der Aufträge nun gemacht“, zeigt sich Bürgermeister Dr. Marius Hahn überzeugt davon, dass durch die Arbeiten positive Akzente gesetzt werden. Mit den Arbeiten, die in diesem Monat beginnen sollen, soll der parkähnliche Charakter des alten Friedhofs stärker betont werden. Zudem soll der Bereich deutlich weniger Hindernisse für Personen aufweisen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Erreicht werden soll dies durch eine geänderte Wegeführung und durch Eingriffe in die Treppenanlagen. Damit wird das Areal zwar nicht behindertengerecht, jedoch behindertenfreundlich. Dazu wird die Treppe am Haupteingang verlängert, auf die Stufen im weiteren Verlauf des Wegs zur Michaelskapelle kann dann verzichtet werden. Die Treppe des Seitenaufgangs Richtung Domherrenfriedhof muss auch verlängert werden. Ein sogenannter Bypass wird Rollstuhlfahrern den Zugang zu dem Domherrenfriedhof ermöglichen.

Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Rock&Pop Rheinland-Pfalz unterstützt zukünftig die Auftritte junger Nachwuchs-Musikerinnen und -Musiker. Solo-Künstlerinnen und Künstler sowie Bands können sich für eine Förderung von bis zu 1.200 Euro bei der LAG bewerben. Das Kulturministerium macht die neue Auftrittsförderung für die Rock- und Pop-Musik durch einen jährlichen Landeszuschuss in Höhe von 25.000 Euro in den kommenden zwei Jahren möglich.

„Die Rock- und Pop-Musikszene in Rheinland-Pfalz hat sich in den letzten Jahren enorm entwickelt. Viele junge, exzellente Talente konnten sich bereits in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus etablieren. Wir möchten die Nachwuchs-Musikerinnen und –Musiker stärker unterstützen, ihren eigenen, künstlerischen Weg zu gehen. Die Auftrittsförderung ist hier ein ideales Instrument, den Start einer musikalischen Karriere sinnvoll zu unterstützen“, so Kulturminister Konrad Wolf.

Ein Pflegestützpunkt ist eine wohnortnahe Beratungsstelle für Pflegebedürftige oder deren Angehörige. Sie hat die Aufgabe, die Menschen in allen Fragen der Pflege zu beraten. Im Westerwaldkreis gibt es 7 Pflegestützpunkte. Hier sind Pflegeberater/innen der Pflegekassen und Fachkräfte der Beratung und Koordinierung gemeinsam tätig. Die Fachkräfte der Beratung und Koordinierung sind in der Regel Sozialarbeiter/innen oder Sozialpädagogen/innen; sie sollen über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen.

Aufgabe der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung ist es, die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zu vermitteln, das Hilfeangebot zu koordinieren, bürgerschaftlich engagierte Menschen zu gewinnen und einzubeziehen sowie Netzwerke zu initiieren.

Sie werden von einem Anstellungsträger beschäftigt und nehmen ihre aufsuchende Arbeit trägerunabhängig und trägerübergreifend wahr. Das Land Rheinland-Pfalz fördert gemäß § 5 Abs.1 Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) die Personalkosten der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung in Pflegestützpunkten in Höhe von bis zu 80 v.H. der angemessenen Kosten.